Nun, die Handlung selber können wir natürlich nachvollziehen, denn die Anleger warten auf eine Stellungnahme aus dem Unternehmen heraus https://www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/adcada-gmbh-wir-gewaehrleisten-sicherheit/25746534.html. Was wir aber merkwürdig finden, ist, dass man hier mit einer „gelben Karte“ arbeitet.
Da könnte man als Leser möglicherweise doch auf den Gedanken kommen, „dass man der BaFin die gelbe Karte zeigen will„. Das wäre aber sicherlich völlig unangebracht, denn die BaFin dürfte sich aufsichtsrechtlich zunächst im Recht fühlen, ansonsten wäre die Verfügung so nicht ergangen.
Keinen Hinweis finden wir dann aber in dem veröffentlichten Text, ob das Unternehmen ADCADA der BaFin Verfügung „Die BaFin hat der Adcada GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 9. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln“ dann nun nachkommen wird, denn die Verfügung ist meiner Meinung nach sofort umzusetzen (nur nicht bestandskräftig).
Das dies für das Unternehmen, bei allen Erklärungsversuchen, sicherlich keine angenehme Situation ist, ist für uns nachvollziehbar. Da ADCADA doch ein kapitalkräftiges Unternehmen ist, wie man hört, wäre es doch ganz einfach, allen Anlegern die angenommenen Gelder zurück zu bezahlen und dies der BaFin nachzuweisen.
Darüber eine Mitteilung zu machen und alle wären zufrieden. Jetzt aber in eine breitere Rechtfertigungsdiskussion zu gehen, sehen wir eher als kontraproduktiv an. Das Bild mit der gelben Karte würde ich dann mal ersetzen mit dem von uns gewählten Bild.
https://www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/adcada-gmbh-wir-gewaehrleisten-sicherheit/25746534.html
Sehr geehrter Herr Bremer,
dass gerade Sie ADCADA deren Meinungsfreiheit absprechen wollen, erscheint zweifelhaft.
Als Rechtsanwalt der adcada GmbH habe ich zu diesem Thema bereits gesondert Stellung genommen. Den Kommentar finden sie unmittelbar unter der folgenden Veröffentlichung: https://www.diebewertung.de/adcada-unternehmensgruppe-quo-vadis-einstellungs-und-abwicklungsverfuegung-der-bafin-zur-adcada-gmbh/#comment-96618
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Arndt
Rechtsanwalt
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18057 Rostock
Deutschland
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Sehr geehrter Herr Bremer,
dass gerade Sie ADCADA deren Meinungsfreiheit absprechen wollen, erscheint zweifelhaft.
Als Rechtsanwalt der adcada GmbH habe ich zu diesem Thema bereits gesondert Stellung genommen. Den Kommentar finden sie unmittelbar unter der folgenden Veröffentlichung: https://www.diebewertung.de/adcada-unternehmensgruppe-quo-vadis-einstellungs-und-abwicklungsverfuegung-der-bafin-zur-adcada-gmbh/#comment-96618
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