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Änderung der Richtlinie zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit durch gesunde Ernährung und Bewegung im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health

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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Änderung der Richtlinie zur Förderung
der gesundheitlichen Chancengleichheit durch gesunde Ernährung
und Bewegung im Rahmen der Europäischen Partnerschaft
ERA4Health

Vom 16. März 2023

Die Richtlinie zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit durch gesunde Ernährung und Bewegung im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health vom 30. Januar 2023 (BAnz AT 06.02.2023 B2) wird wie folgt geändert:

In Nummer 1.3 wird die siebte Zeile wie folgt neu gefasst:

„Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 1 und 2 Buchstabe a bis c sowie Artikel 25c Absatz 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.“

Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 16. März 2023

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Spelberg

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