Neben dem Totalverlust ihres Investments, was die Unternehmerfamilie als Sponsorengelder angesehen hat, droht natürlich auch, dass der Insolvenzverwalter eine Forderung nicht anerkennt und möglicherweise droht dann auch noch die Rückforderung von Zinsen und Ausschüttungen, die man in den letzten Jahren bekommen hat.
Das droht insbesondere dann, wenn sich bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rostock herausstellen sollte, dass es sich bei dem „System adcada“ von Beginn an um ein Schneeballsystem gehandelt haben sollte. Wir, in der Redaktion von diebewertung.de, gehen derzeit davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Rostock möglicherweise genau das herausfinden wird. Klar sagen wir Ihnen auch hier, warum wir davon ausgehen.
Vor einigen Wochen gab es einen Prozess vor dem Landgericht Rostock in Sachen adcada, vertreten durch den Prädikatsjuristen Thomas Arndt und der Ostsee Zeitung, wo sich das Unternehmen adcada gegen einen Artikel der Ostsee Zeitung gewehrt hat, indem dem Unternehmen genau das vorgeworfen wurde. Zur allgemeinen Verwunderung sah das die Kammer beim Landgericht Rostock genauso.
Nun sollten sich betroffene Anleger natürlich von einem auf Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen, um ihre Ansprüche durchzusetzen bzw. Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren. Jetzt handeln, sagt auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.
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