Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 8/22 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17594 eingetragenen ADVS Deutschland GmbH, Emil-Schäfer-Str. 93, 47800 Krefeld, frühere Anschrift: Dreikönigenstraße 93-95, 47798 Krefeld,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Wilm van der Veen, Hahnenberg 2, 49824 Emlichheim
Geschäftszweig: Dienstleistungen für ADVS Deutschland, Österreich, Schweiz und Türkei
ist am 27.06.2022, um 13:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 8/22
Amtsgericht Krefeld, 27.06.2022
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