Die BaFin hat den Verordnungsentwurf zur Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (KAVerOV) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1270 in deutsches Recht und führt zu Änderungen der KAVerOV.
Änderungen an der KAVerOV werden nur auf die Fälle beschränkt, in denen sie nicht auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (AIFM–Level 2-VO) verweist oder die Vorschriften in dieser nicht den Änderungen durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1270 entsprechen.
Durch die Verordnung zur Änderung der KAVerOV haben Kapitalverwaltungsgesellschaften von Publikumsinvestmentvermögen in ihrer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und in ihrem Risikomanagement Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen. Sie haben hierfür über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse zu verfügen.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 8. Juni 2022 unter Konsultation-04-22@bafin.de entgegen. Die Konsultation findet ausschließlich im schriftlichen Verfahren statt.
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