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Änderung der „Besonderen Anlagebedingungen“ CSR Ertrag Plus

Pixaline (CC0), Pixabay
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Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH

Köln

Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der „Besonderen Anlagebedingungen“ des OGAW-Sondervermögens

CSR Ertrag Plus DE000A2P37P4

Am 25. Oktober 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die aktualisierten Allgemeinen Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft genehmigt. Diese wurden am 26. November 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 30. November 2021 in Kraft getreten.

Gemäß § 17 Absatz 4 der aktualisierten Allgemeinen Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen sind auch die Besonderen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen, die zukünftig von der Möglichkeit der Nutzung von Rücknahmebeschränkungen gemäß § 98 Abs. 1b KAGB Gebrauch machen können, zu ergänzen. Daher wurde in § 30 (Ausgabe- und Rücknahmepreis) der Besonderen Anlagebedingungen des vorstehend bezeichneten OGAW-Sondervermögens ein neuer Absatz 3 eingefügt. In diesem wird klargestellt, dass die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Rücknahme zu beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger des betreffenden Fonds an einem Tag mindestens 10 Prozent des Nettoinventarwertes dieses Fonds erreichen sollten.

Weiterhin wurde in Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung sowie der EU-Taxonomieverordnung § 26 Absatz 1 der Besonderen Anlagebedingungen abgeändert.

Die Änderungen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und sind nachfolgend wiedergegeben.

1. § 26 Absatz 1 (Anlagegrundsätze /​ Anlageschwerpunkt) wird wie folgt neu gefasst:

§ 26 Anlagegrenzen

1. Anlagegrundsätze /​ Anlageschwerpunkt

Mindestens 25 Prozent des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des OGAW-Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen erworben werden können (Mischfonds). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden.

Höchstens 30 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Aktien und Aktienfonds investiert werden. Als Aktien dürfen nur Standardwerte erworben werden. Als Standardwerte in diesem Sinne gelten Aktien, die in einem marktüblichen Aktienindex enthalten sind, sofern die jeweilige Aktiengesellschaft eine Marktkapitalisierung (gesamtes Aktienkapital zum Börsenkurs) von mehr als einer Milliarde Euro aufweist. Bei der Wertpapierauswahl werden neben dem finanziellen Erfolg insbesondere ökologische und soziale Aspekte sowie die Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt. Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden nach Nachhaltigkeitskriterien gemanagt. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen und Ländern werden Umwelt- und Sozialkriterien berücksichtigt, die sich aus internationalen Konventionen und Deklarationen der UN, ILO, Global Compact und OECD ableiten. Bei den Untersuchungskriterien für Unternehmen wird besonderes Augenmerk auf Produkte und Dienstleistungen, Corporate Governance und Business Ethics sowie Umweltmanagement und Öko-Effizienz gelegt. Bei der Länderanalyse stehen die Bereiche Institutionen und Politik, Sozialbedingungen, Infrastruktur, Umweltbestand und Umweltbelastung im Fokus. Es werden in erster Linie Emittenten ausgewählt, die hohe Standards in Bezug auf soziale und ökologische Verantwortung sowie gute Unternehmensführung erfüllen.

Zur Erreichung der finanziellen Ziele und zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Produktmerkmale wendet das OGAW-Sondervermögen anerkannte Verfahren an, insbesondere ein umfassendes ESG-Screening der Emittenten. Hierzu analysiert der Fondsmanager Emittenten, basierend auf der ESG- und Nachhaltigkeitsmethodik eines externen, auf Nachhaltigkeitsanalyse spezialisierten Anbieters, welcher die Einhaltung der festgelegten ESG-Kriterien auch regelmäßig überprüft und testiert. Über Ausschlusskriterien wird zudem sichergestellt, dass nicht in Emittenten investiert wird, die über festgelegte Umsatzschwellen hinweg in bestimmten kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Unternehmen und Aussteller, die einer nachhaltigen Entwicklung schaden, werden über die Anwendung von umsatzbezogenen sektoralen Ausschlusskriterien konsequent gemieden; diese sind: kontroverse Waffen (Umsatzschwelle: 0 Prozent ), konventionelle Waffen, Tabak, Atomkraft, Alkohol, Pornografie, Glückspiel (Umsatzschwelle jeweils 5 Prozent ) und Kohle (für Kohleförderung gilt eine Umsatzschwelle von 5 , für Kohleverstromung eine Umsatzschwelle von 10 Prozent).

Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren.

2. In § 30 (Ausgabe- und Rücknahmepreis) wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:

§ 30 Ausgabe- und Rücknahmepreis

1.

….

2.

….

3.

Die Gesellschaft kann die Rücknahme beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger mindestens 10 Prozent des Nettoinventarwerts erreichen (Schwellenwert).

*****************************************

Die Änderungen treten am 01. Januar 2022 in Kraft.

Sollten die Anleger mit den vorgesehenen Anpassungen der Anlagebedingungen nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, ihre Anteile bis zum 30.12.2021 ohne weitere Kosten zurückzugeben. Über die vorgenannten Änderungen werden alle Anleger per dauerhaftem Datenträger mindestens vier Wochen vor der Übertragung über ihre depotführenden Stellen informiert.

Die weitere Ausgestaltung des OGAW-Sondervermögens und die sonstigen Rechte der Anleger bleiben hiervon unberührt.

Die gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.monega.de. Zudem können die Publikationen bei der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, kostenfrei bezogen werden.

 

Köln, im November 2021

 

Die Geschäftsführung

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