Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Änderung
der Richtlinie
zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben
sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer
aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion
Die Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion vom 28. August 2019 (BAnz AT 20.09.2019 B1) wird wie folgt geändert:
Die Richtlinie ist gültig bis zum 31. Dezember 2024, Änderungen des Agrarrahmens müssen bei der Anwendung der Richtlinie berücksichtigt werden. Entsprechend dieser Vorgabe wird Nummer 5.2 der Richtlinie zukünftig unter Berücksichtigung folgender Änderung angewendet:
„5.2 Auf die europarechtliche Verpflichtung zur Transparenz von Beihilfen wird vorsorglich hingewiesen. Der Begünstigte muss sich bei seiner Anmeldung damit einverstanden erklären, dass Veröffentlichungen über das Vorhaben in hierfür geeigneten Medien (z. B. Datenbanken) erfolgen sowie im Einzelfall Namen des Begünstigten sowie Höhe und Zweck der Förderung bekannt gegeben werden (gemäß Randnummer 112 des Agrarrahmens). Bei Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sind Einzelbeihilfen von mehr als 10 000 Euro zu veröffentlichen. Bei anderen Unternehmen sind Beihilfen von mehr als 100 000 Euro zu veröffentlichen.“
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Stefan Hüsch
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