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Änderung der Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Änderung der Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Vom 3. März 2022

Die Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe vom 5. Mai 2021 (BAnz AT 27.05.2021 B3) wird wie folgt geändert:

1.

Nummer 7.1 wird wie folgt gefasst:

„7.1
Einschaltung eines Projektträgers
Als Projektträger ist mit der Durchführung der Fördermaßnahme die VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH in Zusammenarbeit mit der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) betraut.
Ansprechperson strombasierte Kraftstoffe:
Oliver Buhl
Telefon: 030/​310078-5410
E-Mail: Regenerative.Kraftstoffe@vdivde-it.de
Postanschrift:
VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH
Herrn Oliver Buhl
Steinplatz 1
10623 Berlin
Ansprechperson biomassebasierte Kraftstoffe:
Philipp von Bothmer
Telefon: 03843/​6930-146
E-Mail: Regenerative.Kraftstoffe@vdivde-it.de
Postanschrift:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Herrn Philipp von Bothmer
OT Gülzow
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen“
2.

Nummer 7.2.1 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„In der ersten Verfahrensstufe können kontinuierlich Projektskizzen in elektronischer Form über easy-online (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​reflink.jsf?m=PTX&b=PTX-SKIZZE&t=SKI) eingereicht werden.“
b)
Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze 2 und 3 eingefügt:
„Sofern der Skizzeneinreicher nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt, muss zusätzlich eine unterschriebene Fassung per Post an den Projektträger (Postanschrift je Themengebiet siehe Nummer 7.1) übermittelt werden. Die Papierversion muss innerhalb von 2 Wochen nach Übermittlung der elektronischen Skizzenfassung eingehen.“
c)
In dem bisherigen Satz 5 wird die Angabe „15“ durch die Angabe „20“ ersetzt.

Die Änderungen der Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 3. März 2022

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Prof. Dr.-Ing. Klaus Bonhoff

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