Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen.
„Der digitale Wandel hat auch den Reisemarkt erfasst: Verbraucher stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihren persönlichen Wünschen selbst zusammen. Anstatt vorab festgelegte Pauschalreisen aus Katalogen zu bestellen, greifen Verbraucher dabei zunehmend auf das Internet zurück und kombinieren verschiedene Reiseleistungen miteinander. Oft herrscht dann aber Unsicherheit wie weit der rechtliche Schutz im Ernstfall greift. Auch die Anbieter sind sich in solchen Fällen über ihre Verpflichtungen nicht immer im Klaren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, insoweit für eine größere Transparenz und mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Davon profitieren die Reisenden genauso wie Reiseanbieter.“
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Zum Hintergrund
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen; diese löst die EU-Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990 ab. Die neue Richtlinie trägt einem grundlegenden Wandel des Reisemarkts Rechnung.
Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht den Vorgaben der Richtlinie entsprechende Regelungen vor, die den Schutz bei individuell zusammengestellten Reisen erhöhen. So wird insbesondere der Anwendungsbereich der Pauschalreise ausgeweitet. Außerdem wird die neue Kategorie der Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“ eingeführt, die den Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung verpflichtet.
Soweit die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber Spielräume belässt, strebt der Entwurf einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Unternehmen der Tourismuswirtschaft einerseits und der Verbraucherinteressen andererseits an. Er enthält, soweit aufgrund der Richtlinienvorgaben möglich, Klarstellungen und Konkretisierungen, um die Rechtsanwendung zu erleichtern.
Über die 1:1-Umsetzung hinaus sieht der Gesetzentwurf Anpassungen der Vorschriften über Gastschulaufenthalte und das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen vor, um das derzeitige Schutzniveau zu erhalten.
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