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Startseite Allgemeines Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“
Allgemeines

Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Änderung
der Richtlinie
zur Stärkung des Gründungsgeschehens
in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next

Vom 25. März 2025

Die Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“ vom 22. April 2024 (BAnz AT 06.05.2024 B7) wird geändert.

1.
Nummer 2 wird wie folgt ergänzt:
„Individuelle Heilversuche sind von der Förderung ausgeschlossen.“
2.
Nummer 7.1 wird wie folgt neu gefasst:
„Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Nachhaltige Entwicklung und Innovation
Hochschulen, Innovationsstrukturen, Gesundheit – Strategie, Kommunikation und Internationales (HIG1)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Internet: https:/​/​www.ptj.de
Ansprechpersonen sind:
Dr. Ute Fink
Dr. Jan Strey

Telefon: 0 30/​2 01 99-5 43
0 30/​2 01 99-4 68

E-Mail: ptj-go-bio-next@fz-juelich.de
Internet: https:/​/​www.go-bio.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https:/​/​foerderportal.bund.de/​ abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektro­nischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Im Zuge dieser Förderrichtlinie bietet der Projektträger Informationsveranstaltungen an, deren Termine auf https:/​/​www.ptj.de/​foerdermoeglichkeiten/​lebenswissenschaften/​go-bio-next und https:/​/​www.go-bio.de/​gobio/​de/​go-bio/​go-bio-next/​go-bio-next_​node.html angekündigt werden.
In die Erstellung von Projektskizzen und Anträgen für die erste Förderphase soll nach Möglichkeit eine Transferstelle beziehungsweise Gründungsberatung eingebunden werden.“
3.
Nummer 7.2.1 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:
„Die unter https:/​/​www.ptj.de/​foerdermoeglichkeiten/​lebenswissenschaften/​go-bio-next zur Verfügung gestellten Skizzenvorlagen sollen genutzt werden.“
4.
Nummer 7.2.1 Absatz 13 wird wie folgt neu gefasst:
„Den förmlichen Förderanträgen sind eine Vorhabenbeschreibung und ein Businessplan/​Read Deck (siehe Mustervorlagen, abrufbar unter https:/​/​www.ptj.de/​foerdermoeglichkeiten/​lebenswissenschaften/​go-bio-next) beizulegen, die in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein können. Vorhabenbeschreibung und Businessplan/​Read Deck sind entsprechend den zur Verfügung gestellten Mustervorlagen zu gliedern und sollten folgende Inhalte abdecken:

Problem, Bedarf und Zielsetzung des Vorhabens, Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen
Stand der Wissenschaft und Technik, eigene Vorarbeiten und Entwicklungsstand
Schutzrechtssituation
Projektteam und Netzwerkpartner, gegebenenfalls Darlegung der Zusammenarbeit mit Dritten
Markt und Wettbewerb
wissenschaftlich-technische Arbeitsziele und unternehmerische Entwicklungsschritte, ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans mit Angabe der vorhabenbezogenen Ressourcenplanung und der gesetzten Meilensteine
detaillierter Finanzierungsplan
Verwertungsplan
Notwendigkeit der Zuwendung (Entwicklungsrisiken, Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung)
Lebensläufe der Projektleitung und der wesentlichen Mitglieder des Projektteams sowie projektrelevante Publikationsliste, relevante Absichtserklärungen und Interessenbekundungen (Anlage)“
5.
Nummer 7.2.2 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Den förmlichen Förderanträgen sind eine Vorhabenbeschreibung und ein Businessplan/​Read Deck (siehe Mustervorlagen, abrufbar unter https:/​/​www.ptj.de/​foerdermoeglichkeiten/​lebenswissenschaften/​go-bio-next) beizulegen, die in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein können. Vorhabenbeschreibung und Businessplan/​Read Deck sind entsprechend den zur Verfügung gestellten Mustervorlagen zu gliedern und sollten folgende Inhalte abdecken:

Problem, Bedarf und Zielsetzung des Vorhabens, Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen
Stand der Wissenschaft und Technik, eigene Vorarbeiten und Entwicklungsstand
Schutzrechtssituation
Projektteam und Netzwerkpartner, gegebenenfalls Darlegung der Zusammenarbeit mit Dritten
Markt und Wettbewerb
wissenschaftlich-technische Arbeitsziele und unternehmerische Entwicklungsschritte, ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans mit Angabe der vorhabenbezogenen Ressourcenplanung und der gesetzten Meilensteine
detaillierter Finanzierungsplan, Darstellung zur Finanzierung des Eigenanteils für die zweite Förderphase
Verwertungsplan
Notwendigkeit der Zuwendung (Entwicklungsrisiken, Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung)
Lebensläufe der Projektleitung und der wesentlichen Mitglieder des Projektteams sowie projektrelevante Publikationsliste, relevante Absichtserklärungen und Interessenbekundungen (Anlage)“

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. März 2025

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ralf Mytzek-Zühlke

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