Dann ersparen Sie sich solche Abmahnungen, wie wir Ihnen diese heute zustellen werden. Verwundert sind wir auch darüber, dass Sie solch eine Falschbehauptung veröffentlichen, obwohl wir genau über diesen Punkt bereits mit ihrem Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser von der Kanzlei Höcker einen Streit hatten.
Dr. Leeser hat ja dann auch einen Rückzieher gemacht, nachdem ihm klar wurde, dass diese Behauptung falsch war und natürlich ist. Man muss schon ordentliche Recherche betreiben, so wie wir, wenn man mit Behauptungen an die Öffentlichkeit geht.
Hat man keine ordentliche Recherche betrieben, wie Sie in diesem Vorgang, dann handelt man sich natürlich eine rechtliche Auseinandersetzung ein, die bei ordentlicher Recherche völlig überflüssig ist. Diese verursacht natürlich auch Kosten.
Sie behaupten fälschlicherweise, dass der mich vertretende Rechtsanwalt als Redakteur auf dem Internetforum verbraucherschutzforum.berlin tätig sei. Wie kommen Sie bitte zu solch einer Aussage, sehr geehrter Herr Kühn?
Ich kann Ihnen versichern, dass es sich bei M. Rasch nicht um den mich vertretenden Rechtsanwalt handelt, sondern um eine völlig andere existierende Person. Nur ein Anruf dazu bei uns hätte ausgereicht, um dies herauszufinden. Möglicherweise wollten Sie das aber auch gar nicht und haben sich deshalb auf das Spekulieren verlassen.
Grundsätzlich hoffen wir natürlich, sehr geehrter Herr Kühn, dass Sie nicht in allen Dingen so oberflächlich sind wie in diesem Vorgang, gerade wo Anleger Ihnen doch viel Geld anvertraut haben.
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