Änderungen am Prospekt – MFS INVESTMENT MANAGEMENT COMPANY (LUX) S.à r.l.

Published On: Samstag, 16.04.2022By

MFS INVESTMENT MANAGEMENT COMPANY (LUX) S.à r.l.

4, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
die „Verwaltungsgesellschaft“ von

MFS INVESTMENT FUNDS
ein nach luxemburgischem Recht gegründeter Investmentfonds (fonds commun de placement)

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT. IM ZWEIFELSFALL HOLEN SIE BITTE PROFESSIONELLEN RAT EIN.

Luxemburg, 13. April 2022

Hiermit wird den Anteilinhabern von MFS Investment Funds (der „Fonds“) mitgeteilt, dass der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft (der „Verwaltungsrat“ oder der „Vorstand“) beschlossen hat, bestimmte Änderungen am Prospekt des Fonds (der „Prospekt“) vorzunehmen, einschließlich der unten beschriebenen Änderungen.

Diese Änderungen sind ab dem 13. Mai 2022 wirksam, einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung (das „Datum des Inkrafttretens“), und werden in der nächsten Aktualisierung des Prospekts berücksichtigt.

In Bezug auf diese Mitteilung besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

1.

Erhöhung der Anlagegrenze für andere OGA von 5 % auf 10 %.

Gemäß dem Prospekt darf jeder Fonds von MFS Investment Funds in Aktien oder Anteile anderer offener Investmentfonds/​Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) investieren, die ansonsten gemäß der EU-Richtlinie 2009/​65 über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (die „OGAW-Richtlinie“) zulässig sind.

Im Prospekt ist derzeit unter „Anlagepolitik und Anlagerisiken – Anlagebeschränkungen und Risikostreuung“ festgelegt, dass jeder Fonds bis zu 5 % seines Vermögens in solche OGA investieren kann. Ab dem Datum des Inkrafttretens wird diese Grenze erhöht, sodass jeder Fonds bis zu 10 % des Fondsvermögens in solche OGA investieren kann.

Es gibt keine weiteren Änderungen der bestehenden Bedingungen oder Anforderungen in Bezug auf die Anlage der Fonds in anderen OGA.

2.

Flexibilität bei der Anwendung eines Swing-Faktors, der den im Prospekt angegebenen Höchstwert unter außergewöhnlichen Bedingungen übersteigt

Der Prospekt wird dahingehend geändert, dass der Verwaltungsrat unter außergewöhnlichen Umständen und wenn dies im besten Interesse der Fondsanleger erforderlich ist beschließen kann, bei der Anwendung des „Verfahrens zur Anpassung des Nettoinventarwerts“ oder des „Swing Pricings“ einen Swing-Faktor zu verwenden, der über das übliche, im Prospekt angegebene Höchstniveau (d. h. 2 %) für einen Fonds hinausgeht.

Ziel des „Verfahrens zur Anpassung des Nettoinventarwerts“ oder des „Swing Pricings“ ist der Schutz aller Anleger und die faire Behandlung der Anleger. Durch die zusätzliche Flexibilität, den im Prospekt angegebenen maximalen Swing-Faktor unter außergewöhnlichen Bedingungen durch robuste Governance-Prozesse und -Methoden zu überschreiten, wird der Swing-Faktor an die vorherrschenden Marktbedingungen angepasst und ermöglicht es dem „Verfahren zur Anpassung des Nettoinventarwerts“, seine Ziele besser zu erreichen.

3.

Eingehendere allgemeine Angaben zu den Anlagen

Akquisitionszweckunternehmen (Special Purpose Acquisition Vehicle, „SPACs“) – Die Offenlegung wird unter „Allgemeine Informationen zu Anlagepolitik und -instrumenten“ und „Anlagepolitik und Risiken – Risikofaktoren“ hinzugefügt, um darauf hinzuweisen, dass die Fonds in SPACs investieren können. Außerdem werden Informationen über die Merkmale und Risiken von SPACs bereitgestellt. Jeder Fonds wird nicht mehr als 10 % seiner Vermögenswerte in SPACs anlegen.

Variable Interest Entities („VIEs“) – Die Offenlegung wird unter „Allgemeine Informationen zu Anlagepolitik und -instrumenten“ und „Anlagepolitik und Risiken – Risikofaktoren“ hinzugefügt, um darauf hinzuweisen, dass die Anlagen des Fonds in Wertpapieren von Emittenten in Festlandchina Anlagen in VIEs beinhalten können. Ferner werden Informationen über die mit solchen Instrumenten verbundenen Merkmale und Risiken bereitgestellt.

Darüber hinaus werden Angaben in Bezug auf die folgenden Punkte unter „Anlagepolitik und Anlagerisiken – Risikofaktoren“ hinzugefügt oder ergänzt:

Risiko in Bezug auf die Geschäftskontinuität

Rentenmarktrisiko

Mit Wertpapieren aus Schwellenmärkten verbundenes Risiko

Aktienmarktrisiko

Mit der geografischen Konzentration verbundenes Risiko – Europa

Zinsrisiko

Mit der Anlagenauswahl verbundenes Risiko

Risiko in Verbindung mit großen Anteilinhabern

Mit hypothekenbesicherten Wertpapieren verbundenes Risiko

Risiko im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit

Besteuerungsrisiko

4.

Sonstige Aktualisierungen und Klarstellungen.

Interessenkonflikte – Eine zusätzliche Offenlegung wird unter „Sonstige praktische Informationen – Interessenkonflikte“ hinzugefügt. Damit wird die Beschreibung von Interessenkonflikten, die für die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle (State Street Bank International GmbH, Niederlassung Luxemburg) gelten, verbessert. Ebenso werden Grundsätze, Verfahren und andere Maßnahmen zur Minderung solcher Konflikte beschrieben.

Sonstiges – Die Offenlegung wird unter „Sonstige praktische Informationen – Anlageverwalter – Portfoliotransaktionen und Maklerprovisionen“ aktualisiert. Damit wird die Praxis des Fondsverwalters, die Kosten für von Maklern erstellte Analysen zu tragen, detaillierter beschrieben. Es gibt keine Änderungen an den tatsächlichen Praktiken des Anlageverwalters in diesem Bereich.

Allgemeines

Anteilinhaber können ihre Anteile jederzeit kostenlos zurückgeben.

Der aktualisierte Prospekt, der die oben genannten Änderungen widerspiegelt, tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft und ist unter 49, Avenue J.F. Kennedy, c/​o State Street Bank International GmbH, Niederlassung Luxemburg, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg oder unter 4, Rue Borschette, L-1246 Luxemburg, dem eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft, sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36 in 20095 Hamburg kostenlos erhältlich.

 

Im Auftrag des Verwaltungsrats

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