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adcada Insolvenz und die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

stux (CC0), Pixabay
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Natürlich haben unsere Berichte auch Reaktionen hervorgerufen und zu Diskussionen geführt. Natürlich ist das, was wir geschrieben haben, unsere Meinung, bei der wir auch immer noch bleiben.

Diskutiert haben wir auch mit Rechtsanwalt Sascha Borowski, auch Mitglied des Gläubigerausschusses adcada. Sascha Borowski machte in einem Gespräch darauf aufmerksam, dass das Insolvenzgericht Rostock einen solchen Beschluss fassen muss nach dem Schuldverschreibungsgesetz, aber er betonte natürlich auch, dass die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters von den Anlegern beschlossen werden muss, nicht vom Insolvenzverwalter bestimmt werden kann. Der Insolvenzverwalter hat natürlich ein Vorschlagsrecht für die Position des gemeinsamen Gläubigervertreters.

Unsere Bedenken gehen dann ja auch in eine ganz andere Richtung, denn mit der Wahl eines gemeinsamen Vertreters würde man, wenn die Anleger dem zustimmen, natürlich auch einen Rechtsanwalt möglicherweise hunderte von Mandaten auf dem Silbertablett servieren. Die Anleger wären dann verpflichtet, sich an diesen Rechtsanwalt zu wenden und diesen dann auch aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Kosten dafür sind nicht unerheblich.

Wir sind der Meinung, dass jeder Anleger sich seinen Rechtsanwalt selber aussuchen sollte und nicht „zwangsverpflichtet“ werden sollte, einen Rechtsanwalt zu nehmen, und den auch bezahlen zu müssen. Wir sind der Meinung, dass es solch eines gemeinsamen Vertreters nicht bedarf.

Tatsache ist aber auch, dass der Insolvenzverwalter dann natürlich nur einen bzw. wenige Ansprechpartner haben würde, mit denen er in der Insolvenz zu tun haben würde, und die wären dann sicherlich auf seiner Seite und würden ihn auch bei der Gläubigerversammlung bestätigen.

Da sich in den letzten Wochen aber die Hinweise, aus unserer subjektiven Sicht, die Anzeichen verdichten, dass der jetzt amtierende Insolvenzverwalter möglicherweise nicht zeitnah bei der Sicherung von Vermögenswerten gehandelt haben könnte, würden wir derzeit den Insolvenzverwalter nicht bestätigen wollen.

Hätte Insolvenzverwalter Professor Tobias Schulze unser mehrfaches Informationsangebot angenommen, hätte er möglicherweise so machen Fehler vermeiden können. Dass man auch anders, im Sinne der geschädigten und betrogenen Anleger, handeln kann, das hat Insolvenzverwalterin Hoge-Peters in der letzten Woche gezeigt. Sie hat sogar im vorläufigen Insolvenzverfahren für die Anleger Fakten geschaffen.

5 Kommentare

  • Wie kann man bloß in Zeiten von Corona Rekordwerten und weiteren Lockdowns eine größere Gläubigerversammlung anberaumen? Ist das Gericht noch bei Trost?

  • Guten Tag sehr geehrte Damen u. Herren.
    Auch ich gehöre zu den Adcada geschädigten. Weil sie sich in der Sache sehr Stark machen und solchen Pechvögel wie mir weiter helfen wollen, bitte ich sie um einen Rat.
    Da schon am 14.12.2020 die original Urkunde von einer Teilschuldverschreibung durch eigenes Erscheinen o. durch einen Vertreter vorgelegt werden muss, ich aber Zuhause nicht abkömmlich bin,
    bräuchte ich eine Vertretung. Sicher haben sie schon bemerkt dass ich in solchen Sachen komplett ein Leihe bin, bitte ich sie mir weiter zu helfen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Karg

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