In den letzten 2 Jahren war das Creditreform-Dokument ein wichtiger Bestandteil der Image-Werbung des Unternehmens ADCADA. Damit wollte Benjamin Kühn dann wohl gegenüber seinen Investoren nachweisen, was für ein wirtschaftlich tolles Unternehmen er doch habe. Dumm nur, dass das Creditreform-Dokument seit fast einem Jahr seine Gültigkeit verloren hat. Dazu haben wir dann beim Unternehmen Creditreform Mecklenburg-Vorpommern von der Decken KG angefragt, ob man trotz abgelaufenem Dokument damit Werbung machen dürfe?
Hier die Antwort des Unternehmens:
Sehr geehrter Herr Bremer,
die Werbung mit einem „abgelaufenen“ CrefoZert ist nicht zulässig, das steht auch im dazugehörigen Vertrag. Das CrefoZert gilt nur für den angegebenen Zeitraum (meist 1 Jahr) und kann im Extremfall auch innerhalb dieser Frist wieder aberkannt werden, wenn sich die Unternehmensbonität deutlich verschlechtert.
Dazu kommt, dass sich das CrefoZert der Creditreform ausschließlich auf die Unternehmensbonität und dabei insbesondere auf die Bilanzbonität bezieht! Die von Adcada ausgegebenen Unternehmensanleihen wurden nicht von uns bewertet! Dazu dürfte aber die angehängte Veröffentlichung der BaFin von Bedeutung sein.
Creditreform Mecklenburg-Vorpommern von der Decken KG
Zitat Ende
Nun, da Benjamin Kühn in seinem unternehmerischen Handeln ja immer so korrekt bleiben will, gehen wir natürlich davon aus, dass das aktuelle Crefo-Zertifikat alsbaldigst von der Homepage des Unternehmens verschwindet, zumindest dann bitte so lange, bis das abgelaufene Zertifikat erneuert wurde. Natürlich, auch davon gehen wir aus, wird auch das Unternehmen Creditreform Mecklenburg-Vorpommern von der Decken KG, dann sicherlich gegen die weitere unberechtigte Nutzung durch das Unternehmen ADCADA vorgehen.
Überfällig ist auch seit über einigen Wochen die aktuelle 2018 Bilanz des Unternehmens ADCADA GmbH. Warum Benjamin Kühn diese nicht endlich und nach den gesetzlichen Vorgaben hinterlegt, wissen wir nicht.
Gerade wenn man mit Investment-Angeboten im Markt aktiv ist, sollten Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bezug auf die Hinterlegung von Bilanzen bitte eine Selbstverständlichkeit sein. Zu verbergen dürfte Herr Kühn doch nichts haben.
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