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Änderung der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Indien unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2+2 Projekte) zu den Schwerpunktthemen „Wertschöpfung aus Abfällen“ und „Nachhaltige Verpackungen“ im Rahmen des Indo-German Science and Technology Centre (IGSTC)

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Änderung der Richtlinie
zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung
mit der Republik Indien unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft
(2+2 Projekte) zu den Schwerpunktthemen
„Wertschöpfung aus Abfällen“ und „Nachhaltige Verpackungen“
im Rahmen des Indo-German Science and Technology Centre (IGSTC)

Vom 27. Juni 2023

Die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Indien unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2+2 Projekte) zu den Schwerpunktthemen „Wertschöpfung aus Abfällen“ und „Nachhaltige Verpackungen“ im Rahmen des Indo-German Science and Technology Centre (IGSTC) vom 21. Januar 2022 (BAnz AT 17.02.2022 B4) wird geändert.

Die in Nummer 3 genannten Bedingungen zur Teilnahme indischer Industriepartner werden wie folgt geändert:

Für indische Unternehmen gilt, dass das Vorliegen einer vom „Department of Scientific and Industrial Research“ (DSIR) anerkannte FuE („DSIR Certificate“) bevorzugt wird. Sollte eine solche Bescheinigung nicht vorliegen, kann das IGSTC die technische Kompetenz und finanzielle Stabilität des antragstellenden Unternehmens nach eigenen Kriterien bewerten.

Die in Nummer 7.2.1 genannte Einreichungsfrist wird wie folgt geändert:

In der ersten Verfahrensstufe sind dem IGSTC (Adresse siehe Nummer 7.1)

bis spätestens 17. August 2023 (MEZ)

zunächst Projektskizzen (ein Exemplar) in schriftlicher und/​oder elektronischer Form vorzulegen.

Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 27. Juni 2023

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
K. Meyer

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