Generell werden in Deutschland seit einigen Jahren erfolgreich „Massenverfahren“ mit Hilfe von so genannten Prozessfinanzierern bestritten.
Die Geschäftsidee dieser Unternehmen ist denkbar einfach: Da viele Geschädigte bzw. Forderungsinhaber nicht rechtsschutzversichert sind, können sie nur dann klagen, wenn jemand das Prozesskostenrisiko übernimmt. Bei entsprechend großen Erfolgsaussichten werden mit den Forderungsinhabern Verträge abgeschlossen und es werden entsprechende Klagen eingereicht. Als „Lohn“ für die Übernahme des Risikos erhält der Prozesskostenfinanzierer einen bestimmten Teil der erstrittenen Summe. Das jetzt den geschädigten der VS-Immobilienfonds vorgelegte Vertragsangebot einer ADVO Blitz 4 GmbH als Beauftragte der Schweizer Juraswiss AG erfüllt diese Voraussetzungen offenbar nicht. In den bekannt gewordenen Vertragsangeboten wird die eigentlich dringend erforderliche Klage gegen die Volkssolidarität eben nicht zugesichert. Man nimmt den Geschädigten – ohne sofort einen Kaufpreis auszureichen – die Forderung aus der Hand und könnte mit den so eingesammelten Forderungen beliebig verfahren. Auch ist die vorgesehene Gewinnbeteiligung von 50 Prozent zuzüglich Prozesskosten nach Lage der Dinge (Aufwand und Risiko) viel zu hoch.Verbraucherschützer können daher nur empfehlen, auf dieses Angebot nicht zu reagieren bzw. schon unterschriebene Verträge wieder zu kündigen. Trotzdem bleibt eine seriöse Prozessfinanzierung das Thema und sollte in naher Zukunft erfolgreich zustande kommen.
Quelle:VBZ Mcpom
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