Nun, wir sind ja beim jüngsten Senator der Wirtschaft schon so manches gewohnt und haben schon oft über so viel Dreistigkeit dann letztlich nur noch den Kopf geschüttelt. In der vorigen Woche gab es eine klare Verfügung der BaFin in Sachen ADCADA.
Siehe auch die Meldung unten. Trotzdem wirbt das Unternehmen weiterhin im Internet um Anleger, denn die Internetseite adcada.money ist auch jetzt immer noch online. Hoffen wir mal, dass der von der BaFin bestellte Abwickler nun hier endlich durchgreift und diese Domain abschalten lässt, so dass es keine Chance mehr für Benjamin Franklin Kühn gibt, darüber weitere Anlegergelder anzunehmen.
adcada.money
ADCADA International AG, Ruggell (Liechtenstein) und ADCADA Immobilien AG PCC, Ruggell (Liechtenstein)
ADCADA: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler
Die BaFin hat der ADCADA International AG und der ADCADA Immobilien AG PCC, beide geschäftsansässig in Ruggell, Liechtenstein, mit Bescheiden vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Unternehmen nahmen unter den Bezeichnungen „adcada.money Festzins“ und „adcada.money Hypozins“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreiben damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die Unternehmen sind verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnungen wurde
Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock
als Abwickler bestellt.
Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.
Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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