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Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Änderung
der Bekanntmachung
der Richtlinie
zur Förderung von Komponenten,
die eine Verbesserung der Energieeffizienz
bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken

Vom 22. April 2024

Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken vom 2. Juni 2023 (BAnz AT 11.07.2023 B5) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 5 wird Absatz 7 gestrichen.
2.
In Nummer 7.1 wird Absatz 7 wie folgt ersetzt:
„Eine Antragstellung ist bis spätestens 17. Juni 2024 bei der Bewilligungsbehörde möglich. Es gilt der Zeitpunkt des elektronischen Eingangs des vollständigen und bescheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde.“
3.
In Nummer 7.2 wird Absatz 2 gestrichen.
4.
In Nummer 7.2 wird Absatz 3 wie folgt ersetzt:
„Die Auszahlung erfolgt nach Eintritt der Bestandskraft des stattgebenden Bewilligungsbescheids und fristgerechter Vorlage des Verwendungsnachweises unbar auf das vom Antragsteller benannte Konto. Eine Abtretung ist nicht zulässig.“

Diese Änderung tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 22. April 2024

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Reimold

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