Thomas Arndt – anwaltlicher Vertreter für die Adcada und Inhouse Jurist für die Adcada Unternehmensgruppe
Die Pressedarstellung war glanzvoll: „Am 1. August 2019 hat Rechtsanwalt Thomas Arndt seine Tätigkeit als Inhouse-Jurist bei der ADCADA Unternehmensgruppe begonnen. Das Multibranchen-Unternehmen aus Bentwisch bei Rostock hat die Rechtsanwaltskanzlei adcada.law gegründet und Rechtsanwalt Thomas Arndt die Leitung übertragen.“
Zudem heißt es Thomas Christian Arndt wird als Unternehmensjurist für die ADCADA Group nicht nur ein kompetenter Ansprechpartner in Sachen Recht sein, sondern auch aktiv für sämtliche Belange einer internationalen wie auch strategischen Weiterentwicklung der ADCADA Unternehmensgruppe verantwortlich zeichnen (vgl. https://adcada.de/adcada-gmbh/315-rechtsanwaltskanzlei-adcada-law-in-rostock-gegruendet.)
Eine Aufgabe im schwierigem Fahrwasser
Der 38-jährige Thomas Christian Arndt wusste schon als Kind, wie sein Traumberuf aussehen sollte. Nach dem Jurastudium an der Universität Greifswald, bei dem er eines der besten Staatsexamen seines Jahrgangs erreichte, arbeitete er weiter konzentriert an der anwaltlichen Ausrichtung seiner juristischen Karriere.“ so formuliert es die Adcada Gruppe selber.
Adcada.law lautet die bei der Rechtsanwaltskammer hinterlegte Kanzleianschrift und zeigt damit eine erhebliche Nähe zu der Adcada Gruppe. Die formale Kanzleifirmierung des Einzelanwaltes lautet „adcada.law – Rechtsanwalt Thomas Arndt“. Ob Thomas Arndt damit gut beraten war?
Natürlich muss ein Anwalt für seine Mandantschaft kämpfen und trotzdem kommt jetzt ein Störgefühl auf, weil wir erwarten, dass keine Werbung gemacht wird.
Die Adcada Gruppe bietet Geldanlagen an, ist umstritten und wird von der Finanzaufsicht beobachtet. Zuletzt berichteten wir zu der aktuellen healthcare Anleihe (vgl. https://samstags-zeitung.de/adcada-investments-ag-pcc-adcada-healthcare-gmbh-i-g-und-der-tanz-aus-der-rasierklinge/).
Öffentliche Unterstützung der Adcada
Rechtsanwalt Arndt wird in der Pressemitteilung ADCADA vs. BaFin das Duell „David gegen Goliath“ zitiert https://adcada.de/adcada-gmbh/397-adcada-bafin-das-duell-david-gegen-goliath.
Die Hypozins-Verträge durch adcada.money gehören weiterhin zu den sichersten Anlageprodukten in diesem Bereich am deutschen Markt – sie sind insolvenzsicher und rechtlich einwandfrei und erfüllen als solche jegliche Anforderungen der BaFin. Aus den Fehlern der Vergangenheit bei der Abwicklung der Sicherheitenbestellung hat ADCADA gelernt.
Starker Tobak wie wir finden. „Rechtliche Einwandfreiheit“ und „Insolvenzfestigkeit“ als Anwalt zu bescheinigen ist aus unserer Sicht bedenklich; die Anwälte, die wir kennen, haben uns noch keine derartige garantieähnliche Erklärung zu Themen abgegeben. Auch nach einer konkreten Nachfrage steht er zu seiner Einschätzung. Der Anleger erfahre hier die bestmögliche Sicherung, zumal nach Angaben von adcada 110 % des jeweiligen Nennbetrages für den Anleger gesichert und die zugrundeliegende Immobilie insgesamt nur bis 70 % belastet wird, d.h. innerhalb der banküblichen Beleihungsgrenzen.
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