Änderung der Förderrichtlinie zur Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen

Published On: Freitag, 14.06.2024By Tags:

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Änderung
der Förderrichtlinie zur Forschung und Entwicklung von
Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen

Vom 23. Mai 2024

Die Förderrichtlinie zur Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen vom 21. Dezember 2021 (BAnz AT 21.12.2021 B4) wird geändert.

1.
Nummer 1.3 wird wie folgt geändert:

a)
Im ersten Absatz wird die Bezeichnung „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)“ durch „Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)“ ersetzt.
Die Kurzform „BMVI“ wird im gesamten Dokument durch die Kurzform „BMDV“ ersetzt.
b)
Im zweiten Absatz wird der letzte Satz „Beide Förderprogramme laufen bis zum 31. Dezember 2022 parallel.“ gestrichen.
2.
In Nummer 2.3 werden folgende Spiegelstriche ergänzt:

„–
Erforschung und Optimierung der Mensch-Maschine-Interaktion beziehungsweise Anwendung Human-Centered-Design inklusive der Auswirkungen hinsichtlich des autonomen Fahrens auf die Nutzer
Erforschung und Erprobung der V2X Technologien (Vessel-to-Vessel, Vessel-to-Infrastructure et cetera)
Innovative Konzepte zur Stärkung der Resilienz des Verkehrsträgers Wasserstraße unter anderem hinsichtlich des Klimawandels zum Beispiel in Niedrigwasserperioden
Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, beziehungsweise Multi- oder Synchromodale Verkehrskonzepte
Ansätze für die Zertifizierung beziehungsweise Standardisierung für die Einführung autonomer Systeme“
3.
Nummer 3.1 wird wie folgt geändert:
Der Satzteil nach der Angabe „zuletzt geändert durch die“ wird durch „Verordnung (EU) Nr. 2023/​1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1).“ ersetzt.
4.
In Nummer 4 wird folgender Buchstabe e ergänzt:

„e)
Entwicklung und Demonstration von Informationssystemen, die zum Beispiel den Passagieren an Bord von Schiffen Rückmeldungen über die Automatisierung der Fahrt, den Energiebedarf und die Ökobilanz im Vergleich zu einem konventionellen Schiff geben. Dazu zählt auch die Untersuchung der psychologischen Auswirkungen hoch-automatisierter Systeme auf Passagiere und Personal.“
5.
In Nummer 9.4 wird die Angabe „500 000“ durch die Angabe „100 000“ ersetzt.
6.
In Nummer 10.2 wird die Adresse der BMDV-Internetseite durch „www.bmdv.bund.de“ ersetzt.
7.
In Nummer 10.3 wird das Wort „einstufig“ durch das Wort „zweistufig“ ersetzt.
8.
Nummer 11 wird wie folgt neu gefasst:

„Diese Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet.

Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2027 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2027 in Kraft gesetzt werden.“

Die Änderungen der Bekanntmachung treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 23. Mai 2024

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Langrock

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