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Änderung der Bekanntmachung der wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes – Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Änderung
der Bekanntmachung
der wissenschaftlichen Bewertung
des Bundesamtes für Strahlenschutz
gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes
Lungenkrebsfrüherkennung
mittels Niedrigdosis-Computertomographie

Vom 30. April 2024

Die Bekanntmachung der wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes – Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie vom 16. November 2021 (BAnz AT 06.12.2021 B4) wird wie folgt geändert:

1.
Auf Seite 72, in Tabelle 19, wird in der Zeile „Auflösung lateral (xy)“ die Angabe „50 HU“ in „150 HU“ geändert.
2.
Auf Seite 72, in Tabelle 19, wird die doppelte Zeile „Auflösung lateral (xy)“ gestrichen.
3.
Auf Seite 72, in Tabelle 19, wird in der Zeile „Schichtdicke axial (z)“ die Angabe „50 HU“ in „150 HU“ geändert.
4.
Auf Seite 74 wird in Absatz 2, Zeile 4 die Angabe „50 HU“ in „150 HU“ geändert.
5.
Auf Seite 74 wird in Absatz 2, Zeile 11 die Angabe „50 HU“ in „150 HU“ geändert.
Bonn, den 30. April 2024

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. Keller

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