Advanced Bitcoin Technologies AG
Frankfurt am Main
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.06.2019 bis zum 31.12.2019
Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Juni 2019 – 31. Dezember 2019
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen des Konzerns
1.1 Organisatorische Struktur
1.2 savedroid Euro-App – Deutschland
1.3 savedroid Krypto-App – international
1.4 BitcoinKing Web-App – international
1.5 SecPay Krypto-Bezahl-Service – international
1.6 Konsequente Erneuerung der Produktstrategie
1.7 Erweiterung der savedroid-Vision
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftlicher und branchenbezogener Überblick
2.2 Geschäftsverlauf und Gesamtlage
2.2.1 savedroid AG
2.2.2 savedroid FL GmbH
2.2.3 savedroid LUX S.A.
2.2.4 savedroid NL B.V.
2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
2.3.1 Ertragslage
2.3.2 Vermögenslage
2.3.3 Finanzlage
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
3.1.1 Annahmen zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche
3.1.2 Prognosen zur geschäftlichen Entwicklung
3.2 Risikobericht
3.2.1 Aufbau-/Ablauforganisation und Gremien der ABT
3.2.2 Management-Board
3.2.3 Aufsichtsrat
3.2.4 Risikomanagement-Funktion
3.2.5 Interne Revision
3.2.6 Berichtswesen
3.2.7 Grundlegende Rahmenbedingungen und Risikomanagementsystem
3.2.8 Risikoinventur
3.2.9 Risikotragfähigkeit
3.2.10 Stress-Testing
3.2.11 Risikomanagementsystem in den einzelnen Risikoarten
3.3 Chancenbericht
3.3.1 Beschleunigung der Digitalisierung der Finanzdienstleistungsindustrie
3.3.2 Voranschreitende Etablierung von Krypto-Währungen
3.3.3 Optimiertes Chance-Risiko-Profil durch neues B2B-Geschäft
3.3.4 Beantragung eigener Finanzdienstleistungslizenzen
1 Grundlagen des Konzerns
1.1 Organisatorische Struktur
Die Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT AG) wurde im Juni 2019 gegründet. Im August 2019 wurde die Gesellschaft an der Börse in Düsseldorf gelistet. Im September 2019 hat die ABT AG die savedroid AG im Zuge einer Sachkapitalerhöhung übernommen. Die ABT AG hält insgesamt 98,62% der Anteile der savedroid AG. Sie besteht aus vier weiteren spezialisierten marktaktiven Inhaltsgesellschaften, ist an den Standorten Frankfurt, Luxemburg, Liechtenstein und den Niederlanden aktiv und beschäftigt insgesamt 25 Mitarbeiter (gerechnet in Vollzeit).
Damit wird die ABT AG als Anbieter von innovativen mobilen Spar-Applikationen für Fiat- und Kryptowährungen und als Anbieter von Bitcoin als Bezahlmethode international aktiv sein.
Der Konzernabschluss wurde zum 31.12.2019 unter dem Namen ABT AG erstmals aufgestellt.
Seit der Gründung im Jahre 2019 verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG als Holding-Gesellschaft die Mission, Investoren an den spannendsten globalen Trends im Bereich Kryptowährungen partizipieren zu lassen. Vor diesem Hintergrund hat es sich die ABT AG zum Ziel gesetzt, das Beste der beiden Welten von Fiat- und Kryptowährungen miteinander zu verbinden und es Nutzern weltweit zu ermöglichen, ihre täglichen Finanztransaktionen einfach und sicher abzuwickeln.
Die savedroid AG („savedroid“) ist ein auf Krypto-Währungen und Künstliche-Intelligenz („KI“) spezialisiertes Softwareunternehmen im Bereich der Finanztechnologie („FinTech“). Seit der Gründung im September 2015 hat savedroid mit innovativen Produkten schnelles Wachstum im Endkundengeschäft („B2C“ erzielt und renommierte Eigenkapitalinvestoren, Blue-Chip- Geschäftspartner, Regulierer und Expertenjurys überzeugt. Im Kern hilft savedroid Nutzern „ganz einfach Geld zu sparen“ – ohne dabei ans Sparen denken zu müssen. Das Geschäftsmodell von savedroid wurde insbesondere ab dem zweiten Halbjahr 2019 noch stärker auf Krypto-Währungen fokussiert und zudem konsequent in Richtung Geschäftskunden („B2B“) weiterentwickelt.
Vor diesem Hintergrund bietet savedroid aktuell vier Produkte an: 1.) die savedroid Euro-App in Deutschland, 2.) die savedroid Krypto-App in der savedroid FL GmbH, 3.) die BitcoinKing Web-App in der savedroid NLB.V. und 4.) den SecPay Krypto-Bezahl-Service international. Perspektivisch soll das Produktportfolio auf die beiden Kernbereiche einer B2C-orientierten internationalen hybriden Finanz-App, die es Nutzern erlaubt traditionelle Fiat-Währungen und virtuelle Krypto-Währungen mit einer integrierten Applikation einfach und sicher zu verwalten, sowie einem B2B-orientierten internationalen Krypto-Währungs-Bezahlservice, der es Online-Shops und Ladengeschäften gleichermaßen ermöglicht einfach und sicher Krypto-Währungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren, fokussiert werden.
Die Erneuerung der Produktstrategie folgt dem klaren Ziel den Anforderungen der – auch aufgrund der Corona-Krise – stärkeren Nutzerpräferenzen für digitale Finanzdienstleistungen und vor allem kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten und den sich dadurch verändernden Marktstrukturen im Bereich der Finanztechnologie Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Wettbewerbsposition von savedroid durch einen stärkeren Fokus, schlankere Kostenstrukturen und eine höhere Skalierbarkeit nachhaltig zu verbessern, um 2021 auf Basis eines geschärften Kundenwertversprechens gestärkt aus der aktuell gesamtwirtschaftlich schwierigen Situation hervorzugehen.
1.2 savedroid Euro-App – Deutschland
savedroid hat es sich zum Ziel gesetzt, jungen Menschen dabei zu helfen mit ihren Alltagsaktivitäten automatisch Geld für ihre Konsumwünsche zur Seite zu legen. Mit personalisierbaren Sparregeln, sogenannten „smooves“ (von „smart saving move“), können Nutzer alltägliche Aktivitäten wie zum Beispiel Sport treiben, das Smartphone checken, Social- Media-Apps benutzen oder Einkäufe tätigen in bare Ersparnisse verwandeln. Alle smooves basieren auf der WENN-DANN-Logik (in Anlehnung an das aus den USA bekannte „If-This-Then- That“-Prinzip), sind in der App frei konfigurierbar und werden vollautomatisch umgesetzt.
Dazu verbinden Nutzer die savedroid-App mit ihrem bestehenden Girokonto, definieren ihre individuellen smooves und Wünsche und erhalten ein Sparkonto bei der savedroid-Partnerbank Wirecard Bank AG. Die Konten bei der Wirecard Bank AG sind kostenlos und einlagengesichert.
Ab hier übernimmt die savedroid-App: Sie erkennt die Auslöser der Sparregeln und legt automatisch Geld vom Girokonto der Nutzer auf ihr savedroid-Sparkonto zur Seite. So sparen savedroid-Nutzer bequem und ganz nebenbei Geld, das sie im Anschluss für ihren nächsten Sommerurlaub, neuen Laptop oder ein Designer-Sofa etc. verwenden können.
Anders als bei traditionellen Bankangeboten müssen sich savedroid-Nutzer nicht mehr mit komplizierten Finanztransaktionen beschäftigen, sondern können ihr Leben genießen und sich ihre Wünsche erfüllen. Damit wird Sparen insbesondere für die relevante Zielgruppe der Millennials zum Lifestyle-Thema.
Die Euro-App wird von der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) im Rahmen der PSD2-Richtlinienumsetzung als Kontoinformationsdienstleister zur Registrierung angemeldeten savedroid AG herausgegeben und ist ein kostenloses Tool zum automatischen und spielerischen Sparen auf individuelle Konsumziele. Dabei fokussiert sich savedroid auf eine konsumorientierte junge Zielgruppe von Frauen und Männern im Alter zwischen 18 und 39 Jahren, die oft keinen großen Einblick in die eigenen Finanzen haben und sich damit auch nicht beschäftigen wollen. Ziel der App ist es, den inneren „Schweinehund“ zu überwinden und Nutzern zu helfen, ihr Geld „vor sich selbst in Sicherheit“ zu bringen, um eine positive Sparleistung zu erzielen.
Der Ansatz zur Monetarisierung der App ist, dass savedroid seinen Nutzern automatisch Vorschläge zur Reduktion ihrer laufenden Fixkosten macht und in diesem Zuge Partnerprovisionen für den Abschluss neuer Verträge verdient. So wird savedroid dem Nutzer basierend auf der Analyse seiner Kontoumsätze individualisierte Angebote für z.B. günstigere Strom- oder Handy-Verträge vorschlagen und hilft Nutzern auf diesem Wege mehr Geld zu sparen und ihre Wünsche noch schneller zu erreichen. Daher hat savedroid Kooperationen mit beispielsweise Mobilfunkbetreibern, Strom- oder Versicherungsplattformen etc. abgeschlossen und erhält für jeden neu abgeschlossenen Vertrag, der von savedroid vermittelt worden ist, eine Provision. Zudem bestehen auch Kooperationen mit Online-Shops, um Nutzern – sobald sie ihre Wünsche angespart haben – Rabatte beim Einkauf dieser Konsumwünsche zu ermöglichen und dabei Partnerprovisionen für den vermittelten Einkauf zu verdienen.
1.3 savedroid Krypto-App-international
savedroid ist vom Potential der Blockchain-Technologie überzeugt und hat sich seit Herbst 2017 intensiv mit deren Möglichkeiten im Kontext des bestehenden Geschäftsmodells auseinandergesetzt. Neben der klassischen Euro-App hat savedroid ein innovatives Geschäftsmodell entwickelt, das internationalen Kunden die Möglichkeit bietet, ohne technische Adaptionsbarrieren ganz einfach Krypto-Währungen zu nutzen.
Die Entwicklung der internationalen Krypto-App stellt eine konsequente Weiterentwicklung der savedroid-DNA dar, Nutzern einfach und bequem zu helfen, Geld zur Seite zu legen und sich so Wünsche erfüllen zu können. Ein zentraler Unterschied der neuen Krypto-App liegt in der Zielsetzung einer globalen Kundenansprache, um schneller skalieren zu können. Beide savedroid-Produkte, sowohl die ursprüngliche Euro-App als auch die neue Krypto-App, setzen die ursprüngliche Positionierung von savedroid als Anbieter von einfach verständlichen, bequemen und sicheren Finanzlösungen für typische Massenmarktnutzer um.
Die Krypto-App wird von der im Fürstentum Liechtenstein domizilierten und bei der Finanzmarktaufsicht („FMA“) als Wechselstube angemeldeten savedroid FL GmbH („savedroid FL“) herausgegeben. Die Krypto-App hatte ihren offiziellen internationalen Marktstart am 27. Februar 2019. Die Monetarisierung erfolgt über Transaktionsgebühren für den Umtausch zwischen Fiat- und Krypto-Währungen. Zudem erhebt savedroid weitere transaktionsbezogene Gebühren, wie z.B. für die Auszahlung von Fiat-Währungen an den Nutzer.
Ein zentraler Aspekt der Gebühren der savedroid Krypto-App ist es, dass sie von Nutzern in savedroid-Token („SVD“), die im Rahmen des Initial Coin Offerings („ICO“) im ersten Quartal 2018 erstellt und verkauft worden sind, bezahlt werden. Genau das ist der Zweck der SVD, bei denen es sich um sogenannte „Utility-Token“, sprich Gutscheine zur Einlösung gegen eine von savedroid erbrachte Dienstleistung handelt. Um Nutzer ohne eigene SVD-Bestände dabei zu unterstützen, die zur Nutzung der Krypto-App benötigten SVD einfach zu beziehen, kauft savedroid diese SVD im Auftrag und im Namen der Nutzer an einer der Krypto-Börsen, an denen der Utility-Token verfügbar ist und bucht diese SVD dann automatisch auf das savedroid-Nutzerkonto ein. Damit ist beides gewährleistet, ein bequemes Nutzererlebnis auf der einen, sowie die Verwendbarkeit von SVD als Gutschein für savedroid-Dienstleistungen auf der anderen Seite.
1.4 BitcoinKing Web-App – international
Zur Erweiterung des Nutzerwertversprechens in Richtung Krypto-Währungen hat savedroid die Internet-Applikation („Web-App“) BitcoinKing gestartet. Die Web-App, die auf der bestehenden technologischen Infrastruktur von savedroid aufbaut, ermöglicht es Nutzern einfach, sicher und schnell Bitcoin zu kaufen, zu verwahren und zu verkaufen. Als konsistente Angebotserweiterung adressiert BitcoinKing insbesondere Krypto-Währungs-interessierte Nutzer, die eine Präferenz für eine Webseiten-Anwendung anstatt einer mobilen App haben – sei es aufgrund einer übersichtlicheren Nutzerführung oder langsamer mobiler Datenverbindungen bzw. veralteter mobiler Endgeräte.
BitcoinKing wird von der in den Niederlanden ansässigen savedroid NL B.V. betrieben, die sich derzeit im Lizenzierungsprozess zum „Crypto Service Provider“ bei der niederländischen Finanzmarktaufsicht, der De Nederlandsche Bank („DNB“), befindet. Das Angebot wurde am 15. November 2019 gestartet und insbesondere ab Januar 2020 aktiv beworben. Die zugrundeliegende Monetarisierungsstrategie beruht auf der Wechselkursspanne („Spread“) zwischen den angebotenen Fiat-Währungen sowie Bitcoin. Weitere Gebühren werden nicht erhoben, wodurch sich das Angebot positiv vom Wettbewerb abgrenzt.
Auf Basis der BitcoinKing-Infrastruktur wurden im ersten Halbjahr 2020 zahlreiche qualitative sowie quantitative Tests durchgeführt, um die Nutzerpräferenzen noch besser zu verstehen und darauf aufbauend das Produktangebot kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse wurden folgerichtig für eine konsequente Erneuerung der Produktstrategie von savedroid genutzt, die im Einzelnen in Absatz 1.5 des Konzern-Lageberichts dargestellt ist.
1.5 SecPay Krypto-Bezahl-Service – international
Zudem hat savedroid auf Basis der bestehenden technologischen Infrastruktur das Produktangebot auch in Richtung B2B weiterentwickelt. Mit SecPay können Online-Shops und Ladengeschäfte einfach und sicher Bitcoin-Zahlungen akzeptieren und dank zahlungskräftiger Neukunden ihren Umsatz steigern. Studien zufolge kennen bereits heute gut 90 Prozent der deutschen Internetnutzer Bitcoin1 und rund 6 Millionen Deutsche und etwa 65 Millionen Europäer nutzen Kryptowährungen2. In Zukunft soll sich diese Anzahl grob verdreifachen.3 Diese Nutzer stammen hauptsächlich aus der Zielgruppe zwischen 25 und 55 Jahren, sind vorwiegend männlich, zeichnen sich durch ein überdurchschnittliches Einkommen aus und suchen aktiv nach Konsummöglichkeiten, um ihre angesparten Bitcoins auszugeben.
Durch eine frühzeitige Akzeptanz von Krypto-Währungen können Händler zudem eine klare Differenzierung vom Wettbewerb erreichen, indem sie ein Alleinstellungsmerkmal als Innovationsführer in ihrer Branche kreieren. Die Installation von SecPay ist einfach, schnell und für Händler komplett kostenlos. Gleichzeitig sind Zahlungen mit SecPay aufgrund geringer Gebühren und schneller Auszahlungen sowie mangels Rückabwicklungsrisiken für Händler in Summe günstiger, schneller und sicherer als Kreditkarten- und PayPal-Zahlungen.
1 Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1042144/umfrage/bekanntheit-von-bitcoin-in-deutschland.
2 ING – Cracking the code on cryptocurrency: https://think.ing.com/reports/cracking-the-code-on-cryptocurrency.
3 ING – Cracking the code on cryptocurrency: https://think.ing.com/reports/cracking-the-code-on-cryptocurrency.
SecPay wurde offiziell am 20. Mai 2020 gestartet4 und erste Pilotkunden konnten auf Basis von Absichtserklärungen bereits gewonnen werden. Dieses neue B2B-Produkt wird künftig von der in den Niederlanden domizilierten SecPay B.V. in Gründung angeboten, die ihrerseits eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der savedroid NL B.V. sein wird. Technologisch setzt SecPay damit auf der bereits bestehenden Infrastruktur von savedroid auf und erweitert diese. Die Erträge dieses neuen B2B-Angebots ergeben sich auf der einen Seite aus händlerbezogenen Transaktionsgebühren and auf der anderen Seite aus dem Spread zwischen Bitcoin und Euro. Perspektivisch können bei SecPay diverse weitere Krypto-Währungen integriert werden, um der künftigen technologischen Entwicklung des Marktes Rechnung zu tragen und so die Attraktivität des Dienstleistungsangebots für Händler nachhaltig zu gewährleisten.
1.6 Konsequente Erneuerung der Produktstrategie
savedroid geht unverändert von einer künftig hybriden Finanzwelt aus, innerhalb der traditionelle Fiat-Währungen und virtuelle Krypto-Währungen symbiotisch koexistieren werden. Durch die Corona-Krise sind vermutlich unterschiedliche Effekte zu erwarten. Einerseits erhöht die Krise aufgrund der gestiegenen Hygienebedürfnisse die grundsätzliche Bereitschaft der Nutzer sich offener mit digitalen Angeboten auseinander zu setzen und diese auch zu nutzen. Andererseits erschwert die Krise eine verlässliche Prognose, da ihre Auswirkungen und Folgeerscheinungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich absehbar sind.
Vor diesem Hintergrund plant savedroid sein Produktangebot konsequent zu erneuern, um diesen veränderten Rahmenbedingungen angemessen Rechnung zu tragen. Daher beabsichtigt savedroid sein Produktangebot auszubauen und dabei gleichzeitig die Abhängigkeit vom B2C-Geschäft sowie die Kostenstruktur deutlich zu reduzieren, um so die Basis für nachhaltiges Wachstum in einer hybriden Finanzwelt zu schaffen.
Um das Geschäftsmodell dynamisch an die sich schnell verändernde Finanztechnologie und die daraus resultierende Evolution der digitalen Abwicklung von Finanztransaktionen anzupassen, hat savedroid über die Tochtergesellschaft savedroid LUX S.A. bereits im Geschäftsjahr 2019 eine Zahlungsinstitutslizenz bei der Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) in Luxemburg beantragt. Zudem hat die Tochtergesellschaft savedroid NL B.V. im Geschäftsjahr 2020 eine Lizenz als „Crypto Service Provider“ bei der niederländischen Finanzmarktaufsicht DNB beantragt. Auf Basis dieser beiden Lizenzen plant savedroid das Produktportfolio perspektivisch auf die zwei Kernbereiche einer B2C-orientierten internationalen hybriden Finanz-App, mit der Nutzer sowohl traditionelle Fiat-Währungen als auch virtuelle Krypto-Währungen mit einer einzigen Applikation einfach und sicher verwalten können, sowie einem B2B-orientierten internationalen Krypto-Währungs-Bezahlservice, mit dem Online-Shops und Ladengeschäften gleichermaßen einfach und sicher Krypto-Währungen als Zahlungsmittel akzeptieren können, zu fokussieren.
4 RTL Hessen – Pilotprojekt in Wiesbaden: In diesem Café gilt „Bitcoin statt Bargeld“: https://www.rtl-hessen.de/beitrag/wiesbaden-caf%C3%A9-heimathafen-bitcoin-pilotprojekt.
1.7 Erweiterung der savedroid-Vision
Folglich wurde auch die Vision konsistent erweitert, um den zukünftigen Gleichklang von B2C- und B2B-Angeboten zu verankern:
„savedroid hat es sich zum Ziel gesetzt als lizensiertes FinTech, das Beste der beiden Welten von Fiat- und Krypto-Währungen miteinander zu verbinden, um es Endnutzern sowie Geschäftskunden weltweit zu ermöglichen, ihre alltäglichen Finanztransaktionen einfach, schnell und sicher abzuwickeln, savedroid existiert, um allen Nutzern dabei zu helfen, ihre Wünsche zu erfüllen – ganz egal in welcher Währung.“
In diesem Zusammenhang spielen vor allem die beantragte Registrierung als Kontoinformationsdienstleister, die beantragte Zahlungsinstitutslizenz in Luxemburg sowie die beantragte „Crypto Service Provider“-Lizenz in den Niederlanden eine zentrale Rolle für savedroid, um die geplante Produktstrategie perspektivisch erfolgreich umzusetzen. Dabei wird savedroid die Regulierungsgrundlagen in etablierten EU-Ländern auch künftig stetig weiter ausbauen.
2 WIRTSCHAFTSBERICHT
2.1 Gesamtwirtschaftlicher und branchenbezogener Überblick
Der weltweite Markt für bargeldlose Zahlungsdienstleistungen wächst auch weiterhin deutlich. Sowohl die globalen bargeldlosen Transaktionsvolumina als auch die Umsatzerlöse der Zahlungsdienstleister sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Zudem erwarten Marktexperten eine konsistente Fortsetzung dieses Branchenwachstums – insbesondere getrieben von den Wachstumsmärkten in Asien, dem Mittleren Osten und Afrika.5,6 Die Corona-Krise wird zwar nicht spurlos am Markt vorüberziehen und Umsatzeinbußen werden der Branche wohl kaum erspart bleiben, aber dennoch sind sich Marktexperten einig, dass die Krise durch die Beschleunigung von Digitalisierungsprozessen spannende Chancen insbesondere für innovative Zahlungsdienstleistungsangebote bietet7,8
5 Capgemini Research Institute – World Payments Report 2019: https://worldpaymentsreport.com/resources/world-payments- report-2019.
6 McKinsey & Company – Global Payments Report 2019: https://www.mckinsey.com/industries/financial-services/our-insights/tracking-the-sources-of-robust-payments-growth-mckinsey-global-payments-map.
7 McKinsey & Company – How payments can adjust to the coronavirus pandemic: https://www.mckinsey.com/industries/financialservices/our-insights/how-payments-can-adjust-to-the-coronavirus-pandemic-and-help-the-world-adapt.
8 ING – WillCovid-19 accelerate the arrival of digital currencies?: https://thinking.com/articles/how-will-covidl9-impact-digital-currency-developments-going- forward.
Im Jahr 2017 erreichten bargeldlose Zahlungen gemäß dem „World Payments Report 2019″ des Capgemini Research Institutes ein Volumen von insgesamt 538,6 Mrd. US-Dollar, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 10,8 % von 2013 bis 2017 entspricht. Dazu haben vor allem die internationalen Wachstumsmärkte beigetragen, während die Steigerungsrate in Europa mit 7,9 % unterdurchschnittlich ausgefallen ist. Für die kommenden Jahre prognostizieren die Experten ein sich beschleunigendes Wachstum. So sollen die globalen Transaktionsvolumina bargeldloser Zahlungen bis ins Jahr 2022 auf insgesamt 1.045,5 Mrd. US-Dollar steigen, was einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von 14,0 % entspräche.
Auch in Zukunft sollen Asien, der Mittleren Osten und Afrika die größten Wachstumsmotoren bleiben, während für Europa mit einer leicht höheren Wachstumsrate von 8,5 % im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2022 gerechnet wird.9
9 Capgemini Research Institute – World Payments Report 2019: https://worldpaymentsreport.com/resources/world-payments-report-2019.
Auch die Studie „Global Payments Report 2019: Amid sustained growth, accelerating challenges demand bold actions“ von McKinsey & Company, die die globalen Umsatzerlöse von Zahlungsdienstleistern analysiert und prognostiziert, bescheinigt der Branche weiterhin deutliches und nachhaltiges Wachstum. Basierend auf den Berechnungen der Experten erreichten die weltweiten Erträge aus Zahlungsdienstleistungen im Jahr 2018 ein Gesamtvolumen von 1,9 Billionen US-Dollar, was einem Wachstum im Vergleich zum Vorjahr von rund 6 % entspricht. Das Ertragswachstum wurde vor allem von den asiatischen Wachstumsmärkten angetrieben, während Europa tendenziell stagnierte.10
Für die Zukunft erwarten auch die Marktexperten von McKinsey weiteres Umsatzwachstum mit einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von rund 6 % pro Jahr für die Jahre von 2018 bis 2023 und prognostiziert auf dieser Basis ein weltweites Umsatzpotential für Zahlungsdienstleistungen von 2,7 Billionen US-Dollar im Jahr 2023. Mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von gut 7 % sollen auch künftig die asiatischen Märkte das globale Wachstum dominieren, während Europa mit einem durchschnittlichen Plus von rund 5 % pro Jahr auf die Wachstumsstraße zurückkehren soll.11
10 McKinsey & Company – Global Payments Report 2019: https://www.mckinsey.com/industries/financial-services/ourinsights/tracking-the-sources-of-robust-payments-growth-mckinsey-global-payments-map.
11 McKinsey & Company – Global Payments Report 2019: https://www.mckinsey.com/industries/financial-services/ourinsights/tracking-the-sources-of-robust-payments-growth-mckinsey-global-payments-map.
Global payments revenue, $ trillion
Source: Eurostat; Federal Reserve Board; Worldometer; Global Payments Map, Panorama by McKinsey; McKinsey analysis
QUELLE: McKinsey & Company – How payments can adjust to the coronavirus pandemic
Aufgrund der Corona-Krise haben die Marktexperten ihre globale Umsatzprognose für 2020 nach unten angepasst und erwarten aktuell ein Branchenminus von ca. 8 % bis 10 %. Auf Basis dieser Prognose läge der weltweite Umsatz im Jahr 2020 dann bei rund 1,9 Billionen US-Dollar und damit in etwa auf dem Niveau von 2018. Nichtsdestotrotz sehen die Experten aber auch klare Chancen für innovative Zahlungsdienstleister im Zuge der Entwicklung eines neuen Normals nach der Krise, da auch von Hygienebedürfnissen angetrieben, die Bereitschaft der Nutzer für digitale und insbesondere kontaktlose Zahlungen deutlich gestiegen ist.12
Damit verstärkt die Corona-Krise den bereits laufenden Digitalisierungstrend. Denn bereits vor dem Ausbruch der Pandemie haben in den USA 77 % der Nutzer mobile Zahlungsarten genutzt, bei den Millennials waren es sogar 91 %, wie eine Marktstudie von McKinsey belegt.13 Das Thema Digitalisierung ist also keinesfalls neu, aber die Kombination aus dem generellen Digitalisierungstrend und der gestiegenen Nachfrage nach völlig kontaktlosen Zahlungsmöglichkeiten verstärken sich gegenseitig und beschleunigen den Industriewandel noch weiter. Genau das bietet attraktive Wachstumschancen – insbesondere für innovative Anbieter.
Auch mit Blick auf Krypto-Währungen lässt sich trotz Corona-Krise ein positives Bild erkennen. Einerseits sind Nutzer für das Thema zunehmend aufgeschlossen, was sich in einer positiven Grundeinstellung zu, sowie einer bereits beträchtlichen Marktgröße und einem erwartet starkem Nutzerwachstum von Krypto-Währungen widerspiegelt.
12 McKinsey & Company – How payments can adjust to the coronavirus pandemic: https://www.mckinsey.com/industries/financial-services/our-insights/how-payments-can-adjust-to-the-coronavirus-pandemic-and-help-the-world-adapt.
13 McKinsey & Company – McKinsey on Payments, January 2020: https://www.mckinsey.com/industries/financial-services/our- insights/mckinsey-on-payments-30.
Laut ING-Studie hatten im Jahr 2019 bereits rund 20 % der Deutschen eine grundsätzlich positive Einstellung zu Krypto-Währungen, in Südeuropa waren es bis zu 30 % in Spanien, während in Osteuropa die Quoten mit bis zu 44 % in Rumänien sogar noch höher lagen.14 Zudem gaben gemäß einer ING-Studie im Jahr 2018 rund 9 % der Nutzer in Europa an bereits Krypto-Währungen zu besitzen, in Deutschland lag dieser Anteil bei 8 %. Besonders spannend ist dabei die Antwort auf die Frage, wer in Zukunft Krypto-Währungen nutzen will: In Europa sind das 25 % der Nutzer, in Deutschland 21 % und an der Spitze liegen Rumänien mit 38 %, Spanien mit 32 % und Polen mit 29 % – das entspräche einer knappen Verdreifachung der Marktgröße.15 Bezogen auf die Internetnutzer ergibt sich damit bereits 2018 ein relevanter Markt von rund 6 Millionen deutschen und gut 65 Millionen europäischen Krypto-Wahrungsnutzern, der sich den Studienergebnissen zufolge künftig fast verdreifachen dürfte. Zudem sehen 35 % der befragten Europäischen Nutzer in Crypto-Währungen die Zukunft des Bezahlens im Online-Shopping.16
Andererseits erwarten Marktexperten aufgrund der Corona-Krise und der dadurch gestiegenen Nutzerakzeptanz innovativer und völlig kontaktloser Zahlungsmöglichkeiten eine weitere Beschleunigung der Nutzeradaption von Krypto-Währungen. So sind sich die Experten der ING, von CB Insights sowie Deutsche Bank Research weitgehend einig, dass die durch die Pandemie verstärkten Nutzerpräferenzen für die Adaption von digitalen und vor allem kontaktlosen Zahlungsarten die Entwicklung von Krypto-Währungen begünstigen wird.
14 ING – From cash to crypto: The money revolution: https://think.ing.com/reports/from-cash-to-crypto-the-money-revolution.
15 ING – Cracking the code on cryptocurrency: https://think.ing.com/reports/cracking-the-code-on-cryptocurrency.
16 ING – Cracking the code on cryptocurrency: https://think.ing.com/reports/cracking-the-code-on-cryptocurrency.
Dabei werden nach Ansicht der Marktexperten neben FinTech-Unternehmen insbesondere die GAFA-Gruppe, bestehend aus Google, Amazon, Facebook und Apple, sowie BigTechs, wie z.B. Samsung, aber auch nationale Zentralbanken eine bedeutende Rolle spielen, um das Thema sowohl mit dem notwendigen Vertrauen aufzuladen als auch die für eine breite Massenmarktadaption erforderliche Nutzerreichweite bereitzustellen. So beschäftigten sich derzeit alle der genannten Akteure intensiv mit der Fragestellung der Entwicklung digitaler Währungen, was unterstreicht, dass es sich hierbei nicht um einen bloßen medialen Hype, sondern vielmehr um einen relevanten Markttrend handelt.17,18,19 Damit lässt sich auch beim Thema Krypto-Währungen eine Verstärkung des allgemeinen Wachstumstrends durch die veränderten Nutzerpräferenzen infolge der Pandemie konstatieren.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich die globale Zahlungsdienstleistungsindustrie trotz eines Rückschlags durch die Corona-Krise in einem stabilen und nachhaltigen Wachstumstrend befindet, der von den Wachstumsmärkten in Asien, dem Mittleren Osten und Afrika angetrieben wird und der auch in Europa zu einem Volumen- sowie Ertragswachstum führen wird. Dieser Trend profitiert insbesondere vom stark überproportionalen Wachstum von digitalen, kontaktlosen Zahlungsmöglichkeiten und Krypto-Währungen, deren Nachfrage durch die infolge der Corona-Pandemie deutlich höheren Hygienepräferenzen stark gestiegen ist. Diese Marktlage bietet eine vielversprechende Ausgangslage und signifikante Wachstumspotentiale für innovative FinTech-Unternehmen. Weiterführende Informationen dazu finden sich im Chancenbericht in Kapitel 3.3 dieses Lageberichts.
2.2 Geschäftsverlauf und Gesamtlage
Die Entwicklung des Konzerns im Jahr 2019 war wesentlich von der erfolgreichen Einführung zweier Produkte (Krypto-App und BitcoinKing), der Abgabe des Zahlungsinstitutslizenzantrages in Luxemburg, der Aufnahme des operative Geschäftsbetriebes der savedroid B.V. NL, sowie der Gründung einer Luxemburger Tochtergesellschaft zur Vorbereitung des Marktstarts der internationalen savedroid Hybrid -App nach PI-Lizenzerteilung geprägt.
2.2.1 savedroid AG
Die Anfang 2018 geschaffenen organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Registrierung der savedroid AG als PSD2-Anbieter konnten im Jahr 2019 noch nicht zum finalen Abschluss gebracht werden. Diese war begleitet mit der endgültigen EU-weiten Einführung, der „Payment Service Directive 2″, Kurz: PSD2 im September 2019 und der damit geschaffenen regulatorischen Voraussetzung.
Unabhängig davon bleibt die Zielsetzung erhalten, savedroid in organisatorisch darstellbaren Schritten zu einem voll regulierten, bankähnlichen Unternehmen zu entwickeln und damit das Dienstleistungsangebot einerseits deutlich zu verbreitern als auch andererseits die Abhängigkeit von regulierten Partnern zu verringern, um die zukünftigen Margen im Endkundengeschäft nachhaltig verbessern zu können.
17 1NG – Will Covid-19 accelerate the arrival of digital currencies?: https://think.ing.com/articles/how-will-covidl9-impact-digital-currency-developments-going-forward.
18 CB Insights – The Blockchain Report 2020: https://www.cbinsights.com/research/report/blockchain-report-2020.
19 Deutsche Bank Research – The Future of Payments: https://www.dbresearch.com/PROD/RPS_EN-PROD/The_Future_of_Payments_-_Part_III_Digital_Currenc/RPS_EN_DOC_VIEW.calias?rwnode=PR0D0000000000500284&ProdCollection=PR0D0000000000504589.
2.2.2 savedroid FL GmbH
Das Geschäftsjahr 2019 stellte das erste komplette Kalenderjahr der savedroid FL GmbH dar. Dabei wurde den Richtlinien der savedroid-Gruppen Governance entsprechend, die Geschäftsführung um einen zweiten Geschäftsführer erweitert. Ferner wurde den lokalen Gegebenheiten und Anforderungen entsprechend ein Sorgfaltspflicht-Verantwortlichen berufen und gemeldet. Alle notwendigen Angaben und Informationen wurden unter der Berücksichtigung zeitlicher und inhaltlicher Aspekte gegenüber den lokalen Behörden entsprechend umgesetzt. Dazu gehörte auch, dass mit Stichtag 31.12.2019 die Meldung zu den sorgfaltspflichtigen Tätigkeiten abgegeben wurde.
Mit dem Zweck der Gesellschaft, dem Betrieb einer App und Wechselstubentätigkeit steht die Firma im Einklang mit Verabschiedung des TVTG in Liechtenstein.
Gegeben der regulatorischen Voraussetzungen ist eine Erweiterung der Registrierung als VT Token-Verwahrer notwendig. Die vollständige Abgabe der Registrierungserweiterung ist für Q4/20 angekündigt und geplant.
savedroid bleibt gegeben der lokalen Registrierung in der Lage, Kunden den Umtausch von Fiat- in Krypto-Währungen und umgekehrt anzubieten.
Als Herausgeberin der Krypto-App ist die savedroid FL GmbH Ansprechpartner innerhalb der savedroid-Gruppe für alle Belange rund um den SVD-Utility-Token.
In 2019 wurden 135.255.757 Token ausgegeben. Verwendet wurden sie wie folgt:
Erbrachte Dienstleistung | 104.638.658 |
Mitarbeiter | 30.416.100 |
Gutschriften | 201.000 |
Im Zuge des ICO in 2018 wurden 4.198.547.126 Token ausgegeben. Darin enthalten waren 1.550.000.000 Token, für die verbindliche Tauschvereinbarungen geschlossen wurden. Aufgrund dieser Tauschvereinbarungen wurden in 2019 noch keine Token ausgegeben. In 2019 wurden 7.509.799 Token verbrannt.
2.2.3 savedroid LUX S.A.
In Q2/2019 wurde die Gründung der savedroid LUX S.A. abgeschlossen. Die Governance besteht aus zwei Geschäftsführern und, aufgrund lokaler Anforderungen, aus einem zusätzlichen dreiköpfigen Board of Directors. Zum 1. August 2019 wurde die Rolle des CEO neu besetzt und mit dem 1. Januar 2020 die Rollen des lokalen COO und CCO weitere Senior Management Positionen eingeführt und lokal besetzt.
Im Mai 2019 wurde der vollständige Antrag zur Erteilung einer Zahlungsinstitute Lizenz bei der lokalen Behörde (CSSF), unter Beteiligung von Deloitte Luxemburg, eingereicht. Einige detaillierte Nachfragerunden haben mit einer umfassenden detaillierten Beantwortung der erhaltenen Fragen zum Q3/2019 stattgefunden.
Seitdem befinden sich die unterstützende Beratungsgesellschaft und das Management im regelmäßigen Dialog mit den lokalen Behörden und deren Ansprechpartner.
Die Zulassung als PSD2-Zahlungsinstitut bleibt damit für savedroid die strategische Erweiterung der eigenen regulatorischen Ermächtigung.
2.2.4 savedroid NL B.V.
Ein zusätzlicher Schritt in die Richtung einer transparenten, produktabhängigen und EU- entsprechenden bzw. lokalen regulatorischen Voraussetzung erfüllenden Bedingung, ist die operative Inbetriebnahme der Niederländischen Tochter Gesellschaft.
Mit der Produkteinführung im November 2019 wurden die Voraussetzung geschaffen, sich weiter auf dem Feld des Krypto-Spezialisten zu etablieren.
Ferner wurden hier auch erstmalig die technischen Voraussetzungen geschaffen, sich abseits einer App-basierenden Anwendung hin zu einer Web-basierenden Anwendung zu entwickeln.
Dieser Schritt vollzieht damit auch die zukünftige Ausrichtung der savedroid-Gruppe bezogen auf die, durch die Niederländische Zentralbank (DNB) angestrebte Vergabe einer Krypro-Lizenz. Deren Beantragung in Ql/2020 durch die savedroid B.V. NL erfolgt ist. Womit neben dem Krypto Standort Liechtenstein, auch eine weitere strategische Fokussierung innerhalb der EU erfolgen konnte.
2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
2.3.1 Ertragslage
Die Ertragslage im Rumpfgeschäftsjahr 2019 des Konzerns war insbesondere geprägt von aktivierten Eigenleistungen selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände im Wesentlichen der Krypto APP und BitcoinKing in Höhe von 310 TEUR.
Aus den Apps der savedroid AG (Fiat-App) und der Töchter (Krypto-App, BitcoinKing) wurden keine signifikanten Erträge erzielt.
Der Gesamtbetrag der Softwareentwicklungskosten des Geschäftsjahres, der auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, entfällt, beträgt 455 TEUR.
Der weitere Personalaufbau führte zu Personalaufwendungen in Höhe von 463 TEUR, die anderen Verwaltungsaufwendungen betrugen 602 TEUR und beinhalten im Wesentlichen Werbekosten in Höhe von 258 TEUR.
Abschreibungen auf immaterielle Anlagenwerte betrugen 2.932 TEUR, Abschreibungen auf Sachanlagen betrugen 3 TEUR, Abschreibungen auf Firmenwert betrugen 9 TEUR.
Auf die Bildung von Risikovorsorge konnte im Geschäftsjahr 2019 verzichtet werden.
Auf Konzernebene wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.326 TEUR ausgewiesen. Hiervon entfällt ein Verlustanteil von 44 TEUR auf die nicht beherrschenden Anteile.
2.3.2 Vermögenslage
Die Vermögenslage des Konzerns ist gekennzeichnet durch die Barreserve in Höhe von 1.100 TEUR und das gehaltene Krypto-Währungsportfolio, das zum Bilanzstichtag einen Gesamtwert in Höhe von 2.812 TEUR aufweist.
Hierbei geht die ABT AG derzeit von einer erheblichen stillen Bilanzreserve aus, was folgende Gegenüberstellung verdeutlicht:
Alle Zahlenangaben in EUR | Zum Bilanzstichtag | Zum Höchstkurs der jeweiligen Krypto-Währung | Zum 1.06.2020 |
Krypto-Portfolio Wert in EUR | 2.811.801,47 | 17.575.496,30 | 4.547.497,43 |
Die Übernahme der savedroid AG im Zuge einer Sachkapitalerhöhung wurde im September 2019 beschlossen und im Dezember 2019 abgeschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft von zuvor 250.000,00 Euro wurde um 19.724.673,00 Euro auf insgesamt 19.974.673,00 Euro durch die Ausgabe von 19.724.673 Inhaber-Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR erhöht. Die Sacheinlage ist zu einer Bewertung in Höhe von insgesamt 39.449.346,00 Euro erfolgt. Diese Bewertung entspricht einem Gesamtausgabebetrag je neuer Aktie der ABT AG in Höhe von 2,00 EUR.
Im Zusammenhang mit der Übernahme wurden selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände (Software) in Höhe von 1.356 TEUR übernommen.
Aus der Kapitalkonsolidierung der savedroid AG ergaben sich zusätzliche immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 57.070 TEUR, die sich mit 16.920 TEUR auf den Kundendatenstamm und mit 40.150 TEUR auf die Software verteilen.
Aus der Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften ergab sich ein Firmenwert nach Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen über 10 Jahre in Höhe von 347 TEUR.
Die Passivseite der Gesellschaft war zum Bilanzstichtag wesentlich von einer Verbindlichkeit der Liechtensteiner Tochtergesellschaft in Höhe von 4.321 TEUR für verkaufte SVD geprägt.
Latente Steuern betrugen 18.836 TEUR. Diese resultieren aus zusätzlichen immateriellen Vermögensgegenständen aus der Kapitalkonsolidierung.
Die Bilanzsumme beträgt 60.737 TEUR. Das Eigenkapital beträgt 36.882 TEUR.
Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2019 betrug das Eigenkapital 36.882 TEUR. Es setzt sich aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von 19.975 TEUR, einer Kapitalrücklage in Höhe von 19.725 TEUR, abzüglich der aufgelaufenen Verluste und zuzüglich des Jahresfehlbetrags zusammen. Hiervon entfallen 508 TEUR auf nicht beherrschende Anteile.
Die ABT AG unterliegt keinen Anforderungen bezüglich einer aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattung (wie z.B. CRD IV/CRR oder der Solvabilitätsverordnung). Die ABT AG erfüllt nach den ersten Sondierungsgesprächen mit der CSSF in Luxemburg jedoch bereits jetzt aller Voraussicht nach die aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattungsregeln der angestrebten PSD2-Zulassung als Zahlungsinstitut.
2.3.3 Finanzlage
Die Finanzlage im Geschäftsjahr 2019 ist insbesondere geprägt durch den Jahresfehlbetrag und das gehaltene Krypto-Währungsportfolio.
Gesamtaussage zur Liquidität und Refinanzierung
Die Liquidität war jederzeit ausreichend gegeben. Die Refinanzierung erfolgte zum überwiegenden Teil durch den in 2018 durchgeführten ICO.
Finanzierungsmaßnahmen sind in 2020 in Höhe von 1.000 TEUR durch Privatinvestoren und 2021 in Höhe von 5.000 TEUR über die Börse geplant.
3 PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
3.1 Prognosebericht
3.1.1 Annahmen zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche
Die Unsicherheit in Bezug auf die politische und ökonomische Entwicklung setzt sich auch 2020 fort.
Die globale Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der dadurch verursachten Erkrankung COVID-19 im Frühjahr 2020 treffen Gesellschaft und Wirtschaft stark. Die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie sind noch nicht überschaubar.
Der von Bund und Ländern beschlossene Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die deutsche Wirtschaft seit Mitte März in großen Teilen zum Erliegen gebracht. Obwohl die Ausbreitung des Coronavirus die Wirtschaftsleistung im Januar und Februar nicht wesentlich beeinträchtigte, sind die Auswirkungen der Pandemie bereits für das 1. Quartal 2020 gravierend. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist gegenüber dem 4. Quartal 2019 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 2,2 % gesunken. Nach den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit liegen bis Ende April 751 000 Anzeigen auf Kurzarbeit für insgesamt bis zu 10,1 Millionen Beschäftigte vor. Der Anstieg der Kurzarbeit wird einen starken Einfluss sowohl auf die Verdienstentwicklung als auch auf die der Arbeitsstunden in Deutschland haben.
Laut OECD-Wirtschaftsausblick vom 2.03.202020 ist das Coronavirus die größte Gefahr für die Weltwirtschaft seit der globalen Finanzkrise. Das sich von China in andere Regionen der Welt ausbreitende Coronavirus hat großes menschliches Leid verursacht und zu wirtschaftlichen Brüchen geführt. Weitere Einschränkungen des Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sind absehbar und dürften zu einer Verschlechterung des Geschäfts- und Konsumklimas und einer Verlangsamung der Produktion führen. Das Wachstum der Weltwirtschaft wird sich von bereits schwachen 2,9 Prozent in 2019 auf 2,4 Prozent in 2020 abschwächen. 2021 könnte das Wachstum wieder auf verhaltene 3,3 Prozent steigen.
Die deutsche Wirtschaft wird im laufenden Jahr wahrscheinlich um 6,6 Prozent schrumpfen und im kommenden Jahr von dem niedrigen Niveau aus um 10,2 Prozent wachsen. Das ergibt die Aktualisierung der ifo Konjunkturprognose21 für 2020/2021.
20 OECD Interim Economic Outlook vom 2. März 2020
21 Ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2020
Nach der Prognose der EU-Kommission vom 06.05.202022 könnte die Wirtschaft der Euro-Zone laut der EU-Frühjahrsprognose wegen der Corona-Krise dieses Jahr um 7,7 Prozent schrumpfen und sich auch im nächsten Jahr nicht vollständig erholen. Die EU-Kommission sprach am Mittwoch, 6. Mai 2020 in Brüssel bei der Vorlage ihrer Prognose von einer Rezession historischen Ausmaßes. „Europa erlebt einen ökonomischen Schock, wie es ihn seit der großen Depression nicht mehr gegeben hat“, sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni23.
Im Einzelnen erwartet die Kommission nach dem drastischen Einbruch in den 19 Ländern der Euro-Zone in diesem Jahr für 2021 neues Wachstum um 6,25 Prozent. Für die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union insgesamt sagt die Prognose für 2020 ein Minus von 7,5 Prozent beim Bruttoinlandsprodukt voraus und für 2021 ein Wachstum von etwa 6 Prozent. Der Schock der Pandemie treffe zwar alle EU-Staaten, aber das Minus bei der Wirtschaftsleistung sei unterschiedlich. Die Erholung 2021 werde ebenfalls verschieden ausfallen und die Verluste unter dem Strich nicht wettmachen, erklärte Gentiloni.
Wichtige Faktoren seien das Tempo bei der Aufhebung der Corona-Auflagen, die Abhängigkeit der Volkswirtschaften vom Tourismus und die finanziellen Spielräume im Haushalt. Diese Ungleichheit bedrohe die Einheit des Binnenmarkts und der Euro-Zone. „Wir müssen diese Herausforderung bewältigen“, meinte Gentiloni24.
Für das Jahr 2020 sieht CB Insights zehn FinTech dominierende Trends25 :
Im ersten Quartal 20 sank die von Venture Capital unterstützte Fintech-Finanzierung bei 404 Transaktionen auf 6,1 Mrd. USD. Der Covid-19-Ausbruch hatte erhebliche Auswirkungen auf die Fintech-Finanzierung und führte zum schlechtesten ersten Quartal seit 2016 für Fintech-Deals und zum schlechtesten ersten Quartal seit 2017 für Finanzierungen.
Mit Prognosen einer Rezession zogen sich die Anleger auf Frühphasen-Wetten zurück, um sich auf die Stärkung der Portfolios zu konzentrieren. In den ersten Fintech-Startups (Seed & Series A) des ersten Quartals 20 gab es 228 Deals, ein 13-Quartals-Tief, und eine Finanzierung von 1,1 Mrd. USD, ein 9-Quartals-Tief.
Die Fintech-Finanzierung in Asien, Nordamerika, Australien, Südamerika und Afrika ging im Quartalsvergleich zurück. Im ersten Quartal 20 gab es in Asien einen Rückgang der Finanzierung um 69% (auf 883 Mio. USD) und einen Rückgang der Deals um 23% gegenüber dem Vorquartal. Europa war die einzige große Region, in der die Finanzierung erhöht wurde, was auf 4 Mega-Runden (über 100 Mio. USD) zurückzuführen war, darunter Revoluts 500 Mio. USD Serie D und Qontos 115 Mio. USD Serie C.
Die Anleger sehen im Rahmen eines Fintech-M & A-Aufruhrs im Jahr 2020 eine gewisse Liquidität. Zusätzlich zu den Akquisitionen von Plaid und Credit Karma erwarb das Fintech-Einhorn SoFi Galileo für 1,2 Mrd. USD und verließ das Einhorn LendingClub, um die Radius Bank für 185 Mio. USD zu erwerben.
Der Markt mobiler Applikationen wird in 2020 ebenfalls durch das Wachstum der KI und die rasante Entwicklung von MobilePayments geprägt sein.
22 Prognose der EU-Kommission 06.05.2020
23 Paolo Gentiloni, Wirtschaftskommissar der EU, bei der Pressekonferenz über die Wirtschaftsentwicklung in Europa.
24 Paolo Gentiloni, Wirtschaftskommissar der EU, bei der Pressekonferenz über die Wirtschaftsentwicklung in Europa.
25 CB Insights Ql’20 State of FinTech Report
Wachstum der Künstlichen-Intelligenz: Führende Anwendungen wie Siri, Cortana, Alexa und Google Assistant erleichtern Menschen zunehmend den Alltag. Aufgaben wie das Lesen und Senden von Nachrichten oder das Durchsuchen des Internets nach Informationen werden von den Fähigkeiten der KI bestimmter Apps übernommen. Das Thema KI rückt damit in das Bewusstsein des Verbrauchers und nimmt die Hürde des „Unbekannten“. Neben Einzelpersonen sehen auch Unternehmen zunehmend die Vorteile und den Komfort von KI. Die International Data Corporation (IDC“) prognostiziert, dass die KI-Branche einen neuen Wachstumsmaßstab setzen wird, indem sie sich bis Ende 2022 auf 67,3 Mrd. Euro verdreifachen wird.26
Mobile-Payments: Die Art und Weise, wie Verbraucher einkaufen und bezahlen, hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Infolgedessen wurde die Zahlungsmethode von Bargeld auf Karten umgestellt und geht nun in Richtung mobiler Zahlungsapplikationen wie Apple Pay und Google Pay. Die Präferenz für M-Wallets wächst, obwohl weder Händler noch Verbraucher die Technologie bislang vollständig angenommen haben. Mögliche Gründe dafür sind weniger das Mobile-Wallet selbst, sondern die Loyalität zu den traditionellen Zahlungsmethoden. Traditionelle Banken gehen mit dem Thema noch sehr restriktiv um, so dass sich hier eine große Chance für schnelle, innovative Alternativanbieter ergeben hat. Die Prognosen von Business Insider weisen im Umfeld von Mobile-Payments jährliche Wachstumsraten von 80% für die nächsten Jahre aus.27
Prognosen im Umfeld von Blockchain-Technologien und in Bezug auf Krypto-Währungen zu treffen, ist wenig hilfreich, wie die turbulenten Entwicklungen des Bitcoin-Preises seit Ende 2017 gezeigt haben. Verschiedene Gerüchte rund um die Securities and Exchange Commission („SEC“) und deren mögliche Genehmigung eines ersten Bitcoin-ETFs im Fall SolidX/VanEck Bitcoin-ETF – von der SEC am 20.05.2019 erneut auf August 2019 verschoben- haben die Kurse von Krypto-Währungen im April/Mai 2019 wieder stark ansteigen lassen. Aber auch andere Aussagen von staatlicher Seite zu Blockchain-Technologien und Krypto-Währungen deuten darauf hin, dass die Koexistenz von Fiat- und Krypto-Währungen zur Realität wird und sich Krypto-Währungen dauerhaft als zusätzliche Tauscheinheit für Waren und Dienstleistungen manifestieren werden. Zu beobachten sind die gestiegene Anzahl an Dienstleistungsangeboten rund um Krypto-Währungen, die im klassisch regulierten Umfeld Themen wie Geldwäscheprävention und Nachvollziehbarkeit von Krypto-Transaktionen bestärken. Für Verbraucher erscheinen zukünftige Angebote insbesondere dann interessant zu sein, wenn sich Krypto-Transaktionen einfach bewerkstelligen lassen und wenig technisch wirken.
3.1.2 Prognosen zur geschäftlichen Entwicklung
Die ABT AG sieht sich weiterhin sehr gut positioniert. Der eingeschlagene Pfad des Ausbaus einer international skalierbaren Infrastruktur in Verbindung mit der Internationalisierung des Geschäftsmodells bietet zusätzliche Chancen, da insbesondere in den nicht-deutschsprachigen Märkten in Europa und in Asien attraktive Geschäftsopportunitäten und eine höhere Akzeptanz für Krypto-Währungen bestehen.
Das Geschäftsvolumen und die Neukundenzahl der ABT werden sich sowohl durch den effizienten, kontinuierlichen Ausbau der Produkt- und Servicepalette, als auch einem gleichzeitig wachsendem Marktpotential der Smartphone-affinen Nutzer von Finanzdienstleistungen, positiv entwickeln. Im Wesentlich dazu beitragen wird die Hybrid App, welche Fiat- und Kryptowährungen miteinander verbindet und Nutzern ermöglicht tägliche Finanztransaktionen einfach und sicher abzuwickeln. Darüber hinaus soll das Produkt SecPay, welches Bitcoin als Bezahlmethode anbietet, die Entwicklung beschleunigen.
Zielgrößen für 2020 sind durch die Planung vorgegeben.
Wir erwarten schon 2021 erstmals signifikante operative Umsätze aus dem SecPay Produkt und der Trump2Moon App, in die die CryptoApp und BitcoinKing migrieren.
26 1DC Worldwide Spending on Artificial Intelligence Systems: https://www.idc.com/getdoc.jsp?containerld=prUS44911419.
27 Business Insider Payments Industry Ecosystem Study: https://www.businessinsider.com/payments-ecosystem-report?IR=T.
Durch die Expansion in europäische Märkte und den Ausbau des In-App-Dienstleistungsangebots erwartet ABT erheblich steigende Kundeneinlagen, sowohl in Fiat- als auch Krypto-Währungen. Freie liquide Fiat-Mittel werden im Rahmen von erstmals zum Einsatz kommenden Treasury-Aktivitäten veranlagt, um die Effekte aus der negativen Einlagenzinspolitik der EZB zu reduzieren. Zudem geht ABT von einem deutlichen Anstieg der Währungsumwechslungsaktivitäten, gerade zwischen Fiat- und Krypto-Währungen, aus, was wiederum zu einem entsprechend steigenden Ergebnis führen wird. Hinzu kommt das SecPay Produkt, das Bitcoin als Bezahlmethode insbesondere Online Shops anbietet.
Der steigende Kostenaufwand wird einerseits maßgeblich durch die angestrebte Zulassung als PSD2-Zahlungsinstitut und die damit verbundenen regulatorischen und begleitenden Aufwendungen als auch anderseits durch den internationalen Wachstumsfokus und die damit verbundenen Kundenakquise-Aufwendungen geprägt werden und entsprechend stark steigen. Ebenfalls steigend erwarten wir die Personalaufwendungen auf Basis des geplanten Personalaufbaus und steigende Aufwendungen für Operations und Marketing.
Der weitere Ausbau der Produktpalette, das Kundenwachstum und die geplante Vergrößerung der Tochtergesellschaften im europäischen Ausland werden dazu führen, dass 2021 und 2022 planmäßig mit einem Anlaufverlust auf Konzernebene abgeschlossen wird.
In 2020 wird ABT beginnen, die Crypto App und BitcoinKing in die neu entwickelte Trump2Moon App zu migrieren. Zusätzlich wurde in 2020 das SecPay Produkt, das Bitcoin als Bezahlmethode insbesondere Online Shops anbietet, gestartet. Erste Kunden konnten hierfür bereits gewonnen werden. In 2021 werden dann die Trump2 Moon App und die Fiat App in die Hybrid App migriert. Die Eigenkapitalausstattung des Konzerns ist ausreichend dimensioniert und wird in 2020 durch eine geplante Finanzierungsrunde weiter gestärkt werden. Alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Eigenmittelausstattung und die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Kennziffern von savedroid LUX als auch von ABT werden jederzeit sichergestellt.
Für die geplante Wachstumsstrategie verfügt der Konzern derzeit über eine angemessene Kapitalausstattung, die bereits durch den ICO in 2018 eingeworben wurden und in 2020 durch eine weitere Finanzierungsrunde bestärkt werden wird.
ABT konzentriert sich auf schnelles Nutzerwachstum, um mit den angebotenen Dienstleistungen schnellster Markteintrittsspieler zu sein und auf Kundengewinnung für den Bereich SecPay und ab 2022 operativ profitabel zu arbeiten.
Für das Geschäftsjahr 2020 wird ein Umsatz in Höhe von 256 TEUR geplant; für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 2.788 TEUR.
Der geplante Jahresfehlbetrag beträgt vor Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven 1.870 TEUR im Geschäftsjahr 2020 und 622 TEUR im Geschäftsjahr 2021.
Im zweiten und dritten Quartal 2020 wird aufgrund der Corona Auswirkungen Kurzarbeit gemacht.
Bislang haben die Konzerngesellschaften keine signifikanten Erlöse und keine positiven Jahresergebnisse erzielt. Bei den Verlusten handelt es sich um planmäßige Verluste in der Startup-Phase. Die zukünftigen Entwicklungen hängen daher wesentlich davon ab, dass mit den Produkten Hybrid App und SecPay die geplanten Erlöse erzielt werden können. Durch Finanzierungsrunden muss die für die Überbrückung notwendige Liquidität aufgebracht werden.
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die geplanten Erlöse erzielt werden können und die notwendige Finanzierung sichergestellt werden kann. Dem Vorstand ist bewusst, dass hierin eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmen besteht.
Dem Vorstand ist auch bewusst, dass bei Nichteintreten der geplanten Erlöse der Bestand der Gesellschaft gefährdet ist bzw. dass hierin ein Bestandgefährdendes Risiko vorliegt.
3.2 Risikobericht
Wesentlich für die Risikosituation der ABT ist neben den Krypto-typischen Risiken das Risiko, das Produkt- und Entwicklungsziele nicht erreicht werden können mit entsprechend negativen Auswirkungen auf den Umsatz und das Unternehmensergebnis der ABT. Letztere werden insbesondere über das laufende Controlling unterstützt durch das Berichtswesen überwacht und entsprechende Steuerungsmaßnamen abgeleitet. Ergänzt wird die allgemeine Risikosituation noch um die rechtsspezifischen Risiken aus laufenden Rechtsverfahren. Diese umfassen insbesondere die laufenden Verfahren gegenüber dem mandatierten Treuhand-Anwalt RA Axel Hellinger, dessen erstinstanzliches Urteil zugunsten der ABT entschieden wurde und nun in Berufung gegangen ist, sowie einer Reihe von Verfahren zur Widerrufsrechtmäßigkeit im Rahmen des ICO aus dem Jahr 2018. Auch hier hat ein erstes Urteil die Rechtmäßigkeit bestätigt.
3.2.1 Aufbau-/Ablauforganisation und Gremien der ABT
Die Aufbau- und Ablauforganisation der ABT stellt sicher, dass insbesondere hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Vorgaben miteinander unvereinbare Tätigkeiten, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, durch unterschiedliche Mitarbeiter gemäß AT 4.3.1 Tz 1 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement („MaRisk“) durchgeführt werden (Funktionstrennung). Ferner sind Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen sowie Kommunikationswege in der ABT klar definiert und zugewiesen (vgl. AT 4.3.1 Tz 2 der MaRisk). Die getroffenen Kompetenzregelungen der ABT werden durch die Interne Revision gemäß risikoorientierter Prüfungsplanung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Vorstand turnusmäßig überprüft. Wesentliche IT-Berechtigungen und Zeichnungsberechtigungen in Verbindung mit den mobilen Applikationen werden regelmäßig, mindestens jährlich, überprüft, besonders kritische IT-Berechtigungen werden halbjährlich überprüft. Sonstige eingeräumte Kompetenzen werden regelmäßig sowie bei Funktionswechseln von Mitarbeitern und Firmenaustritt durch die verantwortlichen Leitungsfunktionsträger geprüft.
3.2.2 Management-Board
Das Management-Board besteht aus dem Vorstand von ABT, bestimmten Mitgliedern des Executive-Managements ohne Vorstandsberufung und den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften. Das Board of Directors der savedroid LUX trägt unabhängig von der internen Zuständigkeitsreglung die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement der ABT nach AT 3 der MaRisk. Das Management-Board legt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Geschäfts- und Risikostrategie fest und verabschiedet nachgelagerte Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Zudem gehört die Festlegung einer angemessenen Aufbau- und Ablauforganisation zu seinen Aufgaben.
3.2.3 Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat von ABT und das Board of Directors von savedroid LUX (im Folgenden zusammen als „Aufsichtsrat“ bezeichnet) fungieren als Kontrollinstanzen des Vorstands und der jeweiligen Geschäftsführung und überwachen als solche die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebs. Der Aufsichtsrat erörtert die Geschäfts- und Risikostrategie mit dem Vorstand und überwacht die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Regelungen. Der Aufsichtsrat wird durch den Vorstand bzw. die jeweilige Geschäftsführung über die Risikosituation vierteljährlich oder anlassbezogen sowie über die Wechsel der Leitung des Risiko-Controllings, des Compliance- Beauftragten oder der Internen Revision der ABT informiert. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Risikotragfähigkeit der Gruppe zu überwachen.
3.2.4 Risikomanagement-Funktion
Das Risikomanagement der savedroid ist direkt dem Management-Board von savedroid LUX unterstellt. Das Risikomanagement ist verantwortlich für die laufende Überwachung der Gesamtrisikoposition, die Risikoinventur, die Risikoanalyse, die Unterstützung des Vorstands und der jeweiligen Geschäftsführung beim Strategieprozess sowie für die Risikoberichterstattung und fachgerechte Dokumentation. Die Mitarbeiter des Risikomanagements sind für die operative Risikoidentifikation, -messung, überwachung und -berichterstattung zuständig. Dies beinhaltet die in den entsprechenden Richtlinien festgelegten Risiko- und Limitüberwachungen sowie die stetige Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -Controlling-Prozesse. Die für das Risikomanagement zuständigen Mitarbeiter überwachen die Risiken auf der operativen Ebene mittels regelmäßiger Berichte und Auswertungen sowie Ad-Hoc-Auswertungen, d.h. auf Anfrage oder bei besonderen Anlässen.
3.2.5 Interne Revision
Die Interne Revision (vgl. AT 4.4.3 Tz 2 der MaRisk) dient als Instrument der Geschäftsleitung und ist entsprechend der Komplexität und Unternehmensgröße der ABT ausgestaltet (vgl. AT 4.4.3 Tz 1 der MaRisk). Die Interne Revision unterstützt den Vorstand, die jeweilige Geschäftsführung und den Aufsichtsrat in ihrer Kontroll-, Steuerungs- und Lenkungsfunktion. Als prozessunabhängiger Bestandteil des internen Überwachungssystems obliegt es der Internen Revision alle Geschäftsabläufe turnusmäßig, unter Berücksichtigung des Umfangs und des Risikogehalts der Geschäftstätigkeit, zu prüfen. Die Prüfungen der Internen Revision werden unabhängig und objektiv, wie in AT 4.4.3 Tz 3 der MaRisk beschrieben, erbracht. Zusätzlich unterstützt die Interne Revision die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem mit systematischen und zielgerichteten Ansätzen die Effektivität des Risikomanagements, der Risikokontrollen und der etablierten Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet wird.
3.2.6 Berichtswesen
Ziel der Berichterstattung der ABT ist die Bereitstellung und Aufbereitung der Daten aus dem Accounting und Controlling sowie der Risikomessung und -bewertung für externe und interne Zielgruppen. Zu unterscheiden sind das regelmäßige Reporting in monatlicher bzw. vierteljährlicher Frequenz und das anlassbezogene Reporting (d.h. Ad-hoc Reporting). Darüber hinaus werden der Vorstand und die jeweilige Geschäftsleitung bei besonderen Veränderungen unverzüglich informiert.
3.2.7 Grundlegende Rahmenbedingungen und Risikomanagementsystem
Das übergeordnete Ziel der ABT ist die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes durch den Ausbau des Produktangebotes und durch profitables Kundenwachstum. Aufgrund dieser Zielsetzung und der damit verbundenen Geschäftstätigkeit ist ABT branchenüblichen Risiken ausgesetzt. Die laufende Identifikation, Messung, Überwachung und Steuerung dieser Risiken stellt ein Kernelement des Risikomanagements dar. Entsprechend den Anforderungen der MaRisk hat die ABT Prozesse implementiert, die eine Identifikation, sachgerechte Messung, Planung, Anrechnung auf Risiko-Limite sowie Reporting und Management der Risiken ermöglichen. Es ist ein integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der ABT, bestimmte Risiken gezielt und in Einklang mit der Risikostrategie und den vorhandenen Risikodeckungsmassen einzugehen. Durch einen integrierten und dynamischen Allokationsprozess findet eine unterjährige Aussteuerung des Kapitals, der Liquidität sowie sonstiger (insbesondere regulatorischer) Nebenbedingungen statt, um eine effiziente Nutzung unter Berücksichtigung von Risiko und Ertrag zu gewährleisten. Zielsetzung des Risikomanagements ist es, wesentliche Risiken zu erkennen und zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit entsprechende Risikodeckungsmasse vorzuhalten bzw. Mitigationsmaßnahmen zu ergreifen. Die Risikostrategie beinhaltet neben strategischen Leitplanken die Dokumentation aller identifizierten wesentlichen Risiken in allen Unternehmensbereichen (d.h. Risikoinventur), inkl. der Darstellung aller wesentlichen Maßnahmen zur Analyse, Bewertung und Steuerung bzw. Begrenzung von Risiken.
3.2.8 Risikoinventur
Die Prüfung der Risiken, die die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können („Risikoinventur“), erfolgt mindestens jährlich sowie anlassbezogen falls erforderlich. Im Rahmen der Vorstandssitzungen wird sie mindestens einmal jährlich diskutiert. Darüber hinaus findet im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung eine systematische Analyse und Identifizierung von Risiken statt.
3.2.9 Risikotragfähigkeit
Zur Überwachung und Steuerung der Risiken hat die Gesellschaft einen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit gemäß AT 4.1 der MaRisk eingerichtet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die wesentlichen Risiken durch das Risikodeckungspotential laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit jederzeit gegeben ist. Bei der Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie wird die Risikotragfähigkeit hinreichend berücksichtigt. Zur Ermittlung des Gesamtrisikoprofils werden die Teilrisikoarten unter Berücksichtigung der potenziellen Risikoauswirkung addiert und somit implizit die Korrelationsannahme von 1 verwendet. Das Risikomanagement der ABT misst die Risikotragfähigkeit sowohl über den Gone-Concern-Ansatz (d.h. Liquidationsprinzip) als auch den Going-Concern-Ansatz (d.h. Fortführungsprinzip). Der Gone-Concern-Ansatz stellt in der ABT den primären Steuerungskreis zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit dar. Zur Bestimmung der Risikotragfähigkeit wird das Risikopotential der wesentlichen Risiken dem zur Verfügung stehenden bzw. zugewiesenen Risikodeckungspotential gegenübergestellt. Die ABT ist risikotragfähig, wenn das Risikopotential der wesentlichen Risiken auch im Standardstressszenario höchstens so hoch ist wie das zur Verfügung stehende Risikodeckungspotential. Die ABT setzt sich somit implizit das Ziel, die Gläubiger in einem theoretischen Liquidationsfall sowohl im definierten Base-Case- als auch im festgelegten Stress-Case-Szenario mit Risikobetrachtungshorizont von 12 Monaten befriedigen zu können. Der Going-Concern-Ansatz stellt in der ABT den sekundären Steuerungskreis zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit dar. Im Going-Concern-Ansatz wird das Risikodeckungspotential durch das Gesamtkapital abzüglich des regulatorischen Minimumkapitals (wo anwendbar) für Säule I nach Capital Requirements Regulation („CRR“) bestimmt. Der Quotient aus dem Risikodeckungspotential und der Summe aus (i) dem monatlichen Planertrag/-verlust und (ii) dem ökonomischen Risikopotential auf Monatsbasis, stellt die Survival-Periode als Anzahl von Monaten und damit die Dauer der fortlaufenden Risikotragfähigkeit dar. Die Risikotragfähigkeitsrechnung wird grundsätzlich vierteljährlich im Rahmen der Erstellung des Risikoberichts durch das Risikomanagement durchgeführt und die Ergebnisse in dem vierteljährlichen Risikobericht dargestellt. In dem Risikobericht werden zudem die Stresstests sowie deren potenzielle Auswirkungen auf die Risikosituation und das Risikodeckungspotential der ABT gemäß MaRisk AT 4.3.2 Tz 4 explizit dargestellt.
3.2.10 Stress-Testing
Die ABT integriert einen Standard-Stress-Case für alle wesentlichen Risiken in die regelmäßige Risikotragfähigkeitsrechnung, um auch bei unwahrscheinlichen, jedoch plausiblen Ereignissen weiterhin die Risikotragfähigkeit zu erfüllen (vgl. AT 4.3.3 der MaRisk). Zusätzlich werden mindestens einmal jährlich weitere plausible Stress-Cases betrachtet. Hierunter fällt insbesondere der inverse Stresstest (AT 4.3.3 Nr. 4) als auch der Stresstest zur Messung der Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs (AT 4.3.3 Nr. 6). Die relevanten Stressszenarien werden durch das Management-Board auf Vorschlag des Risikomanagements festgelegt.
3.2.11 Risikomanagementsystem in den einzelnen Risikoarten
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist die Gefahr eines unerwarteten Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Forderung aus einem Vertrag mit einem Geschäftspartner oder eines Emittenten. ABT vergibt keine Kredite an Kunden (regulatorisch besteht dafür derzeit keine Erlaubnis) und das jeweilige Geschäftsmodell in den mobilen Applikationen erlaubt keine Kreditierung. Auftretende Rücklastschriften von sog. Sparkonten werden in einem dreistufigen Mahn- und Inkassoprozess verfolgt. Auffälligkeiten im Bereich von Rücklastschriften bzw. Kreditkartenwidersprüchen werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ermittlungsbehörden konsequent verfolgt. Möglicherweise kreditierte Ansprüche gegen Geschäftspartner werden bei Fälligkeit ebenso konsequent verfolgt. ABT stuft das Kreditrisiko gegenwärtig als nicht wesentlich ein.
Krypto-Risiko
Das Krypto-Risiko ist die Gefahr eines unerwarteten Verlustes von Krypto-Währungen durch z.B. Hackerangriffe oder Diebstahl, beispielsweise der Private-Keys. Die ABT hat im Laufe des Jahres 2019 eine Reihe zusätzlicher technischer und organisatorischer Vorkehrungen getroffen, um die Gefahr eines erfolgreichen Angriffs auf durch ABT gehaltene Krypto-Währungen zu minimieren. Die eingesetzten Mittel werden turnusmäßig vom Management-Board überprüft und das Gesamtthema wird von einer speziellen Rolle innerhalb von ABT ständig begleitet. ABT stuft das Krypto-Risiko als wesentlich ein.
Länderrisiko
Unter dem Länderrisiko wird die Gefahr verstanden, dass Fremdwährungspositionen nicht oder nicht mehr vollständig in Euro konvertiert werden können bzw. der Geldverkehr ins jeweilige Ausland durch Staaten eingeschränkt werden könnte (d.h. Transferrisiko). ABT versucht das Transferrisiko durch die Einschränkung auf Schuldner aus Industriestaaten und insb. der EU so weit wie möglich zu vermeiden und bezieht lediglich Positionen in den internationalen Hauptwährungen, wie z.B. Britische Pfund, Schweizer Franken, US-Dollar, Polnische Zloty oder Schwedische Kronen. Die unerwartete Veränderung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, des politischen Umfeldes oder andere negative Einflüsse auf unsere ausländischen Kunden werden im Rahmen der länderspezifischen Risikoanalyseverfahren (d.h. Scoring, Entscheidungsregeln, White- und Black-Listing) bereits hinreichend berücksichtigt, so dass keine separate Betrachtung erforderlich ist. ABT stuft das Länderrisiko gegenwärtig als nicht wesentlich ein.
Marktpreisrisiko
Marktpreisrisiken im hiesigen Sinne entstehen, wenn die Wertentwicklung eines Geschäfts oder einer Bilanzposition von der zukünftigen Entwicklung der Fremd- und Krypto-Währungskurse abhängt. Für die ABT besteht aufgrund des Geschäftsmodells primär ein signifikantes Krypto-Währungskursrisiko durch die gehaltenen ICO-Einnahmen in den eingenommenen Krypto-Währungen. Das Krypto-Währungskursrisiko wird von ABT als wesentlich betrachtet und im Risikotragfähigkeitskonzept vollumfänglich als Risikopotential berücksichtigt. Eine spezielle Krypto-Währungs-Treasury-Funktion und eine damit einhergehende permanente Überwachung der Krypto-Währungskurse wurden aufgebaut. Die Funktion wird durch IT-gestützte Tools unterstützt und hat einen Sitz im Management-Board.
Liquiditätsrisiko
Die ABT ist nach der MaRisk BTR 3.1 dazu verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Diese Verpflichtung übernimmt ABT ebenso für die Tochterunternehmen. Beim Liquiditätsrisiko wird zwischen dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko unterschieden. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die Gesellschaft Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Das Refinanzierungskostenrisiko bezieht sich auf die Gefahr, dass zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen – und somit höheren Refinanzierungskosten – beschafft werden können oder überhaupt beschafft werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird als wesentlich betrachtet, aber nicht in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt, da die Gesellschaft dieses Risiko durch die Vorhaltung von entsprechender Krisenliquidität für mindestens 180 Tage effektiv sichert. Weiterhin werden die Qualität und Werthaltigkeit der Aktiva als Voraussetzung der dauerhaften Refinanzierbarkeit bereits im Rahmen des Marktrisikos abgebildet. Grundsätzlich gibt es Beschränkungen, das Liquiditätsrisiko durch zusätzliches Kapital effektiv abzusichern. Das Liquiditätsrisiko besteht bei der ABT zusätzlich aus dem Risiko erhöhter Refinanzierungskosten aufgrund von zeitlichen Inkongruenzen in der Liquiditätsbindung von Aktiv- und Passivseite.
Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko entsteht als Folge von Unzulänglichkeiten oder des unerwarteten Versagens von Menschen, internen Prozessen oder IT-Systemen sowie durch externe Einflüsse. Rechtsrisiken und Auslagerungen (d.h. Outsourcing) sind eingeschlossen. Dies beinhaltet auch die regelmäßige Beobachtung aller relavanten Dienstleister. Die ABT stuft das operationelle Risiko als wesentlich ein und berücksichtigt dieses in der Risikotragfähigkeit. Im Risikotragfähigkeitskonzept werden diese durch den Basisindikatoransatz gemessen. Um sicherzustellen, dass die tatsächlichen schlagenden operationellen Risiken, unter dem im Basisindikatoransatz bestimmten unerwarteten Verlust bleiben, erfasst die ABT Schäden in einer Schadenfall-Datenbank. Die Gesellschaft implementiert einen proaktiven Ansatz zum Management operationeller Risiken. Dies betrifft vor allem die geschäftsmodellbedingt sehr bedeutsamen Technologie-, Krypto- und Auslagerungsrisiken.
Geldwäsche-spezifische Risiken
Aufgrund der inhaltlichen Nähe zu Krypto-Währungen, wird ABT immer wieder von Dritten, Regulierern und Partnern auf das Thema Geldwäsche angesprochen und angehalten, hier besondere Transparenz zu zeigen. Auch wenn in den mobilen Applikationen der ABT überhaupt keine Kundeneinzahlung per Krypto-Transfer möglich ist, sondern nur Fiat-Zahlungen über hinlänglich bereits vorgeprüfte Übertragungswege (z.B. Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung unter Ausschluss von Prepaid-Karten) eine Einzahlung möglich machen, haben die Prävention von Geldwäsche und damit Anti-Money-Laundering-Aktivitäten („AML“) bei ABT einen sehr hohen Stellenwert und finden auch im Risikomanagement eine eigene Betrachtung. Geldwäsche-spezifische Risiken könnten – bei Verwirkung – erheblichen Einfluss auf die aufsichtsrechtlichen Genehmigungen von ABT haben. Sowohl ABT als auch alle Tochtergesellschaften verfügen über Schwerpunktbereiche, Personal und Prozesse, die Geldwäsche effektiv verhindern und die entsprechenden Prozesse vollumfänglich begleiten. ABT stuft das Geldwäsche-spezifische Risiko gegenwärtig als nicht wesentlich ein.
Geschäftsrisiko
Das Geschäftsrisiko bezeichnet allgemein die Gefahr unerwarteter Ergebnisschwankungen. Die ABT gliedert die Geschäftsrisiken in die Strategischen-, Innovations-, Wettbewerbs-, und Unternehmensrisiken. Eine explizite Berücksichtigung im Risikotragfähigkeitskonzept findet nicht statt, weil das Risiko der unerwarteten Ertragsschwankungen überwiegend bereits im Marktpreis- und Kredit- bzw. operationellen Risiko enthalten ist und daher nicht als wesentlich einzustufen ist. Ferner werden die Ertragsschwankungen eng ausgesteuert, es besteht ein strikter Neue-Produkte-Prozess (“NPP“) zur Begrenzung der Innovationsrisiken und es wird ein variabler Kapitalpuffer für sonstige, nichtmaterielle Risiken und Abwicklungskosten vorgehalten.
Sonstige Risiken
Die ABT fasst unter sonstigen Risiken im Wesentlichen Modellrisiken zusammen. Weiterhin werden in dieser Position die sonstigen immateriellen Risiken berücksichtigt. Unter dem Modellrisiko bezeichnet die ABT die Gefahr möglicher Verluste, die durch fehlerhafte oder begrenzte Ertrags- und Wertschöpfungsmodelle und ihren zugrunde liegenden Annahmen sowie den daraus getroffenen Entscheidungen entstehen. Das Modellrisiko kann ebenfalls eine Konsequenz aus unzureichenden und/oder fehlerhaften Datenmengen und der Abhängigkeit von historischen Daten sowie Modellannahmen sein. Aufgrund der vergleichsweisen geringen Komplexität der eingesetzten Modelle wird das sonstige Risiko als nicht wesentlich eingestuft und über einen pauschalen Kapitalpuffer inklusive eventueller Abwicklungskosten abgedeckt.
Gesamtaussage zur Risikolage
Die Risikotragfähigkeit war während des gesamten Geschäftsjahres 2019 auch unter Stressbedingungen sichergestellt. Die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen wurden zu jedem Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2019 eingehalten. Die Zahlungsfähigkeit der ABT war im Berichtszeitraum stets gegeben. Die Verfahren und Prozesse des Risikomanagements wurden und werden kontinuierlich weiterentwickelt und auf neue Anforderungen, die sich aus der Weiterentwicklung der Produktpalette und der zunehmenden regionalen Diversifikation durch die Internationalisierung des Geschäftsmodells ergeben, angepasst.
Hinsichtlich der Risiken aus der Nicht-Erreichung der Planungsziele verweisen wir auf die Prognosen zur Geschäftlichen Entwicklung (3.1.2).
3.3 Chancenbericht
Der Digitalisierungstrend der globalen Finanzdienstleistungsindustrie bietet innovativen FinTech-Unternehmen aussichtsreiche Zukunftschancen, um neue internationale Wachstums- und Ertragspotentiale zu erschließen. Für ABT sind dabei insbesondere vier Entwicklungen höchst relevant: die Beschleunigung der Digitalisierung der Finanzdienstleistungsindustrie durch die Corona-Pandemie, die weiter voranschreitende Etablierung von Krypto-Währungen, ein optimiertes Chance-Risiko-Profil durch den Aufbau des neuen B2B-Geschäfts sowie die Beantragung eigener Finanzdienstleistungslizenzen.
3.3.1 Beschleunigung der Digitalisierung der Finanzdienstleistungsindustrie
Das Thema Digitalisierung prägt die Entwicklung der weltweiten Finanzdienstleistungsindustrie bereits seit einigen Jahren und ist daher längst ein integraler Bestandteil der Vorstandsagenden. Dank technologischer Innovationen, wie z.B. der Blockchain, und regulatorischer Marktöffnungen, wie zuletzt etwa durch die Einführung der Payment Services Directive („PSD 2“) in Europa, wurde dieser Trend beschleunigt. Folgerichtig prägt das übergeordnete Thema Digitalisierung daher auch die relevanten FinTech-Trends im Jahr 2020.28
Marktexperten gehen zudem davon aus, dass die Folgen der Corona-Pandemie den bestehenden Digitalisierungstrend noch weiter verstärken werden, da sich Nutzer aufgrund gestiegener Hygienebedürfnisse gegenüber Zahlungsinnovationen noch offener zeigen. Vor diesem Hintergrund erwarten sie im neuen Normal post-Corona deutlich steigende Adaptionsraten für digitale und vor allem komplett kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten sowie Krypto-Währungen bzw. digitale Währungen. Auf dem Weg zur Massenmarktadaption werden nach ihrer Ansicht neben innovativen FinTech-Unternehmen insbesondere die GAFA-Gruppe, also Google, Amazon, Facebook und Apple, BigTechs, wie z.B. Samsung, sowie nationale Zentralbanken eine bedeutende Rolle spielen und das Thema nutzerseitig mit Vertrauen und Reichweite aufzuladen.29 ,30 ,31 ,32
3.3.2 Voranschreitende Etablierung von Krypto-Währungen
Die Etablierung von Krypto-Währungen als fester Bestandteil einer künftig hybriden Finanzwelt schreitet gestärkt von einer zunehmend stabilen internationalen Regulierung und dem Markteintritt von internationalen Technologiekonzernen sowie Banken stetig weiter voran. In einer solchen hybriden Finanzwelt, in der traditionelle Fiat-Währungen und digitale Krypto-Währungen symbiotisch koexistieren und Nutzern massenmarkt-relevante Anwendungsfälle bieten, die über bloßes Handeln mit Bitcoin und Co. weit hinausgehen33 , entstehen im globalen Kontext weitere signifikante Wachstums- und Ertragspotentiale für innovative FinTech-Unternehmen.
Konkrete Vorboten einer solchen hybriden Finanzwelt sind offenkundig: Facebook hat längst das Projekt für seine eigenen digitalen Währungsplattform namens Libra gestartet.34 Der Technologiekonzern arbeitet unbeirrt von Kritik und trotz des Ausstiegs einiger Netzwerkpartner konsequent an seiner Zahlungsinnovation und konnte zuletzt den renommierten singapurischen Staatsfonds Temasek Holdings als neuen Partner gewinnen.35
28 Forbes: https://www.forbes.com/sites/bernardmarr/2020/12/30/the-top-5-fintech-trends-everyone-should-be-watching-in- 2020/#f2cc48848460.
29 McKinsey & Company – How payments can adjust to the Coronavirus pandemic: https://www.mckinsey.com/industries/financial-services/our-insights/how-payments-can-adjust-to-the-coronavirus-pandemic-and-help-the-world-adapt.
30 ING – Will Covid-19 accelerate the arrival of digital currencies?: https://thinking.com/articles/how-will-covidl9-impact-digital-currency-developments-going- forward.
31 CB Insights – The Blockchain Report 2020: https://www.cbinsights.com/research/report/blockchain-report-2020.
32 Deutsche Bank Research – The Future of Payments: https://www.dbresearch.com/PROD/RPS_EN-PROD/The_Future_of_Payments_-_Part_III_Digital_Currenc/RPS_EN_DOC_VIEW.calias?rwnode=PR0D0000000000500284&ProdCollection=PR0D0000000000504589.
33 Cointelegraph: https://cointelegraph.com/news/the-future-of-digital-assets-stepping-into-the-world-of-mainstream-crypto.
34 Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/soziales-netzwerk-facebook-startet-offiziell-digitalwaehrung-libra/25116728.html.
35 CNBC: https://www.cnbc.com/2020/05/15/singapore-temasek-joins-the-facebook-backed-libra.html.
Zudem hat Facebook auch die Managementkompetenz in Richtung Regulatorik und Compliance weiter gestärkt, um den aufsichtsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.36
Für einen Paukenschlag sorgte jüngst die US-Bank JPMorgan als sie offiziell ankündigte die beiden Krypto-Handelsplätze Coinbase und Gemini als Geschäftskunden anzunehmen. JPMorgan hatte 2019 bereits sein eigenes Digital-Währungsprojekt namens JPM Coin gestartet. Beides ist bemerkenswert, da JPMorgan-CEO James Dimon 2017 Bitcoin noch als „Betrug“ bezeichnet hatte.37,38 Auch die Integration von Bitcoin als Bezahlmöglichkeit im Online-Shop des renommierten Fußball-Clubs Benfica Lissabon unterstreicht die stetig voranschreitende Etablierung von Krypto-Währungen in der Gesellschaft.39
Diese Entwicklungen zeigen, das sich der Vormarsch von Krypto-Währungen in Richtung Massenmarkt bereits deutlich beschleunigt hat und sich auch hier – wie bereits beim allgemeinen Digitalisierungstrend – eine Verstärkung durch die höhere Nutzerpräferenz für digitale Zahlungsmöglichkeiten in Folge der Corona-Pandemie erwarten lässt40. Innovative FinTech-Unternehmen, die diese Entwicklung antizipieren und bereits heute Lösungen für die hybride Finanzwelt von morgen entwickeln, haben die besten Chancen von diesem Trend zu profitieren.
3.3.3 Optimiertes Chance-Risiko-Profil durch neues B2B-Geschäft
Durch den Aufbau des neuen B2B-Geschäftsfelds namens SecPay, dass es Online-Shops und Ladengeschäften ermöglicht einfach und sicher Bitcoin-Zahlungen zu akzeptieren und dank zahlungskräftiger Neukunden ihren Umsatz zu steigern, kann ABT seine bestehenden technologische Infrastruktur zur Erschließung einer neuen Ertragsquelle zweitverwerten. Da SecPay also auf der bereits bestehenden Technologie von ABT aufsetzt und diese erweitert ergeben sich für ABT auf der einen Seite klare Kostenvorteile und auf der anderen Seite, bei steigenden Transaktionsvolumina, positive Skaleneffekte.
Die Erträge dieses neuen B2B-Angebots ergeben sich aus händlerbezogenen Transaktionsgebühren sowie aus der Wechselkursspanne zwischen Bitcoin und Euro. Perspektivisch können bei SecPay diverse weitere Krypto-Währungen integriert werden, um der künftigen technologischen Entwicklung des Marktes Rechnung zu tragen und so die Attraktivität des Dienstleistungsangebots für Händler nachhaltig zu gewährleisten. Dadurch kann ABT perspektivisch seine Abhängigkeit vom ursprünglichen B2C-Geschäft reduzieren und dabei gleichzeitig ein ertragsstarkes neues Geschäftsfeld erschließen.
3.3.4 Beantragung eigener Finanzdienstleistungslizenzen
ABT hat es sich zum Ziel gesetzt, seine Regulierungsstrategie in angesehenen EU-Ländern kontinuierlich auszubauen und fokussiert sich aktuell auf den Erwerb der Zahlungsinstitutslizenz in Luxemburg sowie der „Crypto Service Provider“-Lizenz in den Niederlanden. Durch diese Lizenzen kann ABT voraussichtlich im Laufe des Geschäftsjahres 2021 in die Lage versetzt werden, ein völlig neuartiges Produktangebot mit einem einzigartigen Nutzererlebnis und einer profitablen Monetarisierung anzubieten.
36 Forbes: https://www.forbes.com/sites/robertanzalone/2020/05/19/facebook-adds-firepower-to-its-leadership-libra-pushes-for-a-future-where-they-could-change-retail-payments.
37 THE WALLSTREET JOURNAL: https://www.wsj.com/articles/jpmorgan-extends-banking-services-to-bitcoin-exchanges- 11589281201.
38 Forbes: https://www.forbes.com/sites/billybambrough/2020/05/30/jp-morgan-bitcoins-biggest-enemy-suddenly-appears-to-be-going-all-in-on-crypto/#75208c2623a6.
39 coindesk: https://www.coindesk.com/s-l-benfica-is-the-first-major-european-football-club-to-accept-cryptocurrency.
40 Cointelegraph: https://cointelegraph.com/news/covid-19-incentivizing-crypto-and-leading-mainstream-adoption.
Auf der B2C-Seite geht es im Kern um einfaches, bequemes und sicheres Empfangen, Aufbewahren, Umtauschen und Ausgeben von Geld – ganz egal in welcher Währung. Dieses neue Produkt im Rahmen der Zahlungsinstitutslizenz in Luxemburg wird es Nutzern ermöglichen, in einer künftig hybriden Finanzwelt sowohl traditionelle Fiat-Währungen als auch digitale Krypto-Währungen ohne technische Adaptionsbarrieren zu nutzen, ihre Wertentwicklung zu verfolgen, sowie vorteilhafte Spartipps für günstige Partner-Angebote zu erhalten, um einerseits bei Laufzeitverträgen Geld zu sparen und so ihre Fixkosten zu reduzieren, und andererseits ihre Wunschprodukte billiger einzukaufen und so weniger Geld auszugeben. Mit dieser neuen Applikation kann ABT zukünftig Gebühren von Nutzern sowie Provisionen von Affiliate-Partnern verdienen. Auf der B2B-Seite ermöglicht die niederländische „Crypto Service Provider“-Lizenz den weiteren Ausbau des neuen SecPay-Produkts um relevante Zusatzdienstleistungen für Händler und Nutzer. Auch hier können aus einer eigenen Lizenz potenzielle Ertragssteigerungen resultieren.
Durch den konsequenten Ausbau der Regulierungsstrategie und den zielgerichteten Erwerb eigenständiger Finanzdienstleistungslizenzen in angesehenen EU-Ländern, kann die internationale Wettbewerbsposition von ABT nachhaltig gestärkt und verbessert werden. Zudem ermöglichen eigenständige Finanzdienstleistungslizenzen durch die auf ihrer Basis umsetzbare Integration wesentlicher Teile der Wertschöpfungskette sowohl ein besseres Nutzererlebnis als auch neue Ertragsquellen.
Unterschrift des Vorstands
Frankfurt, den 15. Juli 2020
Dr. Yassin Hankir
Tobias Zander
Joachim V. Brockmann
Christian Lang
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
31.12.2019 | |||
EUR | EUR | EUR | |
1. Barreserve | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | 1.100.471,12 | ||
1.100.471,12 | |||
2. Forderungen an Kunden | |||
aus Lieferungen und Leistungen | 210.897,80 | ||
210.897,80 | |||
4. Immaterielle Anlagewerte | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | 56.295.794,39 | ||
aa) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 443.951,69 | ||
bb) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 55.504.946,40 | ||
cc) Geschäfts-oder Firmenwert | 346.896,30 | ||
aus sonstigen Tätigkeiten | 56.295.794,39 | ||
5. Sachanlagen | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | 29.715,00 | ||
29.715,00 | |||
6. Sonstige Vermögensgegenstände | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | 3.045.922,89 | ||
3.045.922,89 | |||
7. Rechnungsabgrenzungsposten | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | 53.714,14 | ||
53.714,14 | |||
Summe Aktiva | 60.736.515,34 |
PASSIVA
31.12.2019 | |||
EUR | EUR | EUR | |
1. Sonstige Verbindlichkeiten | |||
aus sonstigen Tätigkeiten | 4.842.009,80 | ||
4.842.009,80 | |||
2. Rückstellungen | |||
a) andere Rückstellungen | 176.326,05 | ||
aa) aus Steuern | 6.626,05 | ||
ab) aus sonstigen Tätigkeiten | 169.700,00 | ||
176.326,05 | |||
3. Passive latente Steuern | 18.836.006,60 | ||
4. Eigenkapital | |||
a) gezeichnetes Kapital | 19.974.673,00 | ||
b) Kapitalrücklage | 19.724.673,00 | ||
c) Konzernverlust | – 3.325.550,73 | ||
e) nicht beherrschende Anteile | 508.377,63 | ||
36.882.172,90 | |||
60.736.515,34 |
Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Juni bis 31. Dezember 2019
27. Juni bis 31. Dezember 2019 | |||
EUR | EUR | EUR | |
1. Zinserträge | |||
a) aus sonstigen Leistungen | 5.804,82 | ||
aa) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 5.804,82 | ||
5.804,82 | |||
2. Laufende Erträge | |||
a) aus sonstigen Leistungen | 2.375,94 | ||
2.375,94 | |||
3. Provisionsaufwendungen | |||
a) aus sonstigen Leistungen | 70.551,77 | ||
70.551,77 | |||
4. Sonstige betriebliche Erträge | |||
a) aus sonstigen Leistungen | 3.230,15 | ||
3.230,15 | |||
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||
a) aus sonstigen Tätigkeiten | |||
aa) Personalaufwand | 463.148,90 | ||
aaa) Löhne und Gehälter | 392.863,07 | ||
bbb) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 70.285,83 | ||
b) andere Verwaltungsaufwendungen | 649.047,86 | ||
1.112.196,76 | |||
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen | |||
a) sonstige Tätigkeiten | 2.943.839,25 | ||
2.943.839,25 | |||
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
a) sonstige Tätigkeiten | 242.170,00 | ||
242.170,00 | |||
8. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | |||
a) sonstige Tätigkeiten | – 4.357.346,87 | ||
– 4.357.346,87 | |||
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | |||
a) sonstigen Tätigkeiten latente Steuern | 988.218,53 | ||
988.218,53 | |||
10. Konzernjahresfehlbetrag | |||
a) sonstige Tätigkeiten | – 3.369.128,35 | ||
– 3.369.128,35 | |||
11. Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Verlust | 43.577,61 | ||
12. Konzernverlust | – 3.325.550,73 |
Inhalt
A. ALLGEMEINE ANGABEN
B. KONSOLIDIERUNGSKREIS
C. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
D. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
E. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ
F. ANGABEN ZUR KONZERN- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
G. SONSTIGE ANGABEN
Konzernanhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27.6. bis zum 31.12.2019
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Advanced Bitcoin Technologies AG mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 116055 eingetragen.
Der Konzernabschluss der ABT AG für das am 31.12.2019 abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der RechZahlV aufgestellt.
Bislang haben die Konzerngesellschaften keine signifikanten Erlöse und keine positiven Jahresergebnisse erzielt. Bei den Verlusten handelt es sich um planmäßige Verluste in der Start-up-Phase. Die zukünftigen Entwicklungen hängen daher wesentlich davon ab, dass mit den Produkten Hybrid App und SecPay die geplanten Erlöse erzielt werden können. Durch Finanzierungsrunden durch Privatinvestoren und über die Börse muss die für die Überbrückung notwendige Liquidität aufgebracht werden.
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die geplanten Erlöse erzielt werden können und die notwendige Finanzierung sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund wurde der Konzernabschluss unter Anwendung der Going Concern Prämisse aufgestellt.
Dem Vorstand ist jedoch bewusst, dass hierin eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmen besteht.
Dem Vorstand ist auch bewusst, dass bei Nichteintreten der geplanten Erlöse der Bestand des Konzerns gefährdet ist bzw. dass hierin ein Bestandgefährdendes Risiko vorliegt.
Der Konzernanhang enthält die erforderlichen Einzelangaben bzw. entsprechenden Erläuterungen. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen alle Angaben in EUR. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, sind diese in der Konzernbilanz bzw. der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit angegeben.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft das Formblatt 2 (Staffelform) gemäß § 2 Abs. 1 RechZahlV verwendet.
Die Abschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entsprechen dem des Mutterunternehmens.
B. KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der Konsolidierungskreis zum 31.12.2019 umfasst neben der ABT AG als Mutterunternehmen ein unmittelbares und vier mittelbare Tochterunternehmen, die nachfolgend im Einzelnen genannt sind:
Erstkonsolidierung:
Tochterunternehmen | Gezeichnetes Kapital | Kapitalanteil | Jahresergebnis 01.10. – 31.12.2019 | |
Firma | Sitz | In EUR | In Prozent | In EUR |
savedroid AG | Frankfurt am Main, Deutschland | 63.125 | 98,62 | -1.289.446 |
savedroid NL B.V. | Amsterdam, Niederlande | 1 | 100,00 | -849 |
savedroid FL GmbH | Vaduz, Liechtenstein | 8.598 | 100,00 | -21.461 |
savedroid App GmbH i.L. | Vaduz, Liechtensein | 9.042 | 100,00 | -1.164 |
savedroid S.A. LUX | Luxembourg, Luxembourg | 125.000 | 100,00 | -39.896 |
Die Erstkonsolidierung erfolgte für fünf Tochterunternehmen auf den 01.10.2019. Das Mutterunternehmen wurde mit dem gesamten Rumpfwirtschaftsjahr ab dessen Gründung am 27.06.2019 in den Konzernabschluss aufgenommen.
C. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die Kapitalkonsolidierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen erfolgt nach der Neubewertungsmethode. Die Anschaffungswerte der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wurden mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital der Tochterunternehmen verrechnet. Das Eigenkapital wurde mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung beizulegen war (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB). Nach der vollständigen Aufdeckung etwaiger stiller Rücklagen und Lasten verbleibende aktivische Unterschiedsbeträge aus der Kapitalaufrechnung werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB).
Aus der Kapitalkonsolidierung der savedroid AG ergaben sich zusätzliche erworbene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 57.070 TEUR, die sich mit 16.920 TEUR auf den Kundendatenbestand und mit 40.150 TEUR auf die Software verteilen. Nach der Kapitalkonsolidierung beliefen sich die immateriellen Vermögensgegenstände des Konzerns auf 55.949 TEUR. Diese werden planmäßig über fünf Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungen betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2.932 TEUR. Aus den zusätzlichen immateriellen Vermögensgegenständen und unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung resultierten latente Steuern in Höhe von 18.836 TEUR.
Aus der Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften ergab sich ein Firmenwert in Höhe von 347 TEUR.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Tochterunternehmen wurden eliminiert, soweit wesentliche Beträge betroffen waren.
Auf wesentliche erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen werden nach § 306 HGB Steuerabgrenzungen vorgenommen, soweit sich die bilanziellen Abweichungen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleichen. Für die Berichtsperiode war die Steuerabgrenzung aus der Erstkonsolidierung fortzuschreiben, aus der laufenden Konsolidierung war keine Steuerabgrenzung vorzunehmen.
D. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet. Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der RechZahIV aufgestellt. Es wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Kassenbestände und Bankguthaben werden zum Nominalwert angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden im Berichtsjahr nicht gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. 3.046 TEUR enthalten folgende wichtigste Einzelbeträge, sofern sie für die Beurteilung des Jahresabschlusses nicht unwesentlich sind:
Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer/Vorsteuer 121 TEUR,
Guthaben in Kryptowährungen werden mit dem Stichtagskurs bewertet und betragen 2.812 TEUR. Enthalten sind folgende wichtigste Einzelbeträge, sofern sie für die Beurteilung des Jahresabschlusses nicht unwesentlich sind:
Public Sale:Bitcoin Wallet-BTC | 1.457 TEUR |
Public Sale:Ethereum Wallet-ETH | 831 TEUR |
Private Sale:Ethereum Wallet-ETH | 252 TEUR |
Sonstige | 271 TEUR |
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit Ausnahme geringwertiger Software, sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen dabei über eine Nutzungsdauer von 1 Jahr bis 10 Jahren. Erworbene, im Einzelfall geringwertige Software, wird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet. Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wurde im Berichtsjahr in Höhe von 455 TEUR ausgeübt. Hierbei wurden die Forschungs- und Entwicklungskosten für die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung der Software angesetzt.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Bei unterjährigen Zugängen erfolgt eine zeitanteilige Abschreibung. Zugänge geringwertiger Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist.
Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend § 250 HGB gebildet worden.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung berücksichtigt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind mit dem Kurs am Entstehungstag oder dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
E. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestanden keine Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.
Die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens betragen 444 TEUR. Diese betreffen nach der Erstkonsolidierung selbst geschaffene Software. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Rumpfgeschäftsjahres, der auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfällt und aktiviert wurde, beträgt 11 TEUR.
Die zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände der savedroid AG in Höhe von 58.448 TEUR stellen aus Konzernsicht erworbene immaterielle Vermögensgegenstände dar. Der Bilanzwert zum 31 Dezember 2019 beträgt 55.505 TEUR.
Aus der Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften ergab sich ein Firmenwert, der planmäßig über 10 Jahre abgeschrieben wird. Nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen beträgt der Firmenwert 347 TEUR.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere Guthaben in Kryptowährungen in Höhe von 2.812 TEUR.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Vorauszahlungen in Höhe von 54 TEUR.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Summe | Bis zu 1 Jahr | Mehr als 1 Jahr | Mehr als 5 Jahre | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von Token | 4.321 | 4.321 | ||
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 106 | 106 | ||
Verbindlichkeiten aus Lohn- und KiSt | 28 | 28 | ||
Verbindlichkeiten für soziale Sicherheit | 6 | 6 | ||
Übrige Verbindlichkeiten | 381 | 381 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten (gesamt) | 4.842 | 521 | 4.321 | 0 |
Rückstellungen
Der Posten sonstige Rückstellungen enthält im Wesentlichen Rückstellungen für die Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von 106 TEUR sowie 57 TEUR für Urlaub.
Die Latenten Steuern betrugen 18.836 TEUR. Diese resultieren aus zusätzlichen immateriellen Vermögensgegenständen aus der Kapitalkonsolidierung unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung.
Eigenkapital
Zum Bilanzstichtag ist das gezeichnete Kapital in 19.974.673 Inhaber-Stammaktien eingeteilt.
Die Kapitalrücklage beträgt 19.725 TEUR.
F. ANGABEN ZUR KONZERN- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
― |
Zinserträge (TEUR 6) |
― |
Erlöse Crypto App (TEUR 2) |
― |
Erlöse BitcoinKing (TEUR 0,4) |
Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 1.112 TEUR beinhalten 463 TEUR Personalaufwand und andere Verwaltungsaufwendungen von insgesamt 649 TEUR. Diese beinhalten im Wesentlichen Werbekosten.
Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagenwerte betragen 2.932 TEUR, Abschreibungen auf Sachanlagen 3 TEUR und die Abschreibung auf den Firmenwert beläuft sich auf 9 TEUR.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 242 TEUR enthalten im Wesentlichen Wertberichtigungsaufwand aus Kursverlusten der Kryptoguthaben i.H.v. 146 TEUR.
G. SONSTIGE ANGABEN
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im abgelaufenen Rumpf-Geschäftsjahr waren:
Herr Dr. Yassin Hankir, Vorstandsvorsitzender CEO |
|
Herr Tobias Zander, Vorstand CTO |
|
Herr Joachim V. Brockmann, Vorstand COO |
|
Herr Christian Lang, Vorstand CFO (ab 6.03.2020) |
Der Beruf des jeweiligen Vorstands entspricht der Organstellung. Die Ressortaufteilung geht aus den obigen Angaben hervor.
Mitglieder des Aufsichtsrats im abgelaufenen Rumpf-Geschäftsjahr waren:
Debjit Chaudhuri, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
|
Dr. Michael Rundshagen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 1.08.2019) |
|
Robert Hable, Mitglied des Aufsichtsrats |
|
Maurizio Bradlaw (bis 31.07.2019) |
Vergütung der Organe
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 303 TEUR.
Die Aufsichtsräte erhielten keine Vergütung.
Mitarbeiterzahl
Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 27 Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Im Konzern wurden diverse Mietverträge für Betriebsräume unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 47 TEUR. Davon sind alle innerhalb eines Jahres fällig.
Geschäfte mit nahestehenden Personen
Geschäfte mit nahestehenden Personen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr in Form von Erbringung von Dienstleistungen in Höhe von 35 TEUR erbracht worden.
Honorare des Konzernabschlussprüfers
Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses erhaltene Gesamthonorar beträgt 89 TEUR. Des Weiteren entstanden steuerliche Beratungsleistungen in Höhe von 55 TEUR, sonstige Beratungsleistungen i.H.v. 30 TEUR und sonstige Prüfungsleistungen i.H.v. 43 TEUR.
Rechtsbeziehungen zu Aktionären und sonstigen Kapitalgebern
Aktien werden auch von den Vorständen Dr. Hankir, Tobias Zander und Joachim V. Brockmann gehalten.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Bislang wurden keine signifikanten Erlöse erzielt. Die zukünftigen Entwicklungen hängen daher wesentlich davon ab, dass mit den Produkten Hybrid App und SecPay die geplanten Erlöse erzielt werden können. Durch Finanzierungsrunden muss die für die Überbrückung notwendige Liquidität aufgebracht werden.
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die geplanten Erlöse erzielt werden können und die notwendige Finanzierung sichergestellt werden kann. Dem Vorstand ist bewusst, dass hierin eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmen besteht.
Dem Vorstand ist auch bewusst, dass bei Nichteintreten der geplanten Erlöse der Bestand der Gesellschaft gefährdet ist bzw. dass hierin ein Bestandgefährdendes Risiko vorliegt.
Hinsichtlich der Corona Pandemie verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht im Rahmen der Produktstrategie, dem Wirtschaftsbericht und des Prognoseberichts.
Der Vorstand der Wirecard AG hat am 25. Juni 2020 entschieden, für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen.1 Die Wirecard Bank AG ist aktuell nicht Teil des Insolvenzverfahrens.2 Die Wirecard Bank AG weist darauf hin, dass Einlagen bei der Wirecard Bank AG in zwei Stufen gesichert sind: Einlagen bis zu 100.000 Euro von Privatpersonen ebenso wie von Personen- oder Kapitalgesellschaften sind pro Kunde durch die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. Als zweite Stufe der Sicherung ist die Wirecard Bank AG Mitglied im Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) als freiwillige Einlagensicherung.3 Vor ebendiesem Hintergrund sehen wir derzeit keine negativen Auswirkungen auf gemeinsame Kunden und die bestehende Zusammenarbeit.
Frankfurt am Main, 15. Juli 2020
Dr. Yassin Hankir
Tobias Zander
Joachim V. Brockmann
Christian Lang
1 Wirecard AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens: https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/wirecard-antrag-auf-eroeffnung-eines-insolvenzverfahrens/?newsID=1357663
2 Die Wirecard AG informiert Kunden und Partner zum laufenden Geschäftsbetrieb: https://www.wirecard.com/de/unternehmen/pressemeldungen/die-wirecard-ag-informiert-kunden-und-partner-zum-laufenden-geschaeftsbetrieb
3 Stellungnahme der Wirecard Bank AG: https://www.wirecardbank.de
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27.06.2019 bis zum 31.12.2019
Eigenkapital des Mutterunternehmens | |||
Rücklagen | |||
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Summe | |
EUR | EUR | EUR | |
Stand am 27. Juni 2019 | 250.000,00 | – | 250.000,00 |
Kapitalerhöhung | 19.724.673,00 | 19.724.673,00 | 19.724.673,00 |
Konzernfehlbetrag | – | – | – |
Stand am 31. Dezember 2019 | 19.974.673,00 | 19.724.673,00 | 19.974.673,00 |
Eigenkapital des Mutterunternehmens | |||
Rücklagen | |||
Summe | Konzernjahresfehlbetrag, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist | Summe | |
EUR | EUR | EUR | |
Stand am 27. Juni 2019 | 250.000,00 | – | 250.000,00 |
Kapitalerhöhung | 39.449.346,00 | – | 39.449.346,00 |
Konzernfehlbetrag | – | – 3.325.550,73 | – 3.325.550,73 |
Stand am 31. Dezember 2019 | 39.699.346,00 | 3.325.550,73 | 36.373.795,27 |
Nicht beherrschende Anteile | Konzerneigenkapital | |||
Auf nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital | Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Verluste | Summe | Summe | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Stand am 27. Juni 2019 | – | – | – | 250.000,00 |
Kapitalerhöhung | 551.955,24 | – | 551.955,24 | 40.001.301,24 |
Konzernfehlbetrag | – | -43.577,61 | – 43.577,61 | – 3.369.128,34 |
Stand am 31. Dezember 2019 | 551.955,24 | – 43.577,61 | 508.377,63 | 36.882.172,90 |
Konzern-Anlagespiegel für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27.06.2019 bis zum 31.12.2019
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 27.06.2019 | Zugänge Abgänge – 27.06.2019-31.12.2019 | kumulierte Abschreibungen 31.12.2019 | Abschreibungen Zuschreibungen – 27.06.2019-31.12.2019 | Buchwert 31.12.2019 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
Immaterielle Anlagewerte aus sonstigen Tätigkeiten | |||||
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | – | 454.536,96 | 10.585,27 | 10.585,27 | 443.951,69 |
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | – | 58.448.387,63 | 2.943.441,23 | 2.943.441,23 | 55.504.946,40 |
c) Firmenwert | – | 355.791,08 | 8.894,78 | 8.894,78 | 346.896,30 |
Immaterielle Anlagewerte | – | 59.258.715,67 | 2.962.921,28 | 2.962.921,28 | 56.295.794,39 |
Sachanlagen | |||||
a) Sachanlagen aus sonstigen Tätigkeiten | – | 32.946,12 | 3.231,12 | 3.231,12 | 29.715,00 |
Sachanlagen | – | 32.946,12 | 3.231,12 | 3.231,12 | 29.715,00 |
– | – | 59.291.661,79 | 2.966.152,40 | 2.966.152,40 | 56.325.509,39 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Advanced Bitcoin Technologies AG, Frankfurt am Main
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Advanced Bitcoin Technologies AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem Konzerneigenkapitalspiegel für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Advanced Bitcoin Technologies AG, Frankfurt am Main, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
• |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf Abschnitt G im Konzernanhang sowie auf das Kapitel 3.1.2 des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Konzerngesellschaften bislang keine signifikanten Erlöse und keine positiven Jahresergebnisse erzielt haben und es sich bei den Verlusten um planmäßige Verluste in der Start-up-Phase handeln.
Die zukünftigen Entwicklungen hängen daher wesentlich davon ab, dass mit den Produkten Hybrid App und SecPay die geplanten Erlöse erzielt werden können. Durch Finanzierungsrunden muss die für die Überbrückung notwendige Liquidität aufgebracht werden. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die geplanten Erlöse erzielt werden können und die notwendige Finanzierung sichergestellt werden kann. Dem Vorstand ist bewusst, dass hierin eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmen besteht.
Wie in Abschnitt G des Konzernanhangs sowie in dem Kapitel 3.1.2 des Konzernlageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grund-sätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
• |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
• |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 15. Juli 2020
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Keller, Wirtschaftsprüfer
Steinle, Wirtschaftsprüfer
BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 27. JUNI BIS 31. DEZEMBER 2019
Der Aufsichtsrat der Advanced Bitcoin Technologies AG („Advanced Bitcoin Technologies“) hat im Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Juni bis 31. Dezember 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands sorgfältig und regelmäßig überwacht.
1) Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Die Advanced Bitcoin Technologies wurde mit Satzung vom 27. Juni 2019 gegründet und am 16. Juli 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 116055 eingetragen. Zur Gründung der Gesellschaft wurden die Herren Debjit Chaudhuri, Maurizio Bradlaw und Robert Hable zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrates bestellt. Auf der ersten Aufsichtsratssitzung der Advanced Bitcoin Technologies am 27. Juni 2019 wurde Herr Debjit Chaudhuri zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Maurizio Bradlaw zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Am 26. Juli hat Maurizio Bradlaw sein Aufsichtsratsmandat aus persönlichen Gründen und einvernehmlich mit dem Aufsichtsrat sowie dem Vorstand der Gesellschaft niedergelegt. Daraufhin hat die außerordentliche Hauptversammlung der Advanced Bitcoin Technologies vom 31. Juli 2019 Herrn Dr. Michael Rundshagen für die verbleibende Amtszeit von Herrn Maurizio Bradlaw als neues Aufsichtsratsmitglied gewählt. Auf der zweiten Aufsichtsratssitzung der Advanced Bitcoin Technologies am 31. Juli 2019 wurde Herr Dr. Michael Rundshagen zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Damit ergab sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft wie folgt:
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Debjit Chaudhuri, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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Maurizio Bradlaw, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 31. Juli 2019) |
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Dr. Michael Rundshagen, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 01. August 2019) |
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Robert Hable, Mitglied des Aufsichtsrats |
2) Zusammenarbeit mit dem Vorstand
Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war durch einen regelmäßigen und vertrauensvollen Austausch geprägt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat, insbesondere dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Debjit Chaudhuri, im Rumpfgeschäftsjahr 2019 regelmäßig mündlich über die geschäftliche und finanzielle Entwicklung der Advanced Bitcoin Technologies Bericht erstattet. Dem Aufsichtsrat wurden, insbesondere die Fortschritte in der Produktentwicklung, im Mitarbeiteraufbau, im Marketing, bei der Nutzergewinnung und bei den Verhandlungen mit neuen Geschäftspartnern, die finanzielle Lage der Gesellschaft und die Strategie bezüglich der aktuellen und zukünftigen Unternehmensfinanzierung sowie die gesamte Geschäftsstrategie dargelegt. Außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand bzw. steht der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Informationsaustausch mit dem Vorstand.
3) Schwerpunktthemen der Aufsichtsratssitzungen
Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 trat der Aufsichtsrat zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Zudem wurde ein Beschluss im Umlaufverfahren gefasst. Dabei befasste sich der Aufsichtsrat mit den folgenden Themen:
Am 27. Juni 2019 trat der Aufsichtsrat zu seiner ersten Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wählte der Aufsichtsrat zunächst Herrn Debjit Chaudhuri zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Maurizio Bradlaw zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Danach bestellte der Aufsichtsrat jeweils für die Dauer von fünf Jahren Herrn Dr. Yassin Hankir zum Vorstandsvorsitzenden und die Herren Tobias Zander und Joachim V. Brockmann zum Vorstand der Gesellschaft.
Am 31. Juli 2019 trat der Aufsichtsrat zu seiner zweiten Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Michael Rundshagen zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats.
Am 30. September 2019 trat der Aufsichtsrat zu seiner dritten Sitzung zusammen. In dieser Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat vornehmlich mit dem Bericht über den Gang der Geschäfte durch den Vorstand mit dem Schwerpunkt auf der Umsetzung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. September 2019 zur Durchführung einer Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der savedroid AG. Zudem wurde die Mandatierung der Renell Bank AG zur Unterstützung für potenzielle künftige Kapitalmarkttransaktionen im Nachgang zur Notierung im Allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf beschlossen.
Am 23. Oktober 2019 hat der Aufsichtsrat im Rahmen einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren die Mandatierung der FIDAUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Unternehmensbewertung der savedroid AG gemäß IDW S1 im Zuge deren Übernahme per Sachkapitalerhöhung beschlossen.
Am 11. Dezember 2019 trat der Aufsichtsrat zu seiner vierten Sitzung zusammen. In dieser Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat vornehmlich mit dem Bericht über den Gang der Geschäfte durch den Vorstand mit dem Schwerpunkt auf dem Abschluss der Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der Aktien der savedroid AG. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den Beschluss zum Vorgehen bezüglich der Einbuchung der Aktien der Gesellschaft in die Wertpapierdepots der Aktionäre für den Handelsstart der Aktie im Allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf gefasst und den Vorstand der Gesellschaft damit beauftragt, die hierzu erforderlichen Schritte im Namen der Gesellschaft umzusetzen.
4) Prüfung von Jahresabschluss und Konzernabschluss
Der Jahresabschluss der Advanced Bitcoin Technologies für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Juni bis 31. Dezember 2019 wurde von der Edelmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB erstellt. Die Edelmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB hat die Erstellung des Jahresabschlusses unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung bescheinigt. Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die von der Edelmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB geführten Bücher, darüber hinaus die vorgelegten Belege und Bestandsnachweise sowie die vom Vorstand erteilten Auskünfte. Die Edelmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB hat ihren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Den Konzernjahresabschluss hat die Gesellschaft auf Basis des Jahresabschlusses erstellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernjahresabschlusses und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. Juni bis 31. Dezember 2019 in Übereinstimmung mit § 317 HGB, unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten, deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. In Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und den sonstigen einschlägigen deutschen Berufspflichten kam Rödl & Partner dabei zu der schriftlich bestätigten Auffassung, dass die von Rödl & Partner erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet waren, um als Grundlage für das abschließende Prüfungsurteil zum Jahresabschluss sowie zum Konzernjahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklärte Rödl & Partner sodann, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sowie des Konzernjahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Damit wurde seitens Rödl & Partner dem Jahresabschluss sowie dem Konzernjahresabschluss der Gesellschaft ein uneingeschränktes Testat erteilt.
Sodann hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss sowie den Konzernjahresabschluss der Advanced Bitcoin Technologies seinerseits geprüft. An den Aufsichtsratssitzungen, in denen der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernjahresabschluss vom Aufsichtsrat gebilligt wurde, hat auch der Vorstand teilgenommen und über die wesentlichen dem Jahresabschluss und dem Konzernjahresabschluss zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle berichtet.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hatte der Aufsichtsrat keine Einwände zu erheben. Er hat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den Jahresabschluss festgestellt sowie den Konzernjahresabschluss gebilligt.
Frankfurt am Main, den 07. August 2020
Debjit Chaudhuri, Aufsichtsratsvorsitzender
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