MFS INVESTMENT MANAGEMENT COMPANY (LUX) S.à r.l.4, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg
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1. |
Erhöhung der Anlagegrenze für andere OGA von 5 % auf 10 %. |
Gemäß dem Prospekt darf jeder Fonds von MFS Investment Funds in Aktien oder Anteile anderer offener Investmentfonds/Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) investieren, die ansonsten gemäß der EU-Richtlinie 2009/65 über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (die „OGAW-Richtlinie“) zulässig sind.
Im Prospekt ist derzeit unter „Anlagepolitik und Anlagerisiken – Anlagebeschränkungen und Risikostreuung“ festgelegt, dass jeder Fonds bis zu 5 % seines Vermögens in solche OGA investieren kann. Ab dem Datum des Inkrafttretens wird diese Grenze erhöht, sodass jeder Fonds bis zu 10 % des Fondsvermögens in solche OGA investieren kann.
Es gibt keine weiteren Änderungen der bestehenden Bedingungen oder Anforderungen in Bezug auf die Anlage der Fonds in anderen OGA.
2. |
Flexibilität bei der Anwendung eines Swing-Faktors, der den im Prospekt angegebenen Höchstwert unter außergewöhnlichen Bedingungen übersteigt |
Der Prospekt wird dahingehend geändert, dass der Verwaltungsrat unter außergewöhnlichen Umständen und wenn dies im besten Interesse der Fondsanleger erforderlich ist beschließen kann, bei der Anwendung des „Verfahrens zur Anpassung des Nettoinventarwerts“ oder des „Swing Pricings“ einen Swing-Faktor zu verwenden, der über das übliche, im Prospekt angegebene Höchstniveau (d. h. 2 %) für einen Fonds hinausgeht.
Ziel des „Verfahrens zur Anpassung des Nettoinventarwerts“ oder des „Swing Pricings“ ist der Schutz aller Anleger und die faire Behandlung der Anleger. Durch die zusätzliche Flexibilität, den im Prospekt angegebenen maximalen Swing-Faktor unter außergewöhnlichen Bedingungen durch robuste Governance-Prozesse und -Methoden zu überschreiten, wird der Swing-Faktor an die vorherrschenden Marktbedingungen angepasst und ermöglicht es dem „Verfahren zur Anpassung des Nettoinventarwerts“, seine Ziele besser zu erreichen.
3. |
Eingehendere allgemeine Angaben zu den Anlagen |
Akquisitionszweckunternehmen (Special Purpose Acquisition Vehicle, „SPACs“) – Die Offenlegung wird unter „Allgemeine Informationen zu Anlagepolitik und -instrumenten“ und „Anlagepolitik und Risiken – Risikofaktoren“ hinzugefügt, um darauf hinzuweisen, dass die Fonds in SPACs investieren können. Außerdem werden Informationen über die Merkmale und Risiken von SPACs bereitgestellt. Jeder Fonds wird nicht mehr als 10 % seiner Vermögenswerte in SPACs anlegen.
Variable Interest Entities („VIEs“) – Die Offenlegung wird unter „Allgemeine Informationen zu Anlagepolitik und -instrumenten“ und „Anlagepolitik und Risiken – Risikofaktoren“ hinzugefügt, um darauf hinzuweisen, dass die Anlagen des Fonds in Wertpapieren von Emittenten in Festlandchina Anlagen in VIEs beinhalten können. Ferner werden Informationen über die mit solchen Instrumenten verbundenen Merkmale und Risiken bereitgestellt.
Darüber hinaus werden Angaben in Bezug auf die folgenden Punkte unter „Anlagepolitik und Anlagerisiken – Risikofaktoren“ hinzugefügt oder ergänzt:
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Risiko in Bezug auf die Geschäftskontinuität |
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Rentenmarktrisiko |
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Mit Wertpapieren aus Schwellenmärkten verbundenes Risiko |
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Aktienmarktrisiko |
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Mit der geografischen Konzentration verbundenes Risiko – Europa |
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Zinsrisiko |
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Mit der Anlagenauswahl verbundenes Risiko |
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Risiko in Verbindung mit großen Anteilinhabern |
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Mit hypothekenbesicherten Wertpapieren verbundenes Risiko |
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Risiko im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit |
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Besteuerungsrisiko |
4. |
Sonstige Aktualisierungen und Klarstellungen. |
Interessenkonflikte – Eine zusätzliche Offenlegung wird unter „Sonstige praktische Informationen – Interessenkonflikte“ hinzugefügt. Damit wird die Beschreibung von Interessenkonflikten, die für die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle (State Street Bank International GmbH, Niederlassung Luxemburg) gelten, verbessert. Ebenso werden Grundsätze, Verfahren und andere Maßnahmen zur Minderung solcher Konflikte beschrieben.
Sonstiges – Die Offenlegung wird unter „Sonstige praktische Informationen – Anlageverwalter – Portfoliotransaktionen und Maklerprovisionen“ aktualisiert. Damit wird die Praxis des Fondsverwalters, die Kosten für von Maklern erstellte Analysen zu tragen, detaillierter beschrieben. Es gibt keine Änderungen an den tatsächlichen Praktiken des Anlageverwalters in diesem Bereich.
Allgemeines
Anteilinhaber können ihre Anteile jederzeit kostenlos zurückgeben.
Der aktualisierte Prospekt, der die oben genannten Änderungen widerspiegelt, tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft und ist unter 49, Avenue J.F. Kennedy, c/o State Street Bank International GmbH, Niederlassung Luxemburg, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg oder unter 4, Rue Borschette, L-1246 Luxemburg, dem eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft, sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36 in 20095 Hamburg kostenlos erhältlich.
Im Auftrag des Verwaltungsrats
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