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Änderung der Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Änderung
der Richtlinie
zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers
durch Patente, Normung und Standardisierung
zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen
„WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“

Vom 19. Juni 2024

Die Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ vom 8. Januar 2024 (BAnz AT 02.02.2024 B1) wird geändert.

1.
Der erste Anstrich der Nummer 1.2 wird wie folgt neu gefasst:

als De-minimis-Beihilfe (Nummer 3.1) und ist beihilferechtlich zulässig, soweit die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 2023/​2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen in der jeweils geltenden Fassung erfüllt sind.
Antragsteller müssen mit dem Antrag eine Erklärung über die in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erhaltenen De-minimis-Beihilfen vorlegen.
2.
Der zweite Absatz der Nummer 3.1.4 wird wie folgt neu gefasst:
Die Förderung stellt für die begünstigten Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union dar, die im Rahmen des De-minimis-Verfahrens abgewickelt wird (De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/​2831 der Kommission in der geltenden Fassung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen).

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 19. Juni 2024

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Dr. Thomas Zielke

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