Keine Mehrheit fand sich heute im Bundesrat für die Änderung des Vermögensanlagegesetzes, einem Antrag, der durch die Freie und Hansestadt Hamburg eingebracht wurde.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0401-0500/428-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Es ist leider auch eine Entscheidung gegen den stärkeren Schutz der Anleger, dabei wird doch sehr viel immer von Anlegerschutz und Verbraucherschutz geredet. Wasser predigen und Wein trinken, so kann man das auch sagen.
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