Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Änderung
der Bekanntmachung Nr. 27/14/52
Festlegung von bezeichneten Häfen
in der Bundesrepublik Deutschland
für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern
Die Bekanntmachung Nr. 27/14/52 – Festlegung von bezeichneten Häfen in der Bundesrepublik Deutschland für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern vom 1. Dezember 2014 (BAnz AT 16.12.2014 B9) wird im Benehmen mit den Ländern geändert.
Änderung
- 1.
-
Die Liste der bezeichneten Häfen in Niedersachsen wird wie folgt ergänzt:
Hafen Anlandeplätze Wilhelmshaven 1. Wilhelmshaven 1 2. Wilhelmshaven 2
- 2.
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Die festen Anlandezeiten in bezeichneten Häfen in Niedersachsen und Bremen sind folgende:Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr.Außerhalb dieser Zeiten sowie auch an Feiertagen ist das Anlanden nur nach Rücksprache mit der zuständigen Fischereiinspektion erlaubt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die mit dieser Bekanntmachung erfolgte Änderung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Referat 523) erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- 1.
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Schriftlich oder zur Niederschrift:Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Haubachstraße 86, 22765 Hamburg.
- 2.
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Auf elektronischem Weg:Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@ble.de.
Hinweis
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht eine Aufstellung der bezeichneten Häfen für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern auch auf ihrer Internetseite: www.ble.de unter Menüpunkt -> Kontrolle -> Fischerei -> Fischereikontrolle.
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