iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft mit TeilgesellschaftsvermögenMünchenÄnderung der Anlagebedingungen für das folgende gemäß der OGAW-Richtlinie gebildete Teilgesellschaftsvermögen (TGV):
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die folgenden Änderungen der Anlagebedingungen für das oben genannte OGAW-Teilgesellschaftsvermögen mit Schreiben vom 13.01.2022 genehmigt. Hintergrund der genehmigten Änderungen sind einerseits die Einführung eines Wortlauts, der den Einsatz von Terminkontrakten, welche sich nun auch bis zu 5% auf Basiswerte außerhalb des zugrunde liegenden Index beziehen können, ermöglicht und zum anderen Anpassungen aufgrund des im vergangenen Jahr In-Kraft getretenen Fondsstandortgesetzes, welches unter anderem gewisse Veröffentlichungsfristen angepasst und die Aufnahme einer Streitbeilegungsklausel erfordert hat. Die „Anlagebedingungen“ des o.g. OGAW-Teilgesellschaftsvermögens wurden aus diesem Grund überarbeitet. Die Anpassungen erfolgten in § 3 Abs. 2, 3 und 4, § 7 Abs. 8, § 10 Abs. 7, § 12 Abs. 1 und 3, § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 3 und 4 sowie die Ergänzung des neuen § 23. Sämtliche Änderungen bewirken keine Anpassung der Anlagestrategie des OGAW-Teilgesellschaftsvermögens. Die neuen, genehmigten Anlagebedingungen lauten wie folgt: „Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Aktionären und der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, (nachstehend „Gesellschaft“ genannt) extern verwaltet durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) für das von der Gesellschaft gemäß der OGAW-Richtlinie gebildete Wertpapier-Teilgesellschaftsvermögen iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF (DE), (nachstehend „OGAW-TGV“ genannt) die nur in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft gelten. Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen § 1 Vermögensgegenstände und Anlageziel Die Gesellschaft darf für das OGAW-TGV die folgenden Vermögensgegenstände erwerben:
Die Auswahl der für das OGAW-TGV zu erwerbenden Aktien, Genussscheine, Indexzertifikate und Einzeltitelzertifikate ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den STOXX® Global Select Dividend 100 (Preisindex) (nachstehend „zugrunde liegender Index“ genannt) nachzubilden. § 2 Verwahrstelle
§ 3 Anlagegrundsätze
§ 4 Wertpapiere
1 Die „Liste der zugelassenen Börsen und der anderen organisierten Märkte gemäß § 193 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB“ wird auf der Internetseite der Bundesanstalt veröffentlicht. www.bafin.de. § 5 Geldmarktinstrumente
2 Die „Liste der zugelassenen Börsen und der anderen organisierten Märkte gemäß § 193 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB“ wird auf der Internetseite der Bundesanstalt veröffentlicht. www.bafin.de. § 6 Bankguthaben Die Gesellschaft darf für Rechnung des OGAW-TGV Bankguthaben halten, die eine Laufzeit von höchstens zwölf Monaten haben. Die auf Sperrkonten zu führenden Guthaben können bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterhalten werden. Die Guthaben können auch bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Drittstaat, dessen Aufsichtsbestimmungen nach Auffassung der Bundesanstalt denjenigen des Rechts der Europäischen Union gleichwertig sind, gehalten werden. Die Bankguthaben können auch auf Fremdwährung lauten. § 7 Derivate
§ 8 Sonstige Anlageinstrumente Die Gesellschaft kann für Rechnung des OGAW-TGV bis zu 10 Prozent des Wertes des OGAW-TGV Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 198 KAGB erwerben. § 9 Investmentanteile
§ 10 Emittentengrenzen und Anlagegrenzen
§ 11 Kredite Die Gesellschaft darf für Rechnung des OGAW-TGV kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 Prozent des Werts des OGAW-TGV aufnehmen, wenn die Bedingungen der Aufnahme marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt. Aktienklassen § 12 Aktienklassen
Ausgabe und Rücknahme von Aktien / Kosten § 13 Ausgabe und Rücknahme von Aktien
§ 14 Kosten und enthaltene Leistungen
Ertragsverwendung, Laufzeit und Geschäftsjahr § 15 Ausschüttung
§ 16 Thesaurierung Bei thesaurierenden Aktienklassen legt die Gesellschaft die während des Geschäftsjahres für Rechnung des OGAW-TGV angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – sowie die realisierten Veräußerungsgewinne im OGAW-TGV wieder an. § 17 Geschäftsjahr und Rechnungslegung
§ 18 Auflösung des Teilgesellschaftsvermögens
§ 19 Wechsel der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
§ 20 Änderungen der Anlagebedingungen
§ 21 Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. § 22 Namensbezeichnung Die Rechte der Aktionäre, welche die Aktien mit der ursprünglichen Namensbezeichnung „iShares DJ STOXX Global Select Dividend 100 (DE)“ oder „iShares STOXX Global Select Dividend 100 (DE)“ erworben haben, bleiben unberührt. § 23 Streitbeilegungsverfahren
Die Änderungen treten am 15.03.2022 in Kraft. Die geänderten Anlagebedingungen sowie der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen werden zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten bei: BlackRock Asset Management Deutschland AG Weitere Informationen zu den oben aufgeführten Teilgesellschaftsvermögen, die nicht gesetzliche Pflichtbestandteile des Verkaufsprospekts sind, können ebenfalls bei der BlackRock Asset Management Deutschland AG angefordert werden.
Der Vorstand |
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