Das Insolvenzgericht des Amtsgerichtes Rostock scheint dann möglicherweise doch unbelehrbar zu sein in Sachen Corona-Pandemie.
Möglich, dass der zuständige Direktor des AG Rostock da in einer „alles ist gut Blase lebt“. Das es auch vernunftorientiert geht, das zeigt zum Beispiel das OLG Braunschweig.
Man möchte dem AG Rostock sagen, „nehmt euch ein Beispiel daran“, aber das würden die vermutlich nicht einmal verstehen. He, Corona was ist das? Mexikanisches Bier?
Oberlandesgericht Braunschweig
Beschluss
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren
Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE
Der Termin vom 3. und 4. Februar 2021 wird im Hinblick auf die unverändert angespannte Pandemiesituation aufgehoben.
Braunschweig, 19. Januar 2021
Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat
Dr. Jäde Stephan Dr. Hoffmann
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