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Änderung der Bekanntmachung – Förderaufruf „Forschung in der Schwerpunktförderung Batteriezellfertigung“

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Änderung
der Bekanntmachung
Förderaufruf
„Forschung in der Schwerpunktförderung Batteriezellfertigung“

Vom 16. Februar 2024

Die Bekanntmachung – Förderaufruf „Forschung in der Schwerpunktförderung Batteriezellfertigung“ vom 8. März 2021 (BAnz AT 12.03.2021 B1) wird geändert.

Die Vorgaben der Bekanntmachung vom 8. März 2021 behalten ihre Gültigkeit, sofern sie nachfolgend nicht geändert beziehungsweise ergänzt werden:

1.
In der Präambel wird der dritte Absatz wie folgt neu gefasst:
Die Forschungsförderung von Energietechnologien durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erfolgt im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms grundsätzlich technologieoffen auf Basis der Förderbekanntmachung „Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende““ vom 18. Juni 20213, in der jeweils gültigen Fassung; der vorliegende För­deraufruf liegt in diesem Rahmen und ergänzt und vertieft diese Förderinhalte im Thema Batterien und weitere elektrochemische Energiespeicher im Hinblick auf stationäre und mobile Anwendungen. Unterstützt werden Verbundprojekte und industrielle Einzelprojekte zu Forschungsthemen in den Bereichen

Nachhaltigkeit von Batterien inklusive des Recyclings,
Digitalisierung der Batterieproduktion sowie des Lebenszyklus,
Innovative Prüf- und Zertifizierungsverfahren sowie
Anwendungen von Batteriezelltechnologien der nächsten Generation,
um mit den hieraus gewonnenen Forschungsergebnissen die Aktivitäten der IPCEIs über den Förderzeitraum hinaus dauerhaft zu unterstützen. Zudem soll der Strukturwandel der betroffenen Wirtschaftszweige in Richtung auf die Energiewende-bedingte Elektrifizierung gefördert werden. Aufgrund der inhaltlichen Nähe dieser Forschungsinitiative zum Aufbau der industriellen Fertigung von mobilen und stationären Energiespeichern in den IPCEIs werden beide Maßnahmen über denselben Projektträger abgewickelt.
2.
Die Fußnote 6 wird wie folgt neu gefasst:
https:/​/​eur-lex.europa.eu/​legal-content/​DE/​TXT/​HTML/​?uri=CELEX:02014R0651-20230701

Die Änderungen der Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 16. Februar 2024

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Birgit Hofmann

3
https:/​/​www.bmwi.de/​Redaktion/​DE/​Downloads/​B/​bekanntmachung-forschungsfoerderung-im-7-energieforschungsprogramm.pdf?_​_​blob=publicationFile&v=3

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