Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, fehlerhaft ist:
In der Konzernbilanz zum 31.12.2019 ist das unter dem Posten „Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesene Immobilienprojekt „Glasmacherviertel“ am Standort Düsseldorf, Gerresheim in einer Größenordnung von mindestens 170 Mio. Euro bis höchstens 233 Mio. Euro zu hoch bewertet und entsprechend das „Ergebnis aus der Bewertung von Investment Properties“ in gleicher Höhe zu hoch ausgewiesen. Bei der Wertbeimessung zum 31.12.2019 wurde fälschlicherweise auf einen im Rahmen eines geschlossenen Anteilskaufvertrags implizit zugrunde gelegten Immobilienwert abgestellt, der nicht repräsentativ für den Preis ist, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf des Vermögenswerts hätte eingenommen werden können.
Dies verstößt gegen IFRS 5.6, 5.5 (d) i. V. m. IAS 40.33 i. V. m. IFRS 13.9, IFRS 13.15, IFRS 13.22, IFRS 13.27. Der implizit im Kaufvertrag vereinbarte Immobilienwert stellt keinen beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) im Sinne des IFRS 13.9 dar, da der implizit im Kaufvertrag vereinbarte Wert auf einer erfolgreichen Baurechtsverschaffung basiert und somit Verwendungsmöglichkeiten unterstellt, die zum 31.12.2019 nicht sicher gegeben waren (IFRS 13.27). Zudem lag kein geordneter Geschäftsvorfall (IFRS 13.15) zwischen beliebigen Marktteilnehmern (IFRS 13.22) vor.
Im Übrigen dauert die Prüfung der Rechnungslegung des gebilligten Konzernabschlusses zum Abschlussstichtag 31.12.2019 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft noch an. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, werden ggf. weitere Fehlerfeststellungen sowie die Tatsache des Prüfungsabschlusses ebenfalls bekannt gemacht.
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