Ja, mit Verlaub, auch wenn das eine harte Schlagzeile ist, WIR SEHEN DAS SO ! Zunächst einmal hat man beim Insolvenzgericht in Rostock gar nicht verstanden, dass es sich beim Konstrukt adcada um ein „kriminelles Projekt“ gehandelt hat.
Hätte man das richtig beurteilt, dann hätte man von Vornherein einen anderen Insolvenzverwalter auswählen müssen. Hat man nicht. Im Gegenteil, man hat einen Insolvenzverwalter ausgewählt, der sich gerne „Sanierer“ nennt.
Völlig falsche Herangehensweise an das Thema adcada. Heute weiß man das möglicherweise beim Insolvenzgericht in Rostock, aber das nutzt geschädigten Anlegern dann letztlich wenig. Daraus resultieren meiner Meinung nach, dann auch möglicherweise fehlerhafte Handlungen bei der Sicherstellung der Insolvenzmasse von Seiten des bestellten Insolvenzverwalters.
Was aber dann in der Folge beim Insolvenzgericht des Amtsgerichtes Rostock passiert ist, zeigt auch die Unfähigkeit des Gerichtes. Man hat vergessen, bestimmte Veröffentlichungen, Bestellung des gemeinsamen Vertreters, auch im Bundesanzeiger veröffentlichen zu lassen. Wie kann das bitte passieren?
Das ist so, als wenn der Bäcker vergisst, Mehl in den Brötchenteig zu tun. Das kann nichts werden mit den Brötchen.
Nun entstehen durch den amtlichen Fehler, der aus unserer Sicht zur Staatshaftung führt, den Anlegern Kosten, die nicht hätten entstehen müssen, wenn man korrekt und sauber gearbeitet hätte.
Wir sehen hier den Mehraufwand bei mindestens 10.000 Euro. Ganz klar, diese Kosten muss die Behörde übernehmen. Jene Behörde, die diesen Fehler gemacht hat.
Eine Stellungnahme haben wir auf unsere Presseanfrage nicht erhalten. Wäre auch für den verantwortlichen Richter beim Amtsgericht Rostock/Insolvenzgericht sicherlich zu peinlich gewesen.
Wie heißt es so schön, „der Fisch stinkt immer vom Kopf“ her. Den zuständigen Richter bitte sofort ablösen.
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