Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Änderung
der Richtlinie
zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers
durch Patente, Normung und Standardisierung
zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen
„WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“
Die Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ vom 8. Januar 2024 (BAnz AT 02.02.2024 B1) wird geändert.
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Der erste Anstrich der Nummer 1.2 wird wie folgt neu gefasst:
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als De-minimis-Beihilfe (Nummer 3.1) und ist beihilferechtlich zulässig, soweit die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen in der jeweils geltenden Fassung erfüllt sind.Antragsteller müssen mit dem Antrag eine Erklärung über die in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erhaltenen De-minimis-Beihilfen vorlegen.
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Der zweite Absatz der Nummer 3.1.4 wird wie folgt neu gefasst:Die Förderung stellt für die begünstigten Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union dar, die im Rahmen des De-minimis-Verfahrens abgewickelt wird (De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission in der geltenden Fassung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen).
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag
Dr. Thomas Zielke
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