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Bundespolitik

Änderung der Förderrichtlinie mFUND – Dritter Förderaufruf zur Einreichung von Skizzen im Rahmen des § 17 Satz 1 Nummer 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen – „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“

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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Änderung
der Förderrichtlinie mFUND
Dritter Förderaufruf zur Einreichung von Skizzen
im Rahmen des § 17 Satz 1 Nummer 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen
„Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0
und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“

Vom 4. April 2023

Die Förderrichtlinie mFUND − Dritter Förderaufruf zur Einreichung von Skizzen im Rahmen des § 17 Satz 1 Nummer 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ vom 17. November 2022 (BAnz AT 24.11.2022 B4) wird geändert:

Nummer 1 wird wie folgt geändert:

Kategorie A − Kurzläuferprojekte: Projekte mit einer maximalen Laufzeit bis 31. Dezember 2024 bzw. 31. Dezember 2025

Einreichungsfrist: 23. Dezember 2022 und 30. Juni 2023

Projektstart in Abhängigkeit der Einreichungsfrist: Frühestens 1. April 2023 und 1. Januar 2024

Laufzeit in Abhängigkeit der Einreichungsfrist: maximal bis 31. Dezember 2024 und für in 2024 startende Projekte maximal bis 31. Dezember 2025

Für Projekte mit ausgeprägten Bezügen zum „Mitteldeutschen Revier, Sachsen“ stehen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung.

Kategorie B − Erweiterungsmodul: Projekte mit einer Laufzeit bis zu 36 Monaten

Einreichungsfristen: 31. Januar 2023, 31. März 2023 und 30. Juni 2023

Projektstart in Abhängigkeit der Einreichungsfrist: Frühestens am 1. Juni 2023 beziehungsweise drittes Quartal 2023 beziehungsweise viertes Quartal 2023

Laufzeit: maximal 36 Monate

Entsprechend den bereitgestellten Mitteln werden ausschließlich Projekte berücksichtigt, deren Wirkung den Kohle­regionen der Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zugeordnet werden kann. Projekte mit ausgeprägten Bezügen zu Sachsen sind, entsprechend den verfügbaren Mitteln, ausschließlich unter Kategorie A förderfähig.

Nummer 3 wird wie folgt geändert:

Die Projektauswahl erfolgt jeweils nach den folgenden Fristen:

Kategorie A: 23. Dezember 2022 und 30. Juni 2023

Es können Projekte mit einer maximalen Laufzeit bis 31. Dezember 2024 beziehungsweise für in 2024 startende Projekte maximal bis 31. Dezember 2025 aus allen Kohleregionen nach § 2 InvKG eingereicht werden. Als frühestmöglicher Projektstart kann in Abhängigkeit der Einreichungsfrist der 1. April 2023 beziehungsweise der 1. Januar 2024 angesetzt werden.

Kategorie B: 31. Januar 2023, 31. März 2023 und 30. Juni 2023

Es werden ausschließlich Projekte berücksichtigt, deren Wirkung den Kohleregionen der Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zugeordnet werden kann.

Ein Projektstart ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Einreichungsfrist frühestens am 1. Juni 2023 beziehungsweise im dritten Quartal 2023 bzw. im vierten Quartal 2023 einzuplanen.

Berlin, den 4. April 2023

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Benjamin Brake

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