Advanced Bitcoin Technologies AGFrankfurt am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernlagebericht1 Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell Seit der Gründung im Jahr 2019 verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT AG oder ABT) als Holding-Gesellschaft die Mission, Investoren an den globalen Trends im Bereich Kryptowährungen partizipieren zu lassen. Vor diesem Hintergrund hat es sich die ABT AG zum Ziel gesetzt, die Welten von Fiat-, Krypto- und Digitalwährungen zu verbinden, um es Nutzern weltweit zu ermöglichen, ihre täglichen Finanztransaktionen einfach und sicher abzuwickeln. Als Finanztechnologie-Anbieter (FinTech) verfolgt die ABT AG dabei die Vision einer Multiwährungstransaktionsplattform, die es Geschäfts- und Privatkunden ermöglicht, internationale Fiat-, Krypto- und Digitalwährungen im Rahmen von Zahlungstransaktionen einfach, sicher, schnell und preiswert zu empfangen, aufzubewahren, umzutauschen und zu senden. Möglich wird dies durch die Verbindung von traditionellen Zahlungsmitteln mit virtuellen, frei programmierbaren Währungen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die Transaktionen im Zahlungsverkehr im Vergleich zu Bargeld schneller, kostengünstiger und sicherer machen. Ziel ist es, künftig von den signifikanten Wachstumschancen digitaler Währungen weltweit zu profitieren. Vor diesem Hintergrund strebt ABT eine vollständige Regulierung ihrer Multiwährungstransaktionsplattform an. Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung wurde das operative Geschäft der Spar-App „savedroid – Spar dich glücklich!“ zum 31. Dezember 2020 eingestellt. Mit der im Jahr 2016 auf den Markt gebrachten Spar-App konnten Nutzer mithilfe von personalisierbaren Sparregeln („smooves“ – „smart saving move“) und ihren Alltagsaktivitäten (z. B. Einkaufen, Fitness oder die Nutzung von Social-Media-Kanälen) automatisch Geld für individuelle Konsumwünsche ansparen. Möglich wurde die selbständige Konfiguration der Sparregeln durch die Verbindung der savedroid-Spar-App mit dem Girokonto des Nutzers auf Basis einer WENN-DANN-Logik. Zeitgleich mit der Einstellung der savedroid-Spar-App endete auch die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Wirecard Bank AG zum 31.Dezember 2020, die seit 2016 die Sparkonten der Spar-App-Nutzer geführt hat. Künftig wird die geplante Multiwährungstransaktionsplattform (Backend) das Kernstück sein, die die vier Grundfunktionalitäten „Empfangen“, „Umtauschen“, „Aufbewahren“ und „Senden“ von internationalen Fiat-, Krypto- und Digitalwährungen umfasst. Über die Plattform sollen künftig die beiden Produkte (Frontends) SecPay, das digitale Kassensystem für Geschäftskunden, und smartwallet, die digitale Geldbörse für Privatkunden angeboten werden. Durch die Bündelung der Transaktionsvolumina der beiden künftigen Produkte auf der Plattform sind erhebliche Synergiepotenziale möglich. Daher erwartet der Konzern positive Skaleneffekte aufgrund fallender Grenzkosten. In diesem Zuge wird die ABT AG zukünftig Erträge durch Transaktionsgebühren sowie Wechselkursdifferenzen, sogenannte Spreads, erwirtschaften. 1.2 Konzernstruktur Die ABT AG wurde im Juni 2019 gegründet und ist seit August 2019 im Freiverkehr der Börse Düsseldorf sowie seit Februar 2021 im Freiverkehr der Börse Hamburg notiert. Sie fungiert als Holdinggesellschaft und ist nicht operativ tätig. Hauptgesellschafter der ABT AG sind die Arriba Ventures GmbH (Alleingesellschafter: Dr. Yassin Hankir – CEO der ABT AG) mit 39,64 % und die Zandups GmbH (Alleingesellschafter: Tobias Zander – CTO der ABT AG) mit 34,22 %. Darüber hinaus hält die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 10,48 %, die restlichen Anteile (15,66 %) befinden sich im Streubesitz. Im Zuge einer Sachkapitalerhöhung erfolgte im September 2019 die Übernahme der savedroid AG durch die ABT AG. Insgesamt hielt die ABT AG damit 98,62 % der Anteile der savedroid AG. Mit der Eintragung der zweiten Sachkapitalerhöhung im Handelsregister am 15. Juni 2021 erhöhte sich der Anteil rechnerisch auf 100 % (bis auf eine Aktie) und das Grundkapital der ABT AG stieg um 409.981,00 Euro auf insgesamt 20.714.654,00 Euro. Hundertprozentige Tochtergesellschaften der savedroid AG sind die savedroid FL GmbH in Liechtenstein, die savedroid NL B.V. in den Niederlanden und die savedroid LUX S.A. in Luxemburg. Die savedroid App GmbH i. L., Liechtenstein, war nicht am Markt aktiv und befindet sich seit 15. November 2019 in Liquidation. Der Konzernabschluss der ABT AG wurde erstmals zum 31. Dezember 2019 aufgestellt. Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt 23 Mitarbeiter beschäftigt. 1.3 Geschäftstätigkeit Derzeit bietet der Konzern zwei B2C-Produkte an: Die gebührenfreie savedroid-Mastercard-GOLD als Nachfolgeprodukt der bisherigen savedroid-Spar-App, die zum Ende des Jahres 2020 eingestellt wurde. Im Rahmen des laufenden Produktumbaus und in Kooperation mit der Advanzia Bank S.A. erhielten alle bisherigen Nutzer der Spar-App als Dankeschön eine dauerhaft gebührenfreie savedroid-Mastercard-GOLD mit einem Willkommens-Bonus von 15 Euro. Zusätzlich haben die Nutzer bei Download und Registrierung für das künftige savedroid-Produkt einen Anspruch auf ein Startguthaben in Höhe von 0,001 Bitcoin für die neue Multiwährungswallet. Darüber hinaus bietet der Konzern mit der mobilen App TrumpBit ein Nachfolgeprodukt für die savedroid-Krypto-App an. Die für den internationalen Markt entwickelte Krypto-App wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2020 auf Basis von Nutzer-Feedback optimiert und im dritten Quartal 2020 mit der Web-App GoBitcoinKing zusammengeführt. Mit TrumpBit können Nutzer ganz einfach und vollständig automatisch kleine Geldbeträge in Bitcoin umwandeln, sobald über Donald Trump getwittert wird. 1.4 Strategie und Ziele Die künftige Marketing- und Vertriebsstrategie zum weiteren Auf- und Ausbau der Nutzerzahlen für die Produkte des Konzerns hängen im Wesentlichen von der zukünftigen Regulierungsstrategie ab. Sie ist Basis für das avisierte Nutzerwachstum in Europa. Die Entwicklung der Lizensierungsstrategie hat der Vorstand gemeinsam mit externen Beratern entwickelt und mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft abgestimmt. Der künftige Regulierungsfokus des Konzerns soll schwerpunktmäßig auf Liechtenstein liegen, wo sich die savedroid FL GmbH derzeit im Registrierungsprozess als VT-Wechseldienstleister bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) befindet. Der Antrag wurde im ersten Quartal 2021 eingereicht. Eine Registrierung durch die FMA erwartet die Gesellschaft im Laufe des Jahres 2021. Gesetzesgrundlage für den Registrierungsprozess ist das am 1. Januar 2020 in Liechtenstein in Kraft getretene Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG), das für die Weiterentwicklung des Produktportfolios der ABT AG die nötige Rechtssicherheit schafft. Der aktuelle Lizensierungsprozess wird direkt durch den Vorstand vorangetrieben und überwacht. Der Vorstand steht in regelmäßigem Kontakt mit der FMA, um den Anforderungen der FMA jeweils kurzfristig Rechnung zu tragen. Damit soll das Risiko des Scheiterns des Lizensierungsprozesses erheblich reduziert werden. Nach erfolgreicher Registrierung als VT-Wechseldienstleister soll die Lizensierungsstrategie in Liechtenstein konsequent fortgesetzt und erweitert werden. Ziel ist es, eine vollständige und zukünftig auch MiCa (Markets in Crypto-assets) konforme Regulierung der geplanten Multiwährungsplattform zu erreichen, um alle Produkte und Dienstleistungen des Konzerns mithilfe von regulatorischem Passporting, also der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen über das Internet in der gesamten Europäischen Union (EU) bzw. im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anbieten zu können. Grundsätzlich soll die Erschließung potenzieller Absatzmärkte zunächst innerhalb des EWR erfolgen. Da hierdurch sowohl B2B- als auch B2C-Kunden auf Eigeninitiative Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, geht ABT davon aus, zukünftig weitere attraktive Märkte erschließen zu können. Künftig plant der Konzern das Angebot zweier weiterer Produkte. Für Geschäftskunden (B2B) das digitale Kassensystem SecPay und für Privatkunden (B2C) die digitale Geldbörse smartwallet. SecPay – Das digitale Kassensystem für Geschäftskunden SecPay wird es Händlern ermöglichen, einfach und sicher Bitcoin-Zahlungen zu akzeptieren, ohne selbst mit Kryptowährungen in Berührung zu kommen. Dabei wird SecPay Händlern ohne Wechselkursrisiko immer den fixen Auszahlungsbetrag in Euro garantieren und sowohl für Online-Shops als auch für Ladengeschäfte und Gastronomiebetriebe nutzbar sein. smartwallet – Die digitale Geldbörse für Privatkunden smartwallet wird es Privatkunden ermöglichen, alle relevanten Fiat-, Krypto- und Digitalwährungen zu empfangen, umzutauschen, aufzubewahren und zu senden. Dafür wird smartwallet eine einfache und intuitive Benutzeroberfläche bieten, die alle relevanten Währungen integriert und Nutzern dabei hilft, ihre alltäglichen Finanztransaktionen einfach und sicher unabhängig von der Währung zu erledigen. Beide Produkte bauen auf der in Kapitel 1.1. „Geschäftsmodell“ beschriebenen innovativen Multiwährungstransaktionsplattform und der zukünftig angestrebten Regulierungsstrategie mit dem Fokus auf Liechtenstein auf. 1.5 Entwicklungsaktivitäten Im Zuge der strategischen Neuausrichtung hat der Konzern bereits im Geschäftsjahr 2020 damit begonnen, das Produktportfolio entsprechend der künftig angestrebten Multiwährungsplattform umzubauen. In den letzten Jahren, einschließlich des Geschäftsjahres 2020, wurden bereits rd. 3,1 Mio. Euro (davon 2020 rd. 0,6 Mio. Euro) in die Software-Entwicklung investiert. Die weitere Planung sieht bis zur Implementierung der Multiwährungsplattform weitere Investitionen vor. Hierbei handelt es sich um Entwicklungsleistungen, die teils durch eigene Entwickler und teils von externen Dienstleistern erbracht werden sollen. Im Geschäftsjahr 2020 haben durchschnittlich 11 Mitarbeiter an der Entwicklung des neuen Produktportfolios gearbeitet. Der Entwicklungsfortschritt wird engmaschig durch den Vorstand gesteuert und überwacht. 1.6 Wesentliche Steuerungsgrößen Für den Konzern wird jährlich eine Mittelfristplanung erstellt. Dabei wird insbesondere der erzielte Fortschritt hinsichtlich des Erreichens der strategischen Ziele betrachtet. Daneben beobachtet und analysiert der Vorstand kontinuierlich Statistiken und Prognosen zur allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, zur Entwicklung des FinTech-Marktes, kryptobasierter Geschäftsmodelle sowie digitaler (Mobile-App basierter) Zahlungsmethoden und -anbieter. Wichtigste finanzielle Steuerungsgröße im Konzern ist derzeit die Liquidität, dabei insbesondere der Stand der Kryptoguthaben unter dem Aspekt der starken Kursschwankungen. Erfolgsgetriebene Steuerungsgrößen stehen derzeit nicht im Fokus. Der Konzern nutzt als Entscheidungshilfe auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren und konzentriert sich hierbei auf die beiden zentralen Erfolgsfaktoren den Lizenzierungsprozess und die Softwareentwicklung. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld Die Corona-Pandemie hat weltweit in vielen Bereichen bereits vorhandene Digitalisierungstrends noch einmal beschleunigt. So auch im Zahlungsverkehr. Verbraucherausgaben haben sich zunehmend von Bargeld zu innovativen, digitalen bargeldlosen Zahlungsmethoden verlagert. Laut einer Studie von Capgemini Financial Services haben weltweit mehr als die Hälfte der Befragten im Jahr 2020 die Nutzung digitaler Kanäle (Online-Banking und mobile Zahlungsmethoden) gesteigert. In der Altersgruppe der 18- bis 39-Jährigen waren es sogar über 60 Prozent.1 1 https://worldpaymentsreport.com/wp-content/uploads/sites/5/2020/10/World-Payments-Report-2020.pdf Vor allem in den USA, die neben Asien international eine Vorreiterrolle bei digitalen Zahlungslösungen einnehmen, nutzen Konsumenten seit der Pandemie mehrere digitale Zahlungsmöglichkeiten parallel2. Erfahrungsgemäß etablieren sich Trends, die ihren Ursprung in den USA haben, nach einiger Zeit auch immer in anderen Ländern. Der Vorstand erwartet dies ebenso für Europa, den künftig relevanten Zielmarkt des Konzerns. 2 https://www.mckinsey.com/~/media/mckinsey/industries/financial%20services/our%20insights/mckinsey%20on%20payments%2031/mckinsey-on-payments-issue-31.pdf Nutzer innovativer, digitaler Mobile-App-basierter Zahlungslösungen legen vor allem Wert auf Einfachheit, Komfort und Schnelligkeit bei Zahlungen. Zudem müssen Zahlungen jederzeit von jedem Ort möglich sein. Der Sicherheitsaspekt spielt dagegen nur eine untergeordnete Rolle.3 Während der Pandemie hat sich das Konsumverhalten rapide verändert und E-Commerce einen noch nie da gewesenen Schub verliehen. Händler haben hierauf reagiert und verstärkt auf innovative, digitale Mobile-App-basierte Zahlungsoptionen gesetzt.4 3 https://worldpaymentsreport.com/wp-content/uploads/sites/5/2020/10/World-Payments-Report-2020.pdf Die rapide Transformation hin zu digitalen Bezahlmethoden hat den Handlungsdruck auf Banken, ihre Systeme im Zahlungsverkehr zu modernisieren, massiv erhöht. Denn bereits vor der Pandemie haben innovative Zahlungsspezialisten von der zunehmenden Digitalisierung und dem dadurch getriebenen Wachstum bargeldloser Zahlungen profitiert und deutlich stärkere Erlössteigerungen realisiert als traditionelle Banken.5 Dies spiegelt sich auch in den Aktionärsrenditen wider.6 5 https://www.mckinsey.com/~/media/mckinsey/industries/financial%20services/our%20insights/the%20future%20of%20euro pean%20payments%20strategic%20choices%20for%20banks/the-future-of-european-payments-strategic-choices-for-banks.pdf?shouldIndex=false Branchenexperten sehen daher vor allem traditionelle Zahlungsanbieter, insbesondere Banken, unter steigendem Wettbewerbsdruck. Sie müssen auf die neuen Geschäftsmodelle innovativer Bezahlanbieter reagieren, die ihre Marktanteile stetig ausbauen. Dabei stellen nicht nur Mobile-Zahlungslösungen und Digitale-Wallets eine Bedrohung für Banken dar, sondern zunehmend auch Initiativen von BigTechs, wie etwa Facebooks Diem (vormals: Libra), die in den Markt für Zahlungsdienstleistungen eindringen.7 Insgesamt ist das Transaktionsvolumen bargeldloser Zahlungen durch die Pandemie weiter gestiegen und Branchenexperten gehen auch künftig von einem deutlichen Wachstum aus. Von 2018 bis 2019 stieg das Volumen bargeldloser Zahlungen um 14 % auf 708,5 Milliarden Transaktionen. Bis 2023 erwarten Experten einen Anstieg von bargeldlosen Transaktionen auf 1,1 Billionen.8 7 https://worldpaymentsreport.com/wp-content/uploads/sites/5/2020/10/Top-Trends-in-Payments-2020.pdf Dagegen haben sich die Umsätze im globalen Zahlungsverkehr 2020 insgesamt rückläufig entwickelt. Dies ist nicht zuletzt eine Folge des anhaltenden Digitalisierungstrends. Die Unternehmensberatung McKinsey geht davon aus, dass der Umsatz im globalen Zahlungsverkehr für das Gesamtjahr 2020 um etwa 140 Milliarden US-Dollar niedriger ausfallen wird als 2019 – ein Rückgang von etwa 7 %.9 Die durch die Pandemie signifikant beschleunigte Nutzerakzeptanz digitaler Zahlungen und die daraus resultierenden Marktanteilsgewinne innovativer Zahlungsspezialisten bieten eine vielversprechende Ausgangslage und Wachstumspotentiale für FinTech-Unternehmen. Weiterführende Informationen dazu finden sich in Kapitel 5.4 „Chancenbericht“. Risiken im bargeldlosen Zahlungsverkehr sehen Experten dagegen vor allem beim Datenschutz, da Übertragungen von digitalem Geld immer in einem elektronischen Register erfasst werden. Eine vollständige Anonymität von Transaktionen ist dementsprechend nicht möglich. Die Deutsche Bundesbank geht daher davon aus, dass der Digitale Euro Bargeld nicht vollständig ersetzen wird.10 Weitere Risiken sind Hackerangriffe (Cyber-Kriminalität) und potenzielle Möglichkeiten zur Geldwäsche. 9 https://www.mckinsey.com/~/media/mckinsev/industries/financial%20services/our%20insights/accelerating%20winds%20of %20change%20in%20global%20payments/2020-mckinsey-global-payments-report-vf.pdf Während des Lockdowns 2020 haben Cyber-Angriffe erheblich zugenommen und zunehmend Großunternehmen, Regierungen und kritische Infrastruktur betroffen.11 Zur Vermeidung bzw. Eindämmung dieser Risiken kommt der künftigen Regulierung digitaler Zahlungsmethoden eine entscheidende Bedeutung zu. Die EU hat die Notwendigkeit einer umfassenden Regulierung erkannt und Anfang 2020 damit begonnen, die Gesetzgebung zur Finanzaufsicht in den Bereichen Geldwäsche-Gesetz, Steuervermeidung, Verbraucher- und Datenschutz zu überarbeiten.12 Zudem gab der Europäische Rat im April 2021 die Errichtung eines Kompetenzzentrums für Cyber-Sicherheit bekannt.13 2.2 Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2020 18.02.2020: Der ehemalige Treuhänder der savedroid AG wurde in erster Instanz dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO (Initial Coin Offering) zurückbehaltenen Kryptowährungen an die savedroid AG herauszugeben, einen etwaig entstandenen Schaden zu ersetzen sowie die außergerichtlichen Kosten und die Verfahrenskosten zu tragen. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt, das Verfahren befindet sich derzeit in der zweiten und letzten Instanz. Siehe hierzu auch die weiterführenden Informationen in den Kapiteln 3. „Nachtragsbericht“ sowie 5.3 „Risikomanagement bedeutender Einzelrisiken“. 18.03.2020: Abweisung einer Klage eines ICO-Teilnehmers gegen die savedroid AG auf Rückabwicklung seines Vertrags über den Erwerb von SVD-Token im Rahmen des ICO. Der Teilnehmer hatte wegen einer angeblich unzureichenden Widerrufsbelehrung geklagt.14 15.07.2020: Erweiterung des Vorstands der Advanced Bitcoin Technologies AG durch Bestellung von Christian Lang zum neuen Chief Financial Officer. 16.09.2020 und 15.10.2020: Neuwahl des Aufsichtsrats auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. September 2020 und Erweiterung auf vier Mitglieder. Außerdem Beschluss einer Kapitalerhöhung, die im vierten Quartal 2020 erfolgte und vollständig durch die Aufsichtsratsmitglieder und den Ankerinvestor, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, gezeichnet wurde. Das Volumen der Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss betrug 660.000 Euro, ausgegeben wurden 330.000 neue auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro zu einem Bezugspreis von 2,00 Euro je neuer Aktie. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhte sich damit von 19.974.673 Euro um 330.000 Euro auf 20.304.673 Euro.15,16 11 https://www.moneycab.com/finanz/covid-pandemie-kontaktlose-zahlungssysteme-chancen-und-risiken/ 30.10.2020: Erneute Abweisung einer Klage eines weiteren ICO-Teilnehmers auf Rückabwicklung seines Vertrags über den Erwerb von SVD-Token aufgrund angeblich unzureichender Widerrufsbelehrung. Der Kläger ist in Berufung gegangen, das Verfahren befindet sich derzeit in der zweiten und letzten Instanz. 17.12.2020: Bekanntgabe der strategischen Neuausrichtung als Multiwährungstransaktionsplattform und Einstellung der „savedroid – Spar dich glücklich!“-App.17 Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft wurde zudem der Vorstand von vier auf drei Mitglieder verkleinert. Daher wurde der Vorstandsdienstvertrag mit Christian Lang nicht verlängert und endete zum 31. Dezember 2020. 2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage 2.3.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von rd. 10 TEUR erzielt (Rumpfgeschäftsjahr 2019, im Folgenden vereinfacht „Vj.“ 2 TEUR). Davon resultieren rd. 5 TEUR (Vj. 2 TEUR) aus Transaktionsgebühren und Wechselkursdifferenzen (sogenannten Spreads) und 5 TEUR(Vj. 0 TEUR) aus Beratung. Die positive Entwicklung der Kryptokurse führte zu einer erheblichen Wertsteigerung der Kryptoguthaben. Die Erträge aus der Bewertung von Kryptoguthaben belaufen sich im Geschäftsjahr auf 4.753 TEUR. Zum Bilanzstichtag betrugen die Kryptoguthaben 7.194 TEUR (Vj. 2.812 TEUR). Die im Zusammenhang mit der Erweiterung und Modifikation von Backend und Frontend stehenden Herstellungskosten (im Wesentlichen Personalaufwand) wurden analog zum Vorjahr aktiviert. Auf die Entwicklung von TrumpBit und GoBitcoinKing entfallen dabei 388 TEUR (davon auf einen externen Dienstleister 30 TEUR), auf SecPay 126 TEUR, auf die Entwicklung der Krypto-App 82 TEUR sowie auf die Entwicklung der Fiat-App 5 TEUR. Damit wurden im Geschäftsjahr 2020 insgesamt Herstellungskosten in Höhe von 600 TEUR aktiviert. Der Personalaufwand lag im Berichtsjahr bei 1.018 TEUR (Vj. 463 TEUR). Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern 23 Mitarbeiter (Vj. 27 Mitarbeiter) beschäftigt, davon 11 in der Entwicklung. Ab April 2020 wurde aufgrund der wirtschaftlich negativen Auswirkungen der Pandemie in den deutschen Tochtergesellschaften Kurzarbeit umgesetzt. Dies wurde zum einen notwendig durch die Corona-bedingt rückläufige Nutzung der Spar-App „savedroid – Spar dich glücklich!“. 17 https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-treibt-strategische-neuausrichtung-als-multiwaehrungstransaktionsplattform-voran-und-stellt-savedroid-spar-dich-gluecklich-ein/?newsID=1414140 Zum andern gab es aufgrund der Pandemie erhebliche Verzögerungen bei den für den Konzern extrem wichtigen laufenden Regulierungs- und Rechtsverfahren. Aufgrund der fehlenden finalen Entscheidungen und den damit derzeit noch immer verbundenen Unsicherheiten, wird die Kurzarbeit bis auf Weiteres fortgesetzt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Berichtsjahr 1.276 TEUR (Vj. 1.335 TEUR). Weitere wesentliche Positionen sind Rechts- und Beratungskosten (192 TEUR), insbesondere im Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung und der Lizenzierungsstrategie, Kosten für die Erstellung (120 TEUR) und Prüfung (66 TEUR) des Jahresabschlusses, die Vergütung des Aufsichtsrats (80 TEUR), Raumkosten (107 TEUR), Werbekosten (67 TEUR), Gebühren für Amazon Web Services (AWS)(64 TEUR), Versicherungen und Beiträge (29 TEUR), Kosten im Zusammenhang mit der Sicherung vor Hackerangriffen (46 TEUR) sowie Instandhaltungs- und Wartungskosten (31 TEUR). Für die laufende Betriebsprüfung wurden 150 TEUR in die sonstigen Rückstellungen eingestellt. Das EBITDA (definiert als Gesamtleistung zzgl. sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen) beläuft sich auf 3.301 TEUR (Vj. -1.419 TEUR). Die Ergebnisverbesserung beruht im Wesentlichen auf der Wertaufholung der Kryptobestände. Die Abschreibungen beliefen sich auf insgesamt 47.764 TEUR, davon betreffen 47.422 TEUR immaterielle Vermögensgegenstände. 11.601 TEUR entfallen auf planmäßige, 35.820 TEUR auf außerplanmäßige Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände. Diese betreffen zum einen die Spar-App „savedroid – Spar dich glücklich!“, deren Betrieb zum 31. Dezember 2020 eingestellt wurde. Der wesentliche Teil entfällt auf die im Rahmen des Impairment vorgenommenen Abschreibungen der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände Kundenstamm und Software im Zuge der Übernahme der savedroid AG. Aus den auf Konzernebene vorgenommenen Abschreibungen auf die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände resultiert ein latenter Steuerertrag in Höhe von 16.196 TEUR. Dieser wurde mit den passiven latenten Steuern verrechnet. Darüber hinaus wurde der im Rahmen der Erstkonsolidierung entstandene Firmenwert zum 31. Dezember 2020 außerordentlich abgeschrieben (333 TEUR). Das Konzernjahresergebnis beläuft sich auf -28.165 TEUR (Vj. -3.326 TEUR) 2.3.2 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum letzten Konzernabschlussstichtag aufgrund der außerordentlichen Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Firmenwerts sowie der Wertaufholung der Kryptoguthaben wesentlich verändert. Die aktivierten Eigenleistungen betrugen zum Stichtag 856 TEUR (Vj. 444 TEUR). Die Erhöhung resultiert aus der Erweiterung und Modifikation der Software. Zum 31. Dezember 2020 wurden die bisher für die Spar-App „savedroid – Spar dich glücklich!“ aktivierten Entwicklungskosten vollständig abgeschrieben (siehe Kapitel 2.3.1 „Ertragslage“). Zum 31. Dezember 2020 belaufen sich die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände auf 8.271 TEUR (Vj. 55.505 TEUR). Dabei entfallen 8.208 TEUR auf die im Rahmen der Übernahme der savedroid AG entgeltlich übernommene Software sowie 63 TEUR auf den Nutzerstamm. Zum Bilanzstichtag wurden die beiden Vermögenswerte im Rahmen des Impairment in Anlehnung an IDW S5 bewertet und anschließend eine außerordentliche Wertberichtigung in Höhe von insgesamt 35.820 TEUR vorgenommen. Dabei betreffen 12.627 TEUR die Abwertung des Nutzerstamms und 23.193 TEUR die Abwertung der Software. Der im Rahmen der Erstkonsolidierung geschaffene Firmenwert, der sich zum 31. Dezember 2019 auf 347 TEUR belief, wird zum Bilanzstichtag in voller Höhe außerordentlich abgeschrieben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen bei 21 TEUR (Vj. 211). Sie betreffen einen Debitor, der zum Bilanzstichtag in Höhe von 50 % einzelwertberichtigt wurde. Die sonstigen Vermögensgegenstände beliefen sich auf 7.498 TEUR. Sie beinhalten im Wesentlichen Kryptoguthaben (7.194 TEUR, Vj. 2.812 TEUR), Forderungen gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats (80,0 TEUR; Vj. 0 TEUR), Forderungen gegen die Bundesagentur für Arbeit für ausstehendes Kurzarbeitergeld (40 TEUR, Vj. 0 TEUR) und Kautionen (14 TEUR, Vj. 0 TEUR). Ein wesentlicher Teil der Kryptoguthaben besteht in Ethereum (5.247 TEUR) und Bitcoin (1.912 TEUR). Darüber hinaus hält die Gesellschaft eine Vielzahl weiterer Kryptowährungen mit einem Gesamtwert zum Stichtag in Höhe von 35 TEUR. Bei der Bewertung der Kryptobestände wird die LiFo-Methode als Bewertungsvereinfachungsverfahren herangezogen. Zum Stichtag sind die Kryptobestände mit dem Stichtagskurs, maximal jedoch mit ihren historischen Anschaffungskosten angesetzt. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen Kryptokurse konnte eine teilweise Wertaufholung erfolgen. Der Marktwert der Kryptobestände liegt zum Bilanzstichtag bei 11.287 TEUR und damit 4.093 TEUR über dem Bilanzansatz. Der Konzern kann über rd. 85 % der gehaltenen Kryptoguthaben derzeit noch nicht frei verfügen, da der ehemalige ICO-Treuhänder diese noch nicht herausgegeben hat (siehe auch Kapitel 5.3 „Risikomanagement bedeutender Einzelrisiken“, dort „Rechtsrisiken aus dem laufenden Verfahren gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder zur Herausgabe der Kryptoguthaben“).
Die Forderung gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats resultiert aus der Barkapitalerhöhung der Advanced Bitcoin Technologies AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben hierbei jeweils 20.000 neue Aktien zum Ausgabepreis von 2,00 EUR je Aktie gezeichnet. Über die Einzahlung des Agios in Höhe von 1,00 EUR wurde eine Stundungsvereinbarung geschlossen. Diese sieht eine Zahlung des Agios in fünf gleichen Jahresraten, beginnend 2021, vor. Zum Stichtag ist die Kapitalrücklage in voller Höhe bilanziert, gleichzeitig ist eine Forderung gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats mit 80,0 TEUR in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert. Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag betrugen 285 TEUR(Vj. 1.100 TEUR). Im Geschäftsjahr 2020 wurde bei der ABT AG eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts im Volumen von 660.000 EUR durch Ausgabe von insgesamt 330.000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR und zum Bezugspreis in Höhe von 2,00 EUR je neuer Aktie durchgeführt. Damit wurde das Grundkapital der Gesellschaft um 330.000 Euro auf 20.304.673,00 Euro erhöht. Zum 31. Dezember 2020 betrug das Eigenkapital 8.993 TEUR(Vj. 36.882 TEUR). Hiervon entfallen 124 TEUR auf nicht beherrschende Anteile. Das Eigenkapital hat sich gegenüber 2019 um 27.889 TEUR reduziert. Wesentlicher Treiber der Reduzierung ist die außerordentliche Abschreibung auf die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände. Die Eigenkapitalquote liegt bei 52,9 % (Vj. 60,7 %). Die Sonstigen Rückstellungen lagen bei 442 TEUR. Sie beinhalten im Wesentlichen Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses (172 TEUR), für Rechtsstreitigkeiten (54 TEUR) und eine Rückstellung für ausstehende Rechnungen (53 TEUR). Die Steuerrückstellungen (281 TEUR) enthalten eine Risikovorsorge für die laufende Betriebsprüfung in Höhe von 150 TEUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen 4.598 TEUR. Sie sind wesentlich von der Verbindlichkeit der Liechtensteiner Tochtergesellschaft savedroid FL GmbH in Höhe von 4.310 TEUR für die im Zuge des savedroid-ICOs im ersten Quartal 2018 verkauften SVD-Token geprägt. Im Konzern bestehen passive latente Steuern. Diese betrugen 2.640 TEUR. Sie resultieren aus der Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände im Zuge der Kaufpreisallokation im Rahmen der Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der savedroid AG. Im Geschäftsjahr haben sie sich durch die laufende sowie die außerordentliche Abschreibung auf die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände deutlich reduziert (vgl. hierzu 2.3.1 „Ertragslage, latente Steuer“). 2.3.3 Finanzlage Der Cash-Flow der Gesellschaft lag bei -815 TEUR. Investitionen wurden vor allem in Form von Entwicklungsleistungen in die Erweiterung und Modifikation der Software getätigt. Im Jahr 2020 wurden insgesamt aktivierte Entwicklungsleistungen von rd. 600 TEUR erbracht. Zur Implementierung des geplanten Softwareumfangs im Jahr 2024 rechnet der Konzern mit weiteren Investitionen. Die Finanzierung im Geschäftsjahr erfolgte aus der bestehenden Liquidität sowie den im Rahmen der Barkapitalerhöhung zugeflossenen Mitteln (580 TEUR). Darüber hinaus wurde ein Teil des Finanzierungsbedarfs durch den Umtausch von Kryptoguthaben in Fiat-Währungen gedeckt. Der Konzern profitierte dabei von steigenden Kryptokursen. Auch künftig ist geplant, einen Teil des Finanzierungsbedarfs durch den Tausch von Kryptoguthaben in Euro zu decken. Zum Bilanzstichtag waren Kryptoguthaben in Höhe von rd. 6.124 TEUR (rd. 85 %) noch immer nicht vom ehemaligen ICO-Treuhänder herausgegeben und der Zugriff damit limitiert. Eine Durchsetzung des Herausgabeanspruchs ist daher für den Konzern von wesentlicher Bedeutung (vgl. Kapitel 5.3 „Risikomanagement bedeutender Einzelrisiken“, dort „Rechtsrisiken aus dem laufenden Verfahren gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder zur Herausgabe der Kryptoguthaben“). Eine Aufnahme von Darlehen ist im Geschäftsjahr nicht erfolgt. Die Liquidität ist eine der zentralen Steuerungsgrößen im Konzern und wird vom Vorstand eng gesteuert. Neben einer Liquiditätssteuerung auf Wochenebene wird stets ein Mindestbestand in Euro vorgehalten. Die Liquidität war somit im Geschäftsjahr 2020 durchgängig gesichert. 2.3.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf 2020 unter den gegebenen Umständen als insgesamt zufriedenstellend. Das EBITDA konnte gegenüber 2019 wie angekündigt erheblich gesteigert werden. Der durch die strategische Neuausrichtung bereits erwartete Impairment der immateriellen Vermögensgegenstände hat das Jahresergebnis und die Eigenkapitalausstattung belastet. Die Liquidität war durchgängig gesichert. Aufgrund der positiven Kursentwicklung der Kryptowährungen im Geschäftsjahr 2020 hat sich die Vermögenslage und damit auch die Finanzkraft der ABT-Gruppe signifikant verbessert. Dies eröffnet der Gesellschaft neue strategische Optionen. Zudem entwickelten sich laufende Rechtsverfahren zu Gunsten der savedroid AG, wodurch Risiken reduziert wurden und mehr Handlungssicherheit geschaffen werden konnte. Trotz dieser positiven Entwicklungen war die Geschäftstätigkeit der ABT im Berichtsjahr von den laufenden Lizensierungsprozessen und Rechtsverfahren erheblich beeinflusst, da es durch die Pandemie immer wieder zu Verzögerungen kam und die Neuausrichtung nicht wie geplant vorangetrieben werden konnte. Auch 2021 wird der Lizensierungsprozess den Geschäftsverlauf und damit die Umsatz- und Ertragsentwicklung sowie die Weiterentwicklung der Multiwährungsplattform weiter beeinflussen. Die Entwicklung der Liquidität hängt ebenfalls weiterhin vor allem von der Entwicklung der Kryptokurse ab. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr grundsätzlich zuversichtlich und bewertet die wirtschaftliche Gesamtlage als verhalten optimistisch. Diese Einschätzung basiert auf dem heutigen Kenntnisstand und unterstellt eine stabile konjunkturelle Entwicklung sowie eine weiterhin positive Entwicklung der Kryptomärkte. 3 NACHTRAGSBERICHT Prüfung der künftigen Lizenzstrategie Im Februar 2021 gab die ABT AG bekannt, dass die Gesellschaft im Rahmen ihres laufenden strategischen Konzernumbaus zur innovativen Multiwährungstransaktionsplattform die Optionen ihrer künftigen Lizenzstrategie prüft. Dabei strebt die ABT eine vollständige Regulierung ihrer Multiwährungstransaktionsplattform an und sondierte in diesem Zusammenhang mögliche Regulierungsoptionen sowie aktuelle Registrierungsprozesse. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft zunächst kein weiteres Kryptoneugeschäft getätigt, um dem Ergebnis der Regulierungssondierung nicht vorzugreifen. Im Rahmen des vorgenannten strategischen Konzernumbaus wurde außerdem der Vorstand der ABT von drei auf zwei Mitglieder verkleinert. Damit endete der Vorstandsdienstvertrag von Joachim Brockmann zum 31. März 2021. Widerrufsklage gegen savedroid AG zurückgezogen Im Februar 2021 zog ein ICO-Teilnehmer seine Klage gegen die savedroid AG auf Rückabwicklung seines Vertrages über den Erwerb von SVD-Token mangels Erfolgsaussichten zurück. Damit ist auch dieser Rechtsstreit zu Gunsten der savedroid AG erfolgreich beendet.18 18 https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-landgericht-frankfurt-main-weist-widerrufsklage-gegen-savedroid-ab/?newsID=1296731 Vollständige Übernahme der savedroid AG Im März 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts im Gesamtvolumen von 819.962 Euro durch Ausgabe von insgesamt 409.981 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR und zum Bezugspreis in Höhe von 2,00 Euro je neuer Aktie beschlossen. Mit der Eintragung der Sachkapitalerhöhung im Handelsregister am 15. Juni 2021 hat sich das Grundkapital der Gesellschaft um 409.981 Euro von 20.304.673 Euro auf 20.714.654 Euro erhöht. Damit hält die ABT AG nun rechnerisch 100% (bis auf eine Aktie) der Anteile an der savedroid AG. Durch die Sachkapitalerhöhung übernahm die ABT außerdem Forderungen von ehemaligen Mitarbeitern aus deren Beteiligungen am bestehenden virtuellen Aktienoptionsprogramm der savedroid AG.19 Rücknahme des BaFin-Registrierungsantrags und Konsequenz für die Aufstellung des Konzernabschlusses Aufgrund der Einstellung der „savedroid – Spar dich glücklich!“-App zum 31. Dezember 2020 ist die Grundlage des Registrierungsantrags, der am 12. April 2018 nach § 34 Abs. 1 Satz 1 ZAG bei der BaFin eingereicht wurde, vollständig und ersatzlos entfallen und der Antrag vom Vorstand mit Schreiben an die BaFin vom 21. Mai 2021 zurückgenommen worden. Künftig beabsichtigt die savedroid AG keine Dienstleistungen mehr anzubieten, die unter den Anwendungsbereich des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) fallen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand beschlossen, den Konzernabschluss der ABT AG, abweichend zum Vorjahr, nicht mehr nach RechZahlV (Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute) aufzustellen. Aufsichtsrat legt Mandat zum 30. Juni 2021 nieder Am 30. Juni 2021 gab die ABT AG in einer Pflichtmitteilung nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) bekannt, dass der Aufsichtsrat der Advanced Bitcoin Technologies AG mit Wirkung zum 30. Juni 2021 gesamthaft sein Mandat niederlegt. Der Vorstand ist bereits mit Nachfolgekandidaten im Gespräch. 4 PROGNOSEBERICHT 4.1 Entwicklung der Branche Nicht zuletzt die Pandemie und der damit verbundene, global beschleunigte Digitalisierungstrend haben auch digitalen Währungen einen zusätzlichen Schub verliehen. Neben traditionellen Fiat-Währungen etablieren sich vor allem Kryptowährungen, die künftig die Finanzwelt grundlegend verändern können. Digitalwährungen, wie etwa die von Facebook avisierte Diem (ehemals Libra), bringen auch Zentralbanken dazu, digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency – CBDC) auf den Weg zu bringen. Damit soll die Lücke zwischen innovativen Zahlungstechnologien und damit verbundenen günstigen Transaktionskosten einerseits und wertstabilen Währungen andererseits geschlossen werden.20 Während die EZB derzeit die mögliche Einführung eines digitalen Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre auslotet21 , sind asiatische Länder und die USA schon deutlich weiter. 19 https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-uebernimmt-savedroid-zu/?newsID=1427707 So testet China beispielsweise bereits heute den digitalen Yuan und will im Rahmen der olympischen Winterspiele 2022 in Peking die neue digitale Währung einem echten Härtetest unterziehen.22,23 Einer der Gründe für die unterschiedlichen Herangehensweisen sind die stark heterogenen Nutzerpräferenzen in den einzelnen Ländern. Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens der EZB zum digitalen Euro waren für die Teilnehmer der Datenschutz (43 %) sowie das Thema Sicherheit (18 %) die beiden wichtigsten Eigenschaften für eine künftige Digitalwährung. Mehr als zwei Drittel gaben an, dass Intermediäre eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Bereitstellung innovativer Dienstleistungen geht, die den Zugang zu einem digitalen Euro ermöglichen. Dieser sollte außerdem in bestehende Bank- und Zahlungssysteme integriert werden.24 Diese Ergebnisse spiegeln die Nutzerpräferenzen außerhalb Europas dagegen nicht wider: Hier liegt der Fokus auf Einfachheit, Komfort, Schnelligkeit und Flexibilität.25 Für Europa wird es demnach schwierig werden, technologische Chancen zu nutzen, um schnellere und flexiblere Zahlungen ohne Intermediäre zu ermöglichen. Sollte es daher nicht gelingen, den Markt digitaler (Zentralbank-) Währungen pro-aktiv mitzugestalten, wird Europa auf globaler Ebene dauerhaft hinter Asien und den USA zurückfallen. Insgesamt wird der künftige Finanz- und Kapitalmarkt digitaler und kompetitiver. Ein zunehmend offener Währungswettbewerb zwischen BigTechs und internationalen Zentralbanken könnte das staatliche Währungsmonopol in seiner jetzigen Form ablösen. Aber auch Banken stehen vor großen Herausforderungen. Denn digitale frei programmierbare Währungen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) ermöglichen schnellere, billigere und sicherere Zahlungsverkehrstransaktionen als Bargeld und bieten somit signifikantes Disruptionspotenzial für die gesamte Finanzindustrie. Traditionelle Bankprodukte könnten so schrittweise verdrängt werden und damit langfristig letztlich auch etablierte Banken, die an Relevanz verlieren und damit die Kontrolle zur wichtigsten Schnittstelle – dem Endkunden.26 Für innovative FinTech-Anbieter bieten digitale Währungen aufgrund ihres immensen Disruptionspotenzials dagegen enorme Wachstumschancen. 4.2 Prognose Unternehmensentwicklung Die künftige operative Geschäftsentwicklung hängt entscheidend von einer erfolgreichen VT-Wechseldienstleisterregistrierung und einer darauf aufbauenden, schrittweisen Erweiterung des Lizensierungsumfangs zum parallelen Ausbau des Produktangebots ab. 22 https://www.manager-magazin.de/finanzen/digitaler-yuan-und-wieder-koennte-china-die-welt-des-geldes-veraendern-a-6c431a0a-4dbb-4045-b163-2545b23ccc2b Grundsätzlich erwartet der Vorstand für 2021 eine positive Gesamtmarktentwicklung, vor allem getrieben durch die Corona-bedingte Beschleunigung bereits bestehender digitaler Trends. Die konsequente strategische Neuausrichtung zum Auf- und Ausbau einer innovativen Multiwährungstransaktionsplattform für B2C- und B2B-Nutzer ist aus Sicht der Gesellschaft daher der richtige Schritt, um von diesem Trend profitieren und an den Wachstumschancen innovativer FinTech-Unternehmen partizipieren zu können. Unter der Annahme, dass der Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen werden kann, rechnet die ABT mit einer Verbesserung der Umsätze, sowohl mit bestehenden als auch mit künftigen Produkten. Außerdem geht der Vorstand von einer stabilen Entwicklung der Liquidität aus. Diese Einschätzung erfolgt insbesondere auf Basis einer von den Anwälten der Gesellschaft vorgelegten positiven Erfolgsprognose für das zweitinstanzliche Urteil im laufenden Verfahren gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder der savedroid AG.27 Siehe auch Kapitel 5.3 „Risikomanagement bedeutender Einzelrisiken“. 5 CHANCEN- UND RISIKENBERICHT 5.1 Grundlagen des Risikomanagementsystems Im Rahmen seines Geschäftsmodells ist der Konzern einer Reihe von grundsätzlichen Risiken ausgesetzt, die immer mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Neben möglichen Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld, ist der Wandel der gesetzlichen beziehungsweise aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Unternehmenserfolg von wesentlicher Bedeutung. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, Risiken für den Konzern rechtzeitig zu erkennen, um geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Überschaubare und angemessene sowie beherrschbare Risiken werden gegebenenfalls bewusst eingegangen, wenn angenommen werden kann, dass ein angemessener Ertrag erwirtschaftet werden kann. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er ist verantwortlich für die Gesamtrisikoposition, die Risikoinventur, die Risikoanalyse sowie die Risikoberichterstattung und die fachgerechte Dokumentation. Der Vorstand bespricht regelmäßig in den Vorstandssitzungen das Risikomanagementsystem und berichtet dem Aufsichtsrat stets über Risiken und ergriffene Gegenmaßnahmen. Um der besonderen Bedeutung des Risikomanagements Rechnung zu tragen, hat die ABT ein Vorstandsmitglied mit dem Risikomanagementsystem und der internen Revision betraut. Seit dem Ausscheiden von Joachim V. Brockmann als Vorstandsmitglied zum 31. März 2021 hat Dr. Yassin Hankir diese Funktion im Rahmen der regelmäßigen Vorstandssitzungen kommissarisch übernommen. 27 https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-landgericht-bonn-entscheidet-fuer-savedroidag/?newsID=1278285 Durch die Einstellung der Spar-App „savedroid-Spar dich glücklich!“ und der damit verbundenen Rücknahme des Registrierungsantrags nach § 34 Abs. 1 Satz 1 ZAG bei der BaFin im Mai 2021, entfallen die speziell an ein Zahlungsinstitut gerichteten Anforderungen an das Risikomanagement. Die Grundsätze des Risikomanagements sind durch eine Risikomanagement-Richtlinie verbindlich geregelt. Für alle Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt und die Einhaltung der Maßnahmen im Rahmen der regelmäßigen Vorstandssitzungen überwacht. Die Risikostrategie beinhaltet neben strategischen Leitplanken die Dokumentation aller identifizierten wesentlichen Risiken in allen Unternehmensbereichen (d.h. Risikoinventur), inklusive der Darstellung aller wesentlichen Maßnahmen zur Analyse, Bewertung und Steuerung bzw. Begrenzung von Risiken. 5.2 Risikoübersicht Im Rahmen der Risikoinventur hat der Vorstand im Berichtsjahr für eine Vielzahl von Einzelrisiken einen implizierten Risikowert ermittelt, der sich aus der potenziellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit ableitet. Auf dieser Grundlage wurden die Einzelrisiken mit dem höchsten Risikowert herausgegriffen, Risikofeldern zugeordnet und unter Berücksichtigung von Schadenshöhe und -wahrscheinlichkeit den Risikoklassen „mittel“ und „bedeutend“ zugeordnet. Auf die Darstellung von Einzelrisiken mit geringem Risikowert wird an dieser Stelle verzichtet. Auf die als bedeutend eingestuften Einzelrisiken wird im Nachgang vertieft eingegangen. Darüber hinaus wird das Liquiditäts- und Kryptorisiko ausgeführt, da es sich hierbei um eine zentrale Steuerungsgröße im Konzern handelt.
5.3 Risikomanagement bedeutender Einzelrisiken Umsetzungsrisiko Lizenzierungsstrategie Die Umsetzung der künftigen Unternehmensstrategie ist in erster Linie vom erfolgreichen Abschluss des aktuell laufenden Lizensierungsprozesses der liechtensteinischen Tochtergesellschaft savedroid FL GmbH als VT-Wechseldienstleister sowie den darauf aufbauenden künftig geplanten Lizenzerweiterungen dieser Tochtergesellschaft abhängig. Zum Ausbau des Produktportfolios ist eine sequenzielle Erweiterung der VT-Dienstleisterregistrierung unabdingbar. Es besteht die Möglichkeit, dass es zu Verzögerungen bei diesen Registrierungsprozessen kommen kann, die Auswirkungen auf die Umsetzungsgeschwindigkeit des Geschäftsmodells und damit auf geplante Umsätze und die Liquidität haben. Eine Versagung der Registrierung als VT-Wechseldienstleiter und einer darauf aufbauenden künftigen Lizensierungserweiterung würde eine Anpassung des Geschäftsmodells erforderlich machen. Das Risiko von Verzögerungen in Registrierungsprozessen sowie potenziellen Versagungen angestrebter Lizenzen wird als bedeutend eingestuft. Zur Minimierung dieses Risikos ist die Lizensierungsstrategie direkt beim Vorstand angesiedelt und wird operativ kontinuierlich von erfahrenen lokalen Beratungsgesellschaften begleitet, die in engem Austausch mit der FMA in Liechtenstein stehen. Der Vorstand steht ebenfalls mit der FMA im Austausch und reagiert auf Anfragen und Anforderungen stets unverzüglich. Der Registrierungsprozess zum VT-Wechseldienstleister wurde im Geschäftsjahr 2020 angestoßen und war daher 2019 nicht in der Risikodarstellung enthalten. Vielmehr standen die Chancen aus den Möglichkeiten der Lizenzierung im Vordergrund. Auch heute sieht der Vorstand erhebliche Chancen in der Umsetzung der Lizenzierungsstrategie, vgl. Kapitel 5.4 „Chancenbericht“. Risiken durch Systemausfall und Cyber-Kriminalität Es besteht die Gefahr eines Systemausfalls, des Datenverlusts sowie des unerwarteten Verlusts von Kryptowährungen, insbesondere durch Hackerangriffe oder Diebstahl, z.B. der Private-Keys. Im Konzern sind technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die Risiken zu minimieren: AWS-Sicherheitszertifizierung und ständige -überwachung auf höchstem Niveau, Firewalls, Passwortschutz, Jump-Hosts und die Zwei-Faktor-Authentifizierungen (2FA) schützen vor Datenverlust durch Sicherheitsverletzungen oder Datenangriffe. Die eingesetzten Mittel werden turnusmäßig vom Vorstand überprüft. Das Thema insgesamt wird von Tobias Zander (CTO) permanent begleitet. Der Vorstand stuft das Risiko wie auch im Vorjahr als bedeutend ein. Rechtsrisiko aus dem laufenden Verfahren gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder zur Herausgabe der Kryptoguthaben Der ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG wurde in erster Instanz dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO (Initial-Coin-Offering) zurückbehaltenen Kryptowährungen an die savedroid AG herauszugeben, einen etwaig entstandenen Schaden zu ersetzen sowie die außergerichtlichen Kosten und die Verfahrenskosten zu tragen. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt, das Verfahren befindet sich derzeit in der zweiten und letzten Instanz. Das abschließende Gerichtsverfahren ist auf den 1. September 2021 terminiert. Dem Vorstand liegt eine positive Erfolgsprognose der Anwälte vor. Dennoch kann der Vorstand derzeit nicht frei über die vom ehemaligen ICO-Treuhänder gehaltenen Mittel verfügen, vgl. 2.2 „Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2020″. Wenngleich der Vorstand das Risiko für eine Entscheidung gegen die savedroid AG aufgrund des erstinstanzlichen Urteils sowie der vorliegenden positiven Erfolgsprognose der Anwälte als gering einschätzt, hätte dessen Eintreten dennoch eine erhebliche Auswirkung auf die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft. Das Risiko wird daher aktuell als mittel bewertet. Liquiditätsrisiken Die Finanzierung erfolgt zum Teil aus bestehenden Kryptoguthaben, die bei Bedarf in Fiat-Währungen getauscht werden. Dabei profitiert der Konzern erheblich von steigenden Kryptokursen. Ein wesentlicher Teil der Kryptoguthaben steht, wie im vorstehenden Absatz beschrieben, derzeit nicht zur freien Verfügung. Außerdem kann ein Rückgang der Kryptokurse zu einem kurzfristigen Liquiditätsengpass führen. Um sicherzustellen, dass die ABT und ihre Tochtergesellschaften stets in der Lage sind, aktuellen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und zeitgerecht aus den verfügbaren finanziellen Mitteln nachkommen zu können, wird die Entwicklung der Kryptowährungen permanent vom Vorstand überwacht. Weiterhin hält die ABT-Gruppe eine „Krisenliquidität“ in Euro vor. Aufgrund steigender Kryptokurse liegt der aktuelle Marktwert der Kryptoguthaben erheblich über dem Bilanzansatz zum 31. Dezember 2020 (Marktwert 30. Juni 2021: 23.910 TEUR vs. Bilanzansatz: 7.194 TEUR). Das Liquiditätsrisiko hat sich damit erheblich reduziert. Vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder und der hohen Volatilität von Kryptowährungen wird das Liquiditätsrisiko jedoch als bedeutend eingestuft. Finanzierungsrisiken Um die künftige Unternehmensentwicklung zu beschleunigen, die Kapitalausstattung der bestehenden Tochtergesellschaften weiter zu stärken und in neue Geschäftsmodelle im internationalen Umfeld von Krypto- und Digitalwährungen investieren zu können, ist die ABT als technologiebasiertes Wachstumsunternehmen auf Kapital von Finanz- und/oder strategischen Investoren angewiesen. Aufgrund der Attraktivität der Branche sowie des in Entwicklung befindlichen Produktportfolios hält der Vorstand die Gesellschaft für gut aufgestellt, um in Zukunft weitere Finanzierungsrunden zu realisieren. Hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe möglicher Eigenkapitalfinanzierungen bestehen jedoch erhebliche Unsicherheiten, sowohl aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Lizenzierungsverfahrens in Liechtenstein als auch aufgrund des noch nicht final abgeschlossenen Prozesses gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder zur Herausgabe der Kryptoguthaben. Bei Nichteintreten von künftig geplanten Lizensierungen bzw. daraus resultierenden geringeren Erlösen und/oder gegebenenfalls notwendigen Finanzierungsrunden könnte der Bestand des Konzerns gefährdet sein. Das Finanzierungsrisiko wird daher insgesamt als bedeutend angesehen. 5.4 Chancenbericht Etablierung von Kryptowährungen und Entstehung von Digitalwährungen Kryptowährungen haben sich nicht zuletzt durch den beschleunigten Digitalisierungstrend aufgrund der Pandemie mittlerweile etabliert und die Basis für die Entwicklung von Digitalwährungen geschaffen. Emittenten werden künftig BigTechs und Zentralbanken sein, die vermehrt digitales Zentralbankgeld (CBDC)28 vorantreiben und einen zunehmend offenen Währungswettbewerb untereinander schaffen, mit drohendem Relevanzverlust für traditionelle Banken. Für innovative FinTech-Unternehmen, wie die ABT und ihre Tochtergesellschaften, bietet diese Entwicklung aufgrund ihres immensen Disruptionspotenzials dagegen enorme Wachstumschancen, etwa durch den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle. Siehe auch Kapitel 4.1 „Entwicklung der Branche“. Lizensierung des Geschäftsmodells Registrierungen bzw. Lizensierungen durch Finanzaufsichtsbehörden bieten FinTech-Unternehmen grundsätzlich bedeutende wirtschaftliche Chancen in Form eines gewissen Marktzutrittsschutzes, der regulierten Anbietern einerseits eine größere Wertschöpfungstiefe und andererseits eine stärkere Wettbewerbsposition ermöglicht. Nach erfolgreicher Erstlizensierung der savedroid FL GmbH zum VT-Wechseldienstleister durch die FMA in Liechtenstein, plant die ABT, den Lizensierungsumfang schrittweise auszubauen, um das Produktangebot erweitern zu können. Sollte dies erfolgreich umgesetzt werden können, ergeben sich für die ABT und ihren Tochtergesellschaften ebenfalls neue Wachstumschancen. 28 https://www.n-tv.de/wirtschaft/Notenbanken-loten-digitales-Geld-aus-article22522362.html Wertentwicklung der Kryptoguthaben Der Konzern verfügt über signifikante Kryptoguthaben und konnte damit bereits in der Vergangenheit von den signifikanten Wertsteigerungen der betreffenden Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin und Ethereum, profitieren. Von Anfang 2019 bis Ende Mai 2021 verzeichneten Bitcoin und vor allem Ethereum eine sehr positive Wertentwicklung, wodurch sich die Vermögens- und Finanzlage der ABT-Gruppe nachhaltig verbessert hat. Das vorhandene Potenzial und die sich daraus ergebenden Chancen werden vor allem durch die ebenfalls signifikant gestiegenen Handelsvolumina untermauert. Hierdurch wird deutlich, dass der Kursanstieg der führenden Kryptowährungen auch von einem starken Anstieg der Volumina getragen wurde. Auch künftig können sich für den Konzern zusätzliche Wertsteigerungspotenziale ergeben. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn vermehrt Unternehmen und institutionelle Investoren in den Kryptomarkt einsteigen, um eigene Mittel zu investieren29 oder Kunden eine optimierte Asset-Allocation, anzubieten.30 29 https://bitcointreasuries.org 5.5 Einschätzung des Vorstands zur Gesamtrisiken-/-chancensituation Die Umsetzung der Lizenzierungsstrategie wird als bedeutender Treiber für die künftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns gesehen. Ein Versagen der Lizenz als VT-Wechseldienstleister würde eine Anpassung des Geschäftsmodells erforderlich machen. Entsprechend wird der Fortschritt der Lizenzierungsstrategie vom Vorstand eng gesteuert und überwacht (vgl. Kapital 1.6 „Wesentliche Steuerungsgrößen“). Derzeit steht dem Konzern aufgrund der in den letzten Monaten stark gestiegenen Kryptokurse und der entsprechend gestiegenen Kryptoguthaben ausreichend frei verfügbare liquide Mittel zur Verfügung. Dennoch bleibt das laufende Rechtsverfahren gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder, trotz vorliegender positiver Erfolgsprognose der Anwälte, ein Risiko, da die künftig frei verfügbare Liquidität maßgeblich davon beeinflusst wird. Auch wenn der Vorstand umfangreiche Maßnahmen zur Steuerung und Reduzierung dieses Risikos getroffen hat, kann ein erheblicher Rückgang der Kryptokurse zu einer bestandsgefährdenden Reduzierung der frei verfügbaren Mittel führen. Darüber hinaus unterliegen die ABT AG und ihre Tochtergesellschaften im Wesentlichen den zuvor dargestellten und für junge, innovative Technologieunternehmen nicht unüblichen Risiken. Hierzu gehören Risiken durch Systemausfall und Cyber-Kriminalität sowie allgemeine Finanzierungsrisiken. Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Digitalisierung, die durch die Pandemie nochmals beschleunigt wurde, ist der Vorstand zuversichtlich, künftig steigende Umsätze und eine verbesserte Liquidität im Konzern erreichen zu können. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Umsetzung der Lizenzierungsstrategie, die vollständige Entwicklung der Multiwährungsplattform und der damit verbundene Ausbau des Produktportfolios sowie weitere Wertsteigerungen der Kryptoguthaben. Im Konzern wurden bislang keine wesentlichen Erlöse erzielt. Die weitere Entwicklung des Konzerns hängt daher insbesondere davon ab, ob die 100-prozentige Tochtergesellschaft der savedroid AG, die savedroid FL GmbH, mit den Produkten SecPay und smartwallet, die geplanten Erlöse erzielen kann. Grundvoraussetzung hierfür ist ein erfolgreicher Abschluss des laufenden Lizenzierungsverfahrens als VT-Wechseldienstleister durch die FMA in Liechtenstein. Der Vorstand plant, den in den nächsten 24 Monaten entstehenden Finanzierungsbedarfs durch konzerninternes Cash-Management sowie potenzielle Kapitalmarktmaßnahmen zu decken. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2020 befanden sich ca. 85 % der Kryptoguthaben in Verwahrung durch den ehemaligen ICO-Treuhänder der Gesellschaft und waren dadurch nicht zugänglich. Ein erstinstanzliches Gerichtsurteil, das den Herausgabeanspruch der savedroid AG bestätigt, liegt vor. Die abschließende Gerichtsverhandlung, für die eine positive Erfolgsprognose der Anwälte vorliegt, ist auf den 1. September 2021 terminiert. Wenngleich auf Basis des aktuellen Marktwertes der Kryptoguthaben der Finanzierungsbedarf der Gesellschaft auch aus den frei verfügbaren Kryptoguthaben vollständig gedeckt werden kann, können sinkende Kryptokurse dazu führen, dass die derzeit frei verfügbaren Kryptoguthaben zur Deckung des Liquiditätsbedarfs möglicherweise nicht ausreichen. Für diesen Fall müsste ein Teil der benötigten Liquidität durch anderweitige Refinanzierungsmaßnahmen aufgebracht werden. Die gerichtliche Durchsetzung des Wallet-Herausgabeanspruchs gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder ist daher für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Vor dem Hintergrund, dass in erster Instanz dieser Herausgabeanspruch der savedroid AG gerichtlich bestätigt wurde und der positiven Erfolgsprognose der Anwälte der Gesellschaft geht der Vorstand davon aus, dass die notwendige Liquidität aus den Kryptoguthaben sichergestellt werden kann. Darüber hinaus rechnet der Vorstand derzeit mit einem erfolgreichen Abschluss des VT-Wechseldienstleister-Lizensierungsverfahrens in Liechtenstein. Dem Vorstand ist bewusst, dass hierin eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung des Unternehmens besteht. Dem Vorstand ist auch bewusst, dass bei Nichteintreten der geplanten Erlöse der Bestand der Gesellschaft gefährdet ist bzw. dass hierin ein bestandsgefährdendes Risiko vorliegt. Der Jahresabschluss wurde daher unter der Going-Concern-Prämisse aufgestellt.
Frankfurt am Main, 30. Juni 2021 Dr. Yassin Hankir, Vorstandsvorsitzender Tobias Zander, Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Konzerngewinn- und -verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
KonzernanhangA. ALLGEMEINE ANGABEN Die Advanced Bitcoin Technologies AG mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 116055 eingetragen. Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist nach § 293 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit. Die Aufstellung erfolgt freiwillig. Das Geschäftsjahr ist auf den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember festgelegt. Die Abschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entsprechen dem des Mutterunternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Konzernanhang enthält die erforderlichen Einzelangaben bzw. entsprechenden Erläuterungen. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen alle Angaben in EUR. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, sind diese in der Konzernbilanz bzw. der Konzerngewinn- und -verlustrechnung oder im Konzernanhang aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit angegeben. Im Konzern wurden bislang keine wesentlichen Erlöse erzielt. Die weitere Entwicklung des Konzerns hängt daher insbesondere davon ab, ob die Konzerngesellschaften mit den Produkten SecPay und smartwallet die geplanten Erlöse erzielen können. Grundvoraussetzung hierfür ist ein erfolgreicher Abschluss des laufenden Lizenzierungsverfahrens als VT-Wechseldienstleister in Liechtenstein bei der savedroid FL GmbH. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Konzernlagebericht zu bestehenden wesentlichen Unsicherheiten hinsichtlich der Fähigkeit zur Fortführung des Unternehmens. Ein Nichteintreten der geplanten Erlöse kann den Bestand des Unternehmens gefährden. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die geplanten Erlöse erzielt werden können und die notwendige Finanzierung sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund wurde der Konzernabschluss unter Anwendung der Going-Concern-Prämisse aufgestellt. B. KONSOLIDIERUNGSKREIS Der Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2020 umfasst neben der ABT AG als Mutterunternehmen ein unmittelbares und vier mittelbare Tochterunternehmen, die nachfolgend im Einzelnen genannt sind:
Die savedroid App GmbH i. L. befindet sich seit 15. November 2019 in Liquidation. C. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Konzernunternehmen werden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gesellschaft die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Anschaffungswerte der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wurden mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital der Tochterunternehmen verrechnet. Das Eigenkapital wurde mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung beizulegen war(§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB). Nach der vollständigen Aufdeckung etwaiger stiller Reserven verbleibende aktivische Unterschiedsbeträge aus der Kapitalaufrechnung wurden im Rahmen der Erstkonsolidierung als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB) und über zehn Jahre linear abgeschrieben. Der Firmenwert wurde im Geschäftsjahr in voller Höhe wertberichtigt. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns sowie Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert. Auf wesentliche erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen werden nach § 306 HGB Steuerabgrenzungen vorgenommen, soweit sich die bilanziellen Abweichungen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleichen. Für die Berichtsperiode war die Steuerabgrenzung aus der Erstkonsolidierung fortzuschreiben sowie Steuerabgrenzungen auf die Wertanpassung aus dem Impairment vorzunehmen. D. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bewertung erfolgt nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. In den vorausgegangenen Jahren wurde der Jahresabschluss der Konzerngesellschaft savedroid AG nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der RechZahlV aufgestellt. Aufgrund einer geänderten Lizensierungsstrategie der savedroid AG wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Registrierung zur Erbringung von Kontoinformationsdiensten gemäß §34 ZAG nicht weiter angestrebt. Mit Schreiben vom 21. Mai 2021 hat die savedroid AG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass der Registrierungsantrag nach § 34 Abs. 1 Satz 1 ZAG vom 12. April 2018 zurückgezogen wird. Da die savedroid AG eine Registrierung nicht innehat und nicht anstrebt, ist der Jahresabschluss nicht mehr unter den ergänzenden Bestimmungen der RechZahlV aufzustellen. Im Konzernabschluss wird analog verfahren. Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wurde im Berichtsjahr analog Vorjahr ausgeübt. Sie werden mit den Anschaffungskosten für die Erweiterung und Modifikation der Software angesetzt und mit Inbetriebnahme um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren. Auf nicht mehr genutzte selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände erfolgt eine Wertberichtigung in voller Höhe. Bei den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um im Rahmen der Erstkonsolidierung der savedroid AG bei der Kaufpreisallokation aufgedeckte stille Reserven des Nutzerbestandes sowie der Technologie. Beide immateriellen Vermögenswerte werden seither planmäßig über fünf Jahre abgeschrieben. Der Konzern überprüft jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte, ob immaterielle Vermögenswerte sowie der Firmenwert einer Wertminderung unterliegen. Die Werthaltigkeitstests des Konzerns basieren auf der Planung für die Jahre 2021 bis 2024. Cashflows jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller Wachstumsannahmen bzw. Abschmelzungsraten extrapoliert. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage kapitalwertorientierter Verfahren in Anlehnung an IDW S5 („Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte“) vorgenommen. Hierbei erfolgte eine eigenständige Bewertung des Nutzerbestandes und der Technologie. Erworbene geringwertige Software wird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei unterjährigen Zugängen erfolgt eine zeitanteilige Abschreibung. Zugänge geringwertiger Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden einzelwertberichtigt, wenn ein Ausfallrisiko erkennbar ist. Pauschalwertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht gebildet. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Kurs am Entstehungstag oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Kryptoguthaben werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Bei der Bewertung der Kryptoguthaben wurde erstmalig die LiFo-Methode angewendet. Die Bewertung zum Stichtag erfolgt mit Stichtagskursen unter Wahrung des Anschaffungskostenprinzips. Aufgrund des Kurswertes ist zum Stichtag eine teilweise Wertaufholung geboten. Bislang erfolgt die Bewertung der Bestände zum Stichtag unter analoger Anwendung des § 256a HGB als Fremdwährung und damit ohne Anwendung eines dem HGB entsprechenden Bewertungsverfahrens. Durch die Umstellung der Bewertungsmethode ergab sich zum 01.01.2020 ein um 79 TEUR verminderter Bilanzansatz. Dieser wurde in laufender Rechnung erfolgsmindernd berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben werden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden nach § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Hierbei handelt es sich jedoch um Kleinstbeträge. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Kurs am Entstehungstag oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Wertansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,925 % zugrunde. Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsansätze in laufender Rechnung Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2020 wurden bei der savedroid AG fehlerhafte Bilanzierungsansätze betreffend das Geschäftsjahr 2019 festgestellt. Eine Korrektur der Fehlbuchungen 2019 wurde in laufender Rechnung 2020 vorgenommen. Die Korrektur betraf die folgenden Sachverhalte: Eine im Jahr 2018 gebildete Rückstellung von rund 69 TEUR wurde trotz Abschluss des Gerichtsverfahrens im Jahr 2019 nicht aufgelöst. Der gerichtlich geschlossene Vergleich und die Rückstellung werden im Jahr 2020 erfolgswirksam berücksichtigt. Weiterhin sind im Jahr 2019 Werbekosten doppelt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Jahr 2020 werden diese in Höhe von 9 TEUR gewinnerhöhend korrigiert. Eine geleistete Mietkaution für das Mietverhältnis in Frankfurt am Main in Höhe von 13 TEUR ist gewinnmindern in die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2019 geflossen. Der Vorgang wird 2020 erfolgswirksam korrigiert und als Forderung ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2019 wurde trotz betriebsbereitem Zustand keine Abschreibung auf die Krypto-App, die BitcoinKing-App sowie die TrumpBit-App vorgenommen. Der hieraus resultierende Abschreibungsbedarf in Höhe von 60 TEUR wurde in laufender Rechnung berücksichtigt. Auf Konzernebene wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung im Jahr 2019 bei der Ermittlung der latenten Steuern ein falscher Steuersatz zugrunde gelegt. Dieser wird zum Bilanzstichtag im Rahmen der Bewertung der Steuerlatenzen korrigiert. Darüber hinaus wurde der im Rahmen der Erstkonsolidierung gebildete Firmenwert vollständig abgeschrieben. Aus den vorgenommenen Korrekturen, der Abschreibung auf die immateriellen Vermögensgegenstände sowie den Firmenwert haben sich die passiven latenten Steuern von 18.836 EUR auf 2.640 TEUR reduziert. E. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ Anlagevermögen Zur Entwicklung des Konzernanlagevermögens wird auf den als Anlage zum Anhang beigefügten Konzernanlagenspiegel verwiesen. Zum Bilanzstichtag betragen die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 856 TEUR. Im Geschäftsjahr wurden Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 600 TEUR aktiviert. Neben den Zugängen enthält der Bilanzansatz laufende Abschreibungen in Höhe von 180 TEUR sowie eine Wertberichtigung in Höhe von 8 TEUR. Diese wurde mit der Einstellung des Betriebs der mobilen Spar-App „savedroid – Spar dich glücklich!“ zum 31. Dezember 2020 notwendig. Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurde die savedroid AG durch Sachkapitalerhöhung übernommen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden stille Reserven aufgedeckt. Software (40.150 TEUR) und Kundenstamm (16.920 TEUR) werden planmäßig über fünf Jahre abgeschrieben. Im Geschäftsjahr wurde zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung in Höhe von 11.602 TEUR im Rahmen des Impairment (vgl. Kapitel E, dort „Werthaltigkeitstests“) eine außerordentliche Abschreibung in Höhe von 35.820 TEUR vorgenommen. Hiervon entfallen 12.627 TEUR auf den Nutzerbestand und 23.193 TEUR auf die Technologie. Der verbleibende Buchwert der erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände lag zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2020 bei 8.271 TEUR, davon entfielen auf den Kundendatenbestand 63 TEUR und auf die Software 8.208 TEUR. Der Firmenwert wurde zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 333 TEUR vollständig abgeschrieben (vgl. Kapitel D, dort „Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsansätze in laufender Rechnung“). Aus den immateriellen Vermögensgegenständen resultiert ein latenter Steuerertrag in Höhe von 16.196 TEUR (vgl. Kapitel D, dort „Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsansätze in laufender Rechnung“). Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Es bestanden keine Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die liquiden Mittel in Höhe von 285 TEUR stellen ausschließlich Bankbestände dar. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Vorauszahlungen in Höhe von 47 TEUR und betrifft vornehmlich bereits anteilig geleistete Aufsichtsratsvergütungen für das Jahr 2021. Eigenkapital Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital 8.993 TEUR. Auf Basis des Genehmigten Kapitals hat die ABT AG im Geschäftsjahr eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts im Volumen von 660.000 Euro durch Ausgabe von insgesamt 330.000 neuen Aktien zu einem Bezugspreis in Höhe von 2,00 Euro je neuer Aktie durchgeführt. Die neu ausgegebenen Stückaktien lauten auf den Inhaber und haben einen nominalen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro. Zusätzlich zum Nennwert wurde ein Agio in Höhe von 1,00 EUR je Aktie vereinbart Dadurch wurde das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft von 19.974.673 Euro um 330.000 Euro auf 20.304.673 Euro erhöht. Die Kapitalrücklage beläuft sich auf 20.055 TEUR. Das Agio in Höhe von 330 TEUR wurde vollständig in die Kapitalrücklage eingestellt, Einzahlungen in Höhe von 80 TEUR sehen noch aus. An der Kapitalerhöhung nahm unter anderem der Aufsichtsrat der ABT AG teil, mit dem eine Stundung der Einzahlung des Agios vereinbart wurde. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Die ABT AG hat in Höhe der ausstehenden Einzahlung eine Forderung gegenüber dem Aufsichtsrat aktiviert. Der Vorstand geht von der Werthaltigkeit der Forderung aus. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 442 TEUR und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Steuerrückstellungen betragen 281 TEUR. Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um die Verbindlichkeit aus SVD-Token gegenüber Kunden in Höhe von 4.325 TEUR sowie um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Bei den Verbindlichkeiten aus SVD-Token handelt es sich um die im Rahmen des ICO im Jahr 2018 entgeltlich und unentgeltlich ausgegebenen SVD-Token, die im Falle eines Tausches von Fiat- in Kryptowährung und vice versa von Kunden als Gutscheine zur Zahlung der anfallenden Transaktionsgebühren eingesetzt werden können. Die Verbindlichkeit ist zum Bilanzstichtag mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt und wurde durch im Geschäftsjahr von der savedroid AG an die savedroid FL GmbH zusätzlich übertragene SVD-Bounty-Token erhöht. Die Bounty-Token wurden mit dem Stichtagskurs bewertet. Im Geschäftsjahr von Kunden eingelöste SVD-Token, bewertet mit dem Durchschnittskurs, haben die Verbindlichkeit reduziert. Im Jahr 2019 wurden im Zuge der Übernahem der savedroid AG durch Sachkapitalerhöhung bei der Kaufpreisallokation passive latente Steuern in Höhe von 18.836 TEUR angesetzt. Die seither vorgenommene planmäßige Abschreibung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Impairment vorgenommene außerordentliche Abschreibung sowie die in laufender Rechnung vorgenommene Korrektur des Steuersatzes führt zu einem Steuerertrag in Höhe von 16.196 TEUR. Die im Rahmen des Impairment zum Bilanzstichtag vorgenommene außerordentliche Abschreibung resultiert in einem Steuerertrag in Höhe von 11.024 TEUR sowie durch die in laufender Rechnung vorgenommene Korrektur des Steuersatzes in einem Steuerertrag in Höhe von 574 TEUR (vgl. Kapitel D „Korrekturen falscher Bilanzansätze in laufender Rechnung“). Aus der Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich zum Bilanzstichtag passive latente Steuern in Höhe von 2.640 TEUR. F. ANGABEN ZUR KONZERNGEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsätze in Höhe von 10 TEUR erzielt. Hiervon resultieren 5 TEUR aus den im Zusammenhang mit TrumpBit und BitcoinKing erzielten Transaktionsgebühren und Wechselkursdifferenzen (sogenannten Spreads), 5 TEUR wurden durch Beratung erzielt. Bei den aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um die Anschaffungskosten für die Erweiterung und Modifikation der Software, die im Geschäftsjahr in Höhe von 600 TEUR aktiviert wurden. Die bezogenen Leistungen in Höhe von 137 TEUR betreffen Gebühren der Wirecard Bank AG für die Führung der Sparkonten der App-Nutzer „savedroid – Spar dich glücklich!“. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 5.121 TEUR betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Bewertung von Kryptoguthaben. Der Personalaufwand beläuft sich auf 1.018 TEUR. Im Geschäftsjahr wurde aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeit genutzt. Der sonstige betriebliche Aufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Das EBITDA (definiert als Gesamtleistung zzgl. sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen) beläuft sich auf 3.301 TEUR. Die Abschreibungen belaufen sich auf 47.764 TEUR. Sie sind wesentlich von den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (47.422 TEUR) geprägt. In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände ist neben der planmäßigen Abschreibung die außerordentliche Abschreibung aus dem Impairment des Nutzerbestands und der Software zum Stichtag in Höhe von 35.820 TEUR enthalten. Die außerordentliche Abschreibung auf den Firmenwert beträgt 333 TEUR. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen betragen 8 TEUR. Aus der Korrektur der Steuerlatenzen sowie der Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände ergibt sich ein latenter Steuerertrag von 16.196 TEUR. Die Ertragsteuern betragen -278 TEUR. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf -28.549 TEUR. Davon entfallen 384 TEUR auf nicht beherrschende Anteile. Das verbleibende Konzernjahresergebnis liegt bei -28.165 TEUR. G. SONSTIGE ANGABEN Organe der Gesellschaft Vorstand Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 waren:
Der Beruf des jeweiligen Vorstands entspricht der Organstellung. Die Ressortaufteilung geht aus den obigen Angaben hervor. Aufsichtsrat Bis zum Ende der Hauptversammlung am 17. September 2020 bestand der Aufsichtsrat aus den folgenden drei Mitgliedern:
Von der Hauptversammlung am 17. September 2020 wurde der Beschluss gefasst, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von bisher drei auf nunmehr vier Mitglieder zu erhöhen. Die Eintragung der Satzungsänderung ist am 01. Oktober 2020 erfolgt. Der Aufsichtsrat besteht seitdem aus den folgenden vier Mitgliedern:
Vergütung der Organe Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 329 TEUR. Die Aufsichtsräte erhielten eine Vergütung in Höhe von 122 TEUR. Honorar des Abschlussprüfers Die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses setzen sich zusammen aus dem Honorar des Abschlussprüfers Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (66 TEUR) und Steuerberatungsleistungen (17 TEUR). Mitarbeiterzahl Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 23 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 20 Vollzeit- und 3 Teilzeitbeschäftigte. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Konzern wurden diverse Mietverträge für Betriebsräume mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 29 TEUR. Davon sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Geschäfte mit nahestehenden Personen Die Gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats besteht eine Forderung in Höhe von 80 TEUR auf Einzahlung des Agios in die Kapitalrücklage. Im Rahmen der Barkapitalerhöhung bei der Advanced Bitcoin Technologies AG im Jahr 2020 wurde mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Stundungsvereinbarung getroffen. Vereinbarungsgemäß beginnt die Rückzahlung in 2021 (vgl. hierzu die Ausführungen unter Kapitel E „Angaben zur Konzernbilanz“, dort „Eigenkapital“). Rechtsbeziehungen zu Aktionären und sonstigen Kapitalgebern Aktien werden auch von den Vorständen Dr. Yassin Hankir, Tobias Zander und dem ehemaligen Vorstand Joachim Brockmann sowie den Aufsichtsratsmitgliedern Gabriele Bornemann, Thomas Dressendörfer, Debjit D. Chaudhuri und Torsten Sonntag gehalten. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Prüfung der künftigen Lizenzstrategie Im Februar 2021 gab die ABT AG bekannt, dass die Gesellschaft im Rahmen ihres laufenden strategischen Konzernumbaus zur innovativen Multiwährungstransaktionsplattform die Optionen ihrer künftigen Lizenzstrategie prüft. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft zunächst kein weiteres Kryptoneugeschäft getätigt, um dem Ergebnis der Regulierungssondierung nicht vorzugreifen. Die Konzerntochter savedroid FL GmbH befindet sich derzeit im Lizensierungsverfahren zum VT-Wechseldienstleister bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein. Vollständige Übernahme der savedroid AG durch die Advanced Bitcoin Technologies AG Im März 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts im Gesamtvolumen von 819.962 Euro durch Ausgabe von insgesamt 409.981 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR und zum Bezugspreis in Höhe von 2,00 Euro je neuer Aktie beschlossen. Mit der Eintragung der Sachkapitalerhöhung im Handelsregister am 15. Juni 2021 hat sich das Grundkapital der Gesellschaft um 409.981 Euro von 20.304.673 Euro auf 20.714.654 Euro erhöht. Damit hält die Advanced Bitcoin Technologies AG nun rechnerisch 100% (bis auf eine Aktie) der Anteile an der savedroid AG. Durch die Sachkapitalerhöhung übernahm die ABT außerdem Forderungen von ehemaligen Mitarbeitern aus deren Beteiligungen am bestehenden virtuellen Aktienoptionsprogramm der savedroid AG. Niederlegung des Aufsichtsrats zum 30. Juni 2021 Der Aufsichtsrat der Advanced Bitcoin Technologies AG hat angekündigt, mit Wirkung zum 30. Juni 2021 gesamthaft sein Mandat niederzulegen. Der Vorstand ist mit Nachfolgekandidaten im Gespräch. Stellungnahme des Vorstands zu Bestandsgefährdung und Going-Concern Im Konzern wurden bislang keine wesentlichen Erlöse erzielt. Die weitere Entwicklung des Konzerns hängt daher insbesondere davon ab, ob die Konzerngesellschaft savedroid FL GmbH mit den Produkten SecPay und smartwallet, die geplanten Erlöse erzielen kann. Grundvoraussetzung hierfür ist ein erfolgreicher Abschluss des laufenden Lizenzierungsverfahrens als VT-Wechseldienstleister durch die FMA in Liechtenstein. Der Vorstand plant, den in den nächsten 24 Monaten entstehenden Finanzierungsbedarfs durch konzerninternes Cash-Management sowie potenzielle Kapitalmarktmaßnahmen zu decken. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2020 befanden sich ca. 85 % der Kryptoguthaben in Verwahrung durch den ehemaligen ICO-Treuhänder der Gesellschaft und waren dadurch nicht zugänglich. Ein erstinstanzliches Gerichtsurteil, das den Herausgabeanspruch der savedroid AG bestätigt, liegt vor. Die abschließende Gerichtsverhandlung, für die eine positive Erfolgsprognose der Anwälte vorliegt, ist auf den 1. September 2021 terminiert. Wenngleich auf Basis des aktuellen Marktwertes der Kryptoguthaben der Finanzierungsbedarf im Konzern auch aus den frei verfügbaren Kryptoguthaben vollständig gedeckt werden kann, können sinkende Kryptokurse dazu führen, dass die derzeit frei verfügbaren Kryptoguthaben zur Deckung des Liquiditätsbedarfs möglicherweise nicht ausreichen. Für diesen Fall müsste ein Teil der benötigten Liquidität durch anderweitige Refinanzierungsmaßnahmen aufgebracht werden. Die gerichtliche Durchsetzung des Wallet-Herausgabeanspruchs gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder ist daher für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Vor dem Hintergrund, dass in erster Instanz dieser Herausgabeanspruch der savedroid AG gerichtlich bestätigt wurde und der positiven Erfolgsprognose der Anwälte der Gesellschaft geht der Vorstand davon aus, dass die notwendige Liquidität aus den Kryptoguthaben sichergestellt werden kann. Darüber hinaus rechnet der Vorstand derzeit mit einem erfolgreichen Abschluss des VT-Wechseldienstleister-Lizensierungsverfahrens in Liechtenstein. Dem Vorstand ist bewusst, dass hierin eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung des Unternehmens besteht. Dem Vorstand ist auch bewusst, dass bei Nichteintreten der geplanten Erlöse der Bestand der Gesellschaft gefährdet ist bzw. dass hierin ein bestandsgefährdendes Risiko vorliegt. Der Jahresabschluss wurde daher unter der Going-Concern-Prämisse aufgestellt. Hinsichtlich der Corona-Pandemie verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht im Rahmen der Produktstrategie, dem Wirtschaftsbericht und des Prognoseberichts.
Frankfurt am Main, 30. Juni 2021 Dr. Yassin Hankir, Vorstandsvorsitzender Tobias Zander, Vorstand Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Advanced Bitcoin Technologie AG, Frankfurt am Main: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Advanced Bitcoin Technologies AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Advanced Bitcoin Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den Konzernlagebericht, in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft bislang keine signifikanten Umsätze und nur aufgrund von Sondereffekten ein positives Jahresergebnis erzielt hat. Die künftige Entwicklung hängt daher im Wesentlichen davon ab, dass mit den Produkten „smartwallet“ und „SecPay“ die geplanten Umsatzerlöse erzielt werden können. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Lizensierung der Tochtergesellschaft savedroid FL durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Fürstentum Liechtenstein und die damit verbundene Erlaubnis entsprechende Dienstleistungen erbringen zu dürfen. Darüber hinaus ist der notwendige Finanzierungsbedarf durch die Realisierung der Krypto-Bestände zu decken. Dies bedingt das Obsiegen im laufenden Verfahren gegen den ehemaligen, im Rahmen des ICO mandatierten Treuhänders auf Herausgabe der verwahrten Krypto-Bestände. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass eine Lizensierung durch die FMA kurzfristig erfolgt und damit die geplanten Umsätze erzielt werden können. Der Vorstand sieht darüber hinaus positive Erfolgsaussichten in Bezug auf das laufende Verfahren gegen den ehemaligen, im Rahmen des ICO mandatierten Treuhänder und geht daher davon aus, dass die notwendige Finanzierung durch Realisierung der Krypto-Bestände sichergestellt werden kann. Dem Vorstand ist bewusst, dass hierin eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit besteht. Dem Vorstand ist auch bewusst, dass bei Versagung der Lizenz durch die FMA und dem damit verbundenen Nichteintreten der geplanten Umsätze der Bestand der Gesellschaft gefährdet ist bzw. dass hierin ein bestandgefährdendes Risiko besteht. Wie im Anhang dargestellt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 30. Juni 2021 Mazars GmbH & Co. KG Steffen Neuweiler, Wirtschaftsprüfer Michael Skall, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsLiebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre, der Aufsichtsrat der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT) hat die Aufgaben, die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung der Gesellschaft obliegen, vollumfänglich wahrgenommen und den Vorstand regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten, regelmäßigen Berichte des Vorstands über alle für die Gesellschaft relevanten Fragen zur Strategie der Gesellschaft, der Lizensierungsalternativen, der Planung, der Geschäftsentwicklung und der Risikolage. Der Aufsichtsrat war und ist jederzeit eng in die Vorgehensweise und Maßnahmen des Vorstands eingebunden und von diesem sachgerecht informiert worden. Veränderungen im Aufsichtsrat Mit der Gründung der Advanced Bitcoin Technologies AG im Jahr 2019 wurden die Aufsichtsräte der savedroid AG in Personalunion zum Aufsichtsrat der Advanced Bitcoin Technologies AG bestellt. Debjit D. Chaudhuri, Dr. Michael Rundshagen und Robert Hable haben bereits die savedroid AG als Digitalexperten und Business-Angels und Aufsichtsräte der ersten Stunde begleitet. Mit der gesellschaftsrechtlichen Neustrukturierung der wirtschaftlichen Aktivitäten in der Advanced Bitcoin Technologies AG und der damit verbundenen Börsennotierung im Freiverkehr der Börsen Düsseldorf und Hamburg war im Geschäftsjahr 2020 nun eine strategische Neubesetzung des Aufsichtsrates geplant. In diesem Zusammenhang wurde der Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 17. September 2020 auch von bisher drei Mitglieder auf vier Mitglieder erweitert. Die Hauptversammlung am 17. September 2020 wählte Gabriele Bornemann, Debjit D. Chaudhuri, Thomas Dressendörfer und Torsten Sonntag zum neuen Aufsichtsrat der ABT. Die Kompetenzen des Aufsichtsrates sind auf die Anforderungen des Kapitalmarktes ausgerichtet. Die Besetzung von Digitalexpertise und Lizenzerfahrung im Bereich der Finanzdienstleistungen waren weitere wesentliche Besetzungskriterien. Thomas Dressendörfer ist zudem Financial Expert im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Veränderungen im Vorstand Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2020 intensiv mit der personellen Ausstattung der Gesellschaft auseinander. Im Zuge eines Umlaufbeschlusses vom 05. März 2020 wurde Christian Lang zum Chief Financial Officer der Gesellschaft bestellt. Mit dieser Bestellung war die Stärkung der Finanzexpertise im Vorstandsgremium verbunden. Im Zuge der Beratungen während des Geschäftsjahres 2020 in Verbindung mit einer strategischen Reorganisation der Gesellschaft fasste der Aufsichtsrat am 17. Dezember 2020 den Beschluss, den Vorstand perspektivisch zu verkleinern. In diesem Zuge wurde Christian Lang einvernehmlich als Finanzvorstand der Gesellschaft abberufen. Sitzungen Es fanden im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 7 Aufsichtsratssitzungen statt, die aufgrund der COVID-19 bedingten Vorgaben auch als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt wurden. Gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden. Von dieser Möglichkeit wurde im Berichtszeitraum viermal Gebrauch gemacht. In der nachfolgenden Tabelle legen wir die Teilnahme des Aufsichtsrates an den Aufsichtsratssitzungen in individualisierter Form offen:
Schwerpunktthemen Der Beratungsschwerpunkt der Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2020 lag auf den Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf die Lage der Gesellschaft. In dieser Sitzung setzten sich Vorstand und Aufsichtsrat mit der Ausgestaltung von Home-Office und Kurzarbeitsmodellen für die Belegschaft auseinander und legten entsprechende Maßnahmenpläne in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der COVID 19-Pandemie fest. Der Vorstand stellte darüber hinaus in dieser Sitzung auch die geplante Produktstrategie vor. Der Aufsichtsrat diskutierte den Produktfokus der ABT intensiv vor dem Hintergrund der Markt- und Kundenakzeptanz sowie der aktuellen Marktlage im Zuge der COVID 19-Pandemie. Ferner berichtete der Vorstand in dieser Sitzung über die finale Umsetzung der erfolgten Sachkapitalerhöhung im Zuge der Einbringung der Gesellschafteranteile der savedroid AG in die Advanced Bitcoin Technologies AG. In seiner Aufsichtsratssitzung vom 14. Juli 2020 sowie in seiner Sitzung vom 7. August 2020 prüfte der Aufsichtsrat den Einzelabschluss sowie den Konzernabschluss der Advanced Bitcoin Technologies AG zum Rumpfgeschäftsjahr 2019. Vorstand und Wirtschaftsprüfer standen für Rückfragen, insbesondere im Hinblick auf Bewertungsansätze, zur Verfügung. Nach intensiver Diskussion wurden die entsprechenden Jahresabschlüsse durch den Aufsichtsrat gebilligt. Nach der Hauptversammlung am 17. September 2020 wurde Gabriele Bornemann im Zuge der konstituierenden AR-Sitzung aus der Mitte des Aufsichtsrates zur Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Im Zuge des Onboardings gab der Vorstand dem neu gewählten Aufsichtsrat einen intensiven und umfassenden Überblick zur geplanten Produktstrategie sowie zu den laufenden Lizenzverfahren in seiner ganztägigen AR-Sitzung vom 14. Oktober 2020. In dieser Sitzung wurden auch die Auswirkungen der Insolvenz der Wirecard AG und damit verbunden die bestehenden Geschäftsbeziehungen mit der Wirecard Bank AG diskutiert. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Lizenzverfahren für das Geschäftsmodell der Advanced Bitcoin Technologies AG befasste sich der Aufsichtsrat intensiv und unter Hinzuziehung von Beratern mit den Chancen und Risiken der laufenden Lizenzverfahren. Zu diesem Zwecke bildete der Aufsichtsrat ebenfalls einen entsprechenden Ausschuss. Ergebnis dieser Beratungen mit dem Vorstand war eine Fokussierung der Lizenzstrategie mit dem Ziel eine Volllizensierung für das für die Advanced Bitcoin Technologies AG relevante Geschäftsmodell zu erlangen. Die notwendigen Beschlussfassungen erfolgten im Zuge der Aufsichtsratssitzung vom 17. Dezember 2020. Corporate Governance Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist im Freiverkehr der Börsen in Düsseldorf und Hamburg gelistet und unterliegt somit nicht den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex. Davon unabhängig ist gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Von wesentlicher Bedeutung für die Steuerung und Führung ist eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Dies setzt voraus, dass der Aufsichtsrat mit den Geschäften und der Branche der Gesellschaft vertraut ist. Vor diesem Hintergrund erfolgte im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 14. Oktober 2020 eine intensive Einführung des Vorstandes in die Produkt- und Lizenzstrategien der ABT-Gesellschaften für die neu gewählten Aufsichtsräte. Der Aufsichtsrat hat sich zudem in der Aufsichtsratssitzung vom 17. Dezember 2020 eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr zudem zwei Ausschüsse gebildet, um den Vorstand bei strategischen Fragestellungen als Sparringspartner zur Verfügung zu stehen. Die betraf zum einem die Beendigung der Geschäftsaktivitäten mit der Wirecard Bank AG sowie die Überprüfung der Lizenzstrategien. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern ergaben sich im Berichtszeitraum nicht. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist im Sinne des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der nach den Vorgaben des § 267 HGB vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Advanced Bitcoin Technologies AG, der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die von der Hauptversammlung vom 17. September 2020 erstmals zum Abschlussprüfer bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat zur Mandatierung die angeforderte Erklärung zur Unabhängigkeit vor Prüfungsaufnahme gegenüber dem Aufsichtsrat abgegeben. Die zu prüfenden Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Bilanzsitzung am 30. Juni 2021 vor. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat nach eingehender Prüfung der Unterlagen und unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte in seiner Sitzung am 30. Juni 2021 den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die Planungsunterlagen, die Risikolage und das Risikomanagementsystem der Advanced Bitcoin Technologies AG geprüft. Alle aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats erkennbaren Risikofelder wurden erörtert. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Advanced Bitcoin Technologies AG sehr für ihr Engagement sowie für die konstruktive, vertrauensvolle und erfolgreiche Arbeit im vergangenen Jahr.
Frankfurt am Main, 30. Juni 2021 Für den Aufsichtsrat Gabriele Bornemann, Vorsitzende des Aufsichtsrats |
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Die Überschrift ist falsch. Das Geld wurde nicht vernichtet, es war nie da.
Wirtschaftsprüfer haben das abgenickt.
Wirecard lässt grüßen…