Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Änderung
der Richtlinie
zur Erforschung der Zusammenhänge zwischen Biodiversität und menschlicher Gesundheit −
ein Beitrag zur Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt
Die Richtlinie zur Erforschung der Zusammenhänge zwischen Biodiversität und menschlicher Gesundheit – ein Beitrag zur Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt vom 2. August 2022 (BAnz AT 09.08.2022 B3), die durch die Bekanntmachung vom 10. November 2023 (BAnz AT 19.12.2023 B5) geändert worden ist, wird geändert.
Nummer 5 Absatz 11 wird wie folgt neu gefasst:
Gefördert werden Verbundprojekte mit einer Regellaufzeit von bis zu drei Jahren. Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für:
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Personal (mit Ausnahme von Stammpersonal);
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Aufträge für Forschungs- und Entwicklungsleistungen oder andere Dienstleistungen, wenn Arbeiten aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen von Dritten erbracht werden müssen;
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Gegenstände und Investitionen, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind,
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Sachausgaben beziehungsweise sonstige Vorhabenkosten (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Druckarbeiten, Open-Access-Ausgaben, Ausgaben/Kosten für Veranstaltungen und Ähnliches);
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Innerdeutsche und gegebenenfalls außerdeutsche Dienstreisen;
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Förderfähig sind außerdem Sommer- oder Winterschulen für den interdisziplinären Austausch der beitragenden forschenden Disziplinen.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Ch. Böhm
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