Startseite Allgemeines ADCADA Unternehmensgruppe weist uns darauf hin, dass es derzeit „nur noch 7 Warnhinweise zur ADCADA Unternehmensgruppe gibt“
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ADCADA Unternehmensgruppe weist uns darauf hin, dass es derzeit „nur noch 7 Warnhinweise zur ADCADA Unternehmensgruppe gibt“

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Ja, das wollen wir dann auf Geheiß von ADCADA berichten. Nicht mehr einsehbar ist der Warnhinweis auf der Seite der Finanzmarktaufsicht Österreich. Jetzt gibt es nur noch 7 Warnhinweise von europäischen Finanzaufsichtsbehörden.

Irgendwie dann schon wichtig und beruhigend.

Wir hatten in der vorigen Woche angekündigt, dass es möglicherweise brisante Neuigkeiten aus dem Hause adcada geben könnte. Auch hierzu hatten wir der ACDADA Unternehmensgruppe eine Presseanfrage übermittelt; denn wir wollten natürlich wissen, ob es stimmt, dass adcada seine Gehälter verspätet zahlt und möglicherweise fällige Zinszahlungen an Anleger nicht geleistet werden konnten.

Hier hat man die Investoren wohl um Geduld bis August 2020 gebeten. Das Vorstehende heißt nicht, dass die Tatsachen zutreffend sind; insoweit gilt die Vermutung, dass die ADCADA Unternehmensgruppe ihren fälligen Verpflichtungen selbstverständlich in vollem Umfang nachkommen kann.

Nun, wir kennen Rechtsanwalt Thomas Arndt aus vielfacher Korrespondenz. Inhaltliche Antworten zur Sache bekommt man von Thomas Arndt dann selten, dabei wäre es doch wichtig, dazu Stellung zu beziehen. Zumindest ist das unsere Meinung:

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage v. 03.07.2020 teile ich Ihnen (erneut) mit, dass meine Mandantschaft Ihre stets unseriöse und reißerische Art und Weise der Berichterstattung, die nichts anderes als ein rechtswidriger Publikationsexzesses ist, ablehnt.

Die inhaltliche Beantwortung Ihrer Fragen werden Sie ggf. eigenen Veröffentlichungen meiner Mandantin hierzu entnehmen können, soweit nicht bereits erfolgt. Weitere Auskünfte wird meine Mandantin jedenfalls Ihnen oder den mit Ihnen in Zusammenhang stehenden „Portalen“ nicht erteilen, da Sie nach den Erfahrungen unserer Mandantin nicht an einer objektiven Sachverhaltsaufklärung interessiert sind.

Zitat Ende

Nun Liebe ADCADA Unternehmensgruppe, natürlich haben Sie das Recht eine Presseanfrage so zu beantworten; ob das aber für die fachliche Kompetenz in der Sache selber spricht, sollten dann die Leser entscheiden.

Objektiv, sehr geehrter adcada.law Rechtsanwalt, kann ein Bericht nur dann sein, wenn man von der Seite der Betroffenen dann auch inhaltlich qualifizierte Antworten bekommt.

Um dem Wunsch von Rechtsanwalt Thomas Arndt dann vollumfänglich gerecht zu werden und gar keine weiteren Missverständnisse aufkommen zu lassen, haben wir alle aktuellen Warnmeldungen nochmals, unkommentiert, in einer separaten Veröffentlichung hochgeladen.

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