Advanced Blockchain AG
Frankfurt/Main
– ISIN DE000A0M93V6 –
Bezugsangebot
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die
bestehenden Aktionäre der Advanced Blockchain AG
Die Hauptversammlungen vom 15.11.2017 (Bedingtes Kapital 2017) und 16.8.2018 (Bedingtes Kapital 2018/1) haben den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu insgesamt € 840.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu insgesamt € 840.000,00 nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 23.6.2020 u.a. die Ausgabe von unverzinslichen nachrangigen Wandelschuldverschreibungen über nominal EUR 96.250 zum Gesamtausgabebetrag von EUR 96.250,- beschlossen. Jede unverzinsliche nachrangige Wandelschuldverschreibung im Nennwert von je EUR 1,- berechtigt nach Maßgabe der allein maßgeblichen Wandelschuldverschreibungsbedingungen innerhalb der Laufzeit von vier Jahren zur Wandlung in vier Aktien der Advanced Blockchain AG zum Wandlungspreis von EUR 3,10 je Aktie, bei Wandlung ist die Differenz zwischen dem Nominalwert der Wandelschuldverschreibung und dem Wandlungspreis je Aktie vom Wandlungsberechtigten zuzuzahlen.
Die Schuldverschreibungen werden ausschließlich den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug zum Nominalbetrag in Höhe von insgesamt EUR 96.250,- angeboten, wobei das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen ist. Allein maßgeblich sind die Bedingungen der Wandelschuldverschreibung, die bei der Gesellschaft erhältlich sind.
Die Wandelschuldverschreibungen werden im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts unter Einräumung einer Bezugsfrist von zwei Wochen ausschließlich den Aktionären der Gesellschaft im Bezugsverhältnis 24:1 angeboten. Dabei erhalten die Aktionäre für eine (1) bereits gehaltene Aktie ein Bezugsrecht, wobei jeweils 24 Bezugsrechte zum Bezug von einer Wandelschuldverschreibung im Nominalbetrag von EUR 1,- berechtigen. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen.
Wir fordern hiermit unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit
vom 30.6.2020, 0:00 Uhr (MESZ) bis 13.7.2020, 24:00 Uhr (MESZ)
bei der Gesellschaft unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Zeichnungsscheins auszuüben. Anschrift: Advanced Blockchain AG, Chausseestraße 86, 10115 Berlin, e-Mail ir@advancedblockchain.com, Fax 030/13880174
Als Bezugsrechtsnachweis ist eine Bankbescheinigung in Textform beizufügen, die sich auf den im Bankdepot verbuchten Depotbestand an Aktien der Gesellschaft am 30.6.2020, 0.00 Uhr, bezieht.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang des Zeichnungsscheins und der Bankbescheinigung (ggf. vorab per Telefax) sowie des Bezugspreises bei der Gesellschaft. Zeichnungserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zum Ende der Bezugsfrist Zeichnungsschein und Bankbescheinigung bei der Gesellschaft eingegangen sind und auch der Bezugspreis auf dem im Zeichnungsschein genannten Konto der Gesellschaft gutgeschrieben ist.
Ein Bezugsrechtshandel oder eine Einbuchung der Bezugsrechte in die Depots der Aktionäre finden nicht statt. Die Bezugsrechte können an andere Aktionäre abgetreten werden, die Gesellschaft wird jedoch keinen An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln.
Weitere Hinweise
Die Lieferung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Bezugsfrist.
Die Wandelschuldverschreibungen werden auf der Grundlage einer Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts angeboten; ein Wertpapierprospekt wird gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 nicht erstellt. Den bezugsberechtigten Aktionären wird empfohlen, sich vor einer Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen in geeigneter Weise über die Lage der Gesellschaft zu informieren.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Wandelschuldverschreibungen noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Wandelschuldverschreibungen sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
Frankfurt/Main, im Juni 2020
Advanced Blockchain AG
Der Vorstand
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