Der Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes zielt darauf ab, die wachsende Bedrohung durch Geldautomatensprengungen und den Missbrauch explosionsgefährlicher Stoffe effektiver zu bekämpfen. Die Anzahl solcher Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit Geldautomaten, ist stark angestiegen und hat gravierende Gefährdungen für Unbeteiligte sowie erhebliche finanzielle Schäden verursacht. Im Jahr 2022 lagen diese Schäden im dreistelligen Millionenbereich
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Hauptpunkte des Entwurfs:
Strafverschärfungen: Der Entwurf sieht vor, das Strafmaß für Sprengungen mit Diebstahlsabsicht zu erhöhen, insbesondere wenn eine Gefährdung oder Gesundheitsschädigung vorliegt. Hierbei drohen Freiheitsstrafen zwischen zwei und 15 Jahren, in schweren Fällen zwischen fünf und 15 Jahren
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Banden- und gewerbsmäßige Sprengstoffkriminalität: Es wird ein neuer Qualifikationstatbestand geschaffen, um Fälle von gewerbsmäßigen oder bandenmäßig begangenen Straftaten härter zu bestrafen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe
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Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse: Der Katalog für Telekommunikationsüberwachung wird um Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz erweitert, um den Strafverfolgungsbehörden effektivere Mittel zur Aufklärung solcher Taten zu geben
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Schließung von Strafbarkeitslücken: Zukünftig wird auch der Versuch des unerlaubten Erwerbs und Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie der nicht gewerbliche Transport und das Lagern dieser Stoffe unter Strafe gestellt
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Zusammenfassung:
Der Entwurf reagiert auf die steigenden Risiken und Schäden durch die missbräuchliche Verwendung von Sprengstoffen, insbesondere bei Geldautomatensprengungen. Die Verschärfungen im Strafgesetzbuch und Sprengstoffgesetz sowie die verbesserten Ermittlungsbefugnisse zielen darauf ab, die organisierte Kriminalität in diesem Bereich effektiver zu bekämpfen.
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