Ab dem 1. Februar treten verschiedene Neuerungen in Kraft:
Zuzahlung für Medikamente wird vereinfacht: Die Regelung zur Zuzahlung für Medikamente ändert sich. Statt pro Packung wird nun die Zuzahlung nach der Menge des Medikaments berechnet. Dies soll vor allem in Zeiten von Lieferengpässen von Vorteil sein.
Kennzeichnungspflicht für loses Fleisch wird ausgeweitet: Künftig müssen auch lose Fleischprodukte, die beispielsweise auf Märkten oder an Theken verkauft werden, bestimmte Informationen zur Herkunft tragen. Ausnahmen gelten für Hackfleisch oder Teilstücke.
Vergütung für eingespeisten Solarstrom wird gesenkt: Die Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom wird halbjährlich um 1 Prozent gesenkt. Im Februar reduziert sich die Vergütung von 8,2 Cent auf 8,1 Cent pro Kilowattstunde.
Entschärfung der Ersatzfreiheitsstrafe: Für Personen, die eine Geldstrafe nicht begleichen können, wird die Ersatzfreiheitsstrafe entschärft. Künftig entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
Zusätzlich zu diesen Änderungen gibt es weitere Entwicklungen, darunter eine Preiserhöhung bei Amazon Prime und Spotify, die Einführung des Digital Services Act in Deutschland und der Start von Unternehmen beim Forschungsprojekt „Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich“.
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