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ADWEKO Associates GmbH & Co. KGaA-außerordentliche Hauptversammlung

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ADWEKO Associates GmbH & Co. KGaA Walldorf Einladung zur Hauptversammlung der ADWEKO Associates GmbH & Co. KGaA Walldorf

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 16.12.2016, um 09:00 Uhr
in den Räumen der Notare Dr. Munzig & Josef Hölzlein,  Augsburger Straße 7/Johannesplatz 2, 89231 Neu-Ulmstattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

1.

Eventuell Wahl eines Vorsitzenden der Hauptversammlung

Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt gemäß den Regelungen in der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Übernimmt kein Aufsichtsrat den Vorsitz, so eröffnet der an Lebensjahren älteste anwesende Aktionär die Hauptversammlung und lässt von ihr einen Vorsitzenden wählen.

2.

Beschlussfassung über die Abhaltung der Hauptversammlung unter Verzicht auf sämtliche Formen und Fristen der Einberufung und Abhaltung

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung unter Verzicht auf sämtliche Formen und Fristen der Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung abzuhalten.

3.

Beschlussvorschlag für die Erhöhung des Grundkapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft von bisher € 98.331,– wird um bis zu € 49.166,– auf bis zu € 147.497,– erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgt durch die Ausgabe von bis zu 49.166 Stück neuen nennwertlosen und auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, wobei die Bareinlage pro neue Stückaktie € 10,– (in Worten: Euro zehn) beträgt. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres 2017 am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.

Die neuen Stückaktien werden den Kommanditaktionären im Verhältnis 2:1 (auf 2 bereits gehaltene Stückaktien entfällt eine neue Stückaktie) zum Preis von € 10,– (in Worten: Euro zehn) zum Bezug angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet 4 Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger. Wird das Bezugsangebot nicht vor Ablauf der Frist von 4 Wochen ausgeübt, erlischt es. Eine Annahme des Bezugsangebots ist nur wirksam, wenn der Preis für die zu beziehenden Stückaktien vor Ablauf der vorstehenden Frist von 4 Wochen auf das Bankkonto der Gesellschaft bei der Sparkasse Ulm, IBAN: DE 56 6305 0000 0021 2324 55, BIC: SOLADES1ULM, überwiesen wurde. Für die Wahrung der Frist ist die Gutschrift des Bezugspreises auf dem vorgenannten Bankkonto maßgebend. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, die Förmlichkeiten für die Annahme des Bezugsangebots zu bestimmen und im Rahmen des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Kommanditaktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Stückaktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Ziffer 1. der Satzung („Höhe und Einteilung des Grundkapitals“) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

4.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals

Das bestehende genehmigte Kapital von € 17.919,– wird aufgehoben.

2. § 5 der Satzung („Höhe und Einteilung des Grundkapitals“) wird dahingehend geändert, dass Ziffer 2. gestrichen wird.

5.

Beschlussfassung über ein neues genehmigtes Kapital

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. November 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer nennwertloser und auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt € 49.000,– zu erhöhen („genehmigtes Kapital“).

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach teilweiser und/oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. Entsprechendes gilt, falls das genehmigte Kapital bei Ablauf der Ermächtigungsfrist nicht oder nicht vollständig ausgenutzt wurde.

Zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals wird in § 5 der Satzung eine neue Ziffer 2. mit dem folgenden Wortlaut eingefügt:

„Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. November 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer nennwertloser und auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt € 49.000,– (in Worten: Euro neunundvierzigtausend) zu erhöhen („genehmigtes Kapital“). Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.“

6.

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin

Die persönlich haftende Gesellschafterin stimmt den Beschlussfassungen, die ihrer Zustimmung bedürfen, zu.

7.

Sonstiges

 

Walldorf, den 13.11.2016

ADWEKO Associates GmbH & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin

ADWEKO Management GmbH

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