Das nachstehende Angebot zum Bezug von Aktien der Advanced Blockchain AG richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Advanced Blockchain AG.
Advanced Blockchain AG
Frankfurt am Main
Wertpapierkennnummer (WKN): A0M93V
International Security Identification Number (ISIN): DE000A0M93V6
Bezugsangebot
Die Hauptversammlung der Advanced Blockchain AG („Gesellschaft“) vom 15.11.2017 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.050.000 um bis zu EUR 1.050.000 auf bis zu EUR 2.100.000 durch Ausgabe von bis zu 1.050.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stück-Aktien („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden gemäß der Beschlussfassung der Hauptversammlung zum Betrag von je EUR 1,00 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 1.050.000 ausgegeben. Die Neuen Aktien sind den Aktionären gemäß der Beschlussfassung der Hauptversammlung zum Bezug anzubieten. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann.
Die Hauptversammlung beschloss, dass der Bezugspreis durch gesonderten Beschluss des Vorstands nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Marktbedingungen festgelegt werden soll, wobei der Mindestbetrag gemäß § 9 Absatz 1 AktG nicht unterschritten werden darf. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Neuen Aktien, festzulegen.
Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung dergestalt festgelegt, dass die Zeichnung der Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgt. Die Neuen Aktien sind den Aktionären der Gesellschaft zu dem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie („Bezugspreis“) im Verhältnis 1 : 1 zum Bezug anzubieten. Die Neuen Aktien gewähren einen Anspruch auf Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft ab dem 01. Januar 2018.
Die Kapitalerhöhung wurde am 07.05.2018 (zur Einhaltung der Frist von 6 Monaten nach dem Tag des Beschlusses der Hauptversammlung) in vollem Umfang gemäß § 186 Abs. 5 AktG treuhänderisch für die Aktionärin Arima Verwaltungs GmbH, Bremen, („Arima“) gezeichnet. Die Handelsregistereintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgte am 14.05.2018, die 1.050.000 Neuen Aktien wurden an Arima ausgehändigt.
Arima hält derzeit 61.250 alte Aktien der Advanced Blockchain AG, so dass Arima ebenso viele Bezugsrechte auf 61.250 Neue Aktien zustehen. Daher sind diese 61.250 Neuen Aktien nicht Teil des Angebots. Die Arima Verwaltungs GmbH ist verpflichtet, die restlichen 988.750 Neuen Aktien den Aktionären zum Bezug im Verhältnis 1:1 anzubieten.
Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom 29.10.2018 bis 12.11.2018 („Bezugsfrist“) über ihre Depotbanken bei der Quirin Privatbank AG, Berlin, („Bezugsstelle“) während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 1:1 können auf jeweils eine (1) alte Stückaktien der Gesellschaft eine (1) neue Stückaktie bezogen werden. Ein Mehr-/Überbezug findet nicht statt.
Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Quirin Privatbank AG, Berlin, aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist an die Quirin Privatbank AG zu entrichten.
Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der Bezugsstelle. Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 12.11.2018, 24:00 Uhr, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto der Quirin Privatbank AG zu übertragen. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der Gesellschaft in der ISIN DE000A0M93V6. Die Bezugsrechte (ISIN DE000A2LQ7U3 / WKN A2LQ7U), die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft entfallen, werden am 29.10.2018 per Stand vom 26.10.2018, 23:59 Uhr (Record Date) durch Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn („Clearstream“) den Depotbanken automatisch zugebucht. Ab dem 25.10.2018 werden die alten Aktien der Gesellschaft „ex Bezugsrecht“ notiert.
Bankprovision
Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet.
Hinweis zur Verbriefung und Lieferung
Die Neuen Aktien sind auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft wurden die Neuen Aktien in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Ablauf der Bezugsfrist. Mit der Lieferung kann voraussichtlich nicht vor dem 15.11.2018 gerechnet werden. Die Erwerber erhalten über ihre Neuen Aktien eine Depotgutschrift.
Wertpapier-Informationsblatt
Im Hinblick auf das Bezugsangebot ist am 11.10.2018 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.advancedblockchain.com) ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) gebilligtes Wertpapier-Informationsblatt („WIB“) vom 10.10.2018 veröffentlicht worden. Die Anforderungen an den Inhalt des WIB und den Prüfungsumfang der Bafin ergeben sich aus § 3a WpPG. Exemplare des WIB in Papierform werden bei der Advanced Blockchain AG, Chausseestraße 86, 10115 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Risikohinweis
Bezugsrechtsinhabern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts das WIB der Gesellschaft vom 10.10.2018 aufmerksam zu lesen und insbesondere die beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Den Aktionären wird ferner empfohlen, sich vor Abgabe ihrer Bezugserklärung für die Neuen Aktien über die Internetseite der Gesellschaft (www.advancedblockchain.com) über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu informieren und insbesondere die aktuellen Corporate News, Pressemitteilungen und Finanzberichte zu lesen und in ihre Entscheidung einzubeziehen.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien und Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der USA registriert. Sie dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der USA und im Einklang mit weiteren anwendbaren US-amerikanischen Rechtsvorschriften. Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.
Berlin/Frankfurt am Main, 25.10.2018
Advanced Blockchain AG
Der Vorstand
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