Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Änderung
der Bekanntmachung
der wissenschaftlichen Bewertung
des Bundesamtes für Strahlenschutz
gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes
Lungenkrebsfrüherkennung
mittels Niedrigdosis-Computertomographie
Die Bekanntmachung der wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes – Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie vom 16. November 2021 (BAnz AT 06.12.2021 B4) wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Auf Seite 72, in Tabelle 19, wird in der Zeile „Auflösung lateral (xy)“ die Angabe „50 HU“ in „150 HU“ geändert.
- 2.
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Auf Seite 72, in Tabelle 19, wird die doppelte Zeile „Auflösung lateral (xy)“ gestrichen.
- 3.
-
Auf Seite 72, in Tabelle 19, wird in der Zeile „Schichtdicke axial (z)“ die Angabe „50 HU“ in „150 HU“ geändert.
- 4.
-
Auf Seite 74 wird in Absatz 2, Zeile 4 die Angabe „50 HU“ in „150 HU“ geändert.
- 5.
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Auf Seite 74 wird in Absatz 2, Zeile 11 die Angabe „50 HU“ in „150 HU“ geändert.
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Dr. Keller
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