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Advanced Software Solutions Ltd./Handelsplattform invcenter.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

kpuljek (CC0), Pixabay
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Advanced Software Solutions Ltd./Handelsplattform invcenter.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. April 2021 gegenüber der Gesellschaft Advanced Software Solutions Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform invcenter.com die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Über die Plattform invcenter.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) angeboten, die auf Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen und Kryptowährungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Advanced Software Solutions Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.

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