Änderungen an den Angebotsdokumenten – MFS MERIDIAN FUNDS Société d’Investissement à Capital Variable

Published On: Samstag, 16.04.2022By

MFS MERIDIAN FUNDS
Société d’Investissement à Capital Variable

À Compartiments Multiples
Geschäftssitz: 4, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 39.346

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT. IM ZWEIFELSFALL HOLEN SIE BITTE PROFESSIONELLEN RAT EIN.

Luxemburg, 13. April 2022

Hiermit wird den Anteilinhabern von MFS Meridian Funds (die „Gesellschaft“) mitgeteilt, dass der Verwaltungsrat1 beschlossen hat, bestimmte Änderungen an den Angebotsdokumenten der Gesellschaft vorzunehmen, einschließlich der Dokumente mit den wesentlichen Anlegerinformationen und des Prospekts (der „Prospekt“), die sich auf die Gesellschaft und/​oder bestimmte Teilfonds (die „Fonds“) beziehen, darunter die nachstehend beschriebenen Änderungen. Jedem Hinweis auf einen Fondsnamen ist „MFS Meridian Funds –“ vorangestellt.

1.

Klarstellung zur Anlagepolitik des Euro Credit Fund: „Schuldtitel von Unternehmen“ umfassen Wertpapiere, die von quasi-staatlichen Stellen begeben werden;

2.

Klarstellung zur Anlagepolitik des European Value Fund: Entfernung von Real Estate Investment Trusts („REITs“);

3.

Klarstellung zur Anlagepolitik des U.S. Corporate Bond Fund: Der Fonds konzentriert sich auf Unternehmensanleihen, die auf US-Dollar lauten;

4.

Änderung der Basiswährung und der Benchmark: Japan Equity Fund;

5.

Änderung der Benchmark für den Emerging Markets Debt Fund;

6.

Änderungen der primären und sekundären Benchmark: U.S. Concentrated Growth Fund, U.S. Growth Fund und U.S. Value Fund;

7.

Eingehendere allgemeine Angaben zu den Anlagen; und

8.

Sonstige Aktualisierungen und Klarstellungen.

1 Sofern nicht anders definiert, haben alle definierten Begriffe vor dem Datum dieser Mitteilung dieselbe Bedeutung wie im Prospekt von MFS Meridian Funds vom 31. Dezember 2021.

Sofern nachstehend nichts anderes angegeben ist, werden diese Änderungen am 13. Mai 2022 einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung (das „Datum des Inkrafttretens“) wirksam und werden in der nächsten Aktualisierung des Prospekts berücksichtigt.

In Bezug auf diese Mitteilung besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

1.

Klarstellung zur Anlagepolitik des Euro Credit Fund: „Schuldtitel von Unternehmen“ umfassen Wertpapiere, die von quasi-staatlichen Stellen begeben werden.

Das Fondsprofil des Euro Credit Fund im Prospekt besagt derzeit, dass der Fonds hauptsächlich (zu mindestens 70 %) in auf Euro lautende Schuldtitel von Unternehmen mit Investment Grade investiert (d. h. Schuldtitel von Unternehmen, die auf Euro lauten oder in Euro abgesichert sind). Ab dem Datum des Inkrafttretens wird die Anlagepolitik dahingehend präzisiert, dass die Allokation des Fonds in Schuldtiteln von Unternehmen auch Anlagen in Wertpapieren von quasi-staatlichen Stellen umfasst. Die aktualisierte Anlagepolitik des Fonds lautet wie folgt: „Der Fonds investiert hauptsächlich (zu mindestens 70 %) in auf Euro lautende Schuldtitel von Unternehmen und quasi-staatlichen Stellen (d. h. in Euro denominiert oder in Euro abgesichert) mit Investment Grade.“

Diese Klarstellung der Offenlegung bedeutet keine Änderung der Anlagestrategie oder des Anlageansatzes des Fonds.

2.

Klarstellung zur Anlagepolitik des European Value Fund: Entfernung von REITs.

Im Fondsprofil des European Value Fund im Prospekt heißt es derzeit, dass der Fonds in Wertpapiere von Immobilieninvestmentgesellschaften („REITs“) investieren kann. Das Portfoliomanagement-Team des Fonds geht nicht davon aus, dass der Fonds in erheblichem Umfang in REITs investieren wird. Dementsprechend werden ab dem Datum des Inkrafttretens alle Bezugnahmen auf REITs aus der Aufstellung der Anlagepolitik des European Value Fund und der damit verbundenen Risiken im Fondsprofil des Prospekts entfernt. Dies stellt keine Änderung des Anlageansatzes des Fonds dar.

3.

Klarstellung zur Anlagepolitik des U.S. Corporate Bond Fund: Der Fonds konzentriert sich auf Unternehmensanleihen, die auf US-Dollar lauten.

Das Fondsprofil des U.S. Corporate Bond Fund im Prospekt besagt derzeit, dass der Fonds vornehmlich (mindestens 70 %) in US-Unternehmensanleihen investiert. Ab dem Datum des Inkrafttretens wird die Anlagepolitik dahingehend präzisiert, dass der Fonds in erster Linie (mindestens 70 %) in auf US-Dollar lautende Unternehmensschuldtitel investiert. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Anlagen des Fonds verbriefte Instrumente umfassen können. Diese Änderungen sollen die Offenlegung des Fonds mit seiner aktuellen Anlagepraxis in Einklang bringen und spiegeln keine Änderung der Anlageverwaltung des Fonds wider.

4.

Änderung der Basiswährung und der Benchmark: Japan Equity Fund.

Wie im Prospekt angegeben, ist die Basiswährung des Japan Equity Fund derzeit der US-Dollar. Mit Wirkung zum 7. Juni 2022 wird die Basiswährung des Fonds in Japanischer Yen geändert. Dementsprechend wird das Fondsprofil aktualisiert, um anzugeben, dass das Anlageziel des Fonds eine in Japanischem Yen gemessene Kapitalwertsteigerung ist. Die Benchmark des Fonds, die im Prospekt nur zum Performancevergleich angegeben ist, wird vom MSCI Japan Index (USD) zum MSCI Japan Index (JPY) geändert. Diese Änderungen stellen keine Änderung des Anlageansatzes des Fonds dar.

5.

Änderung der Benchmark für den Emerging Markets Debt Fund.

Der Emerging Markets Debt Fund verwendet derzeit den JP Morgan Emerging Markets Bond Global Index (USD) als Benchmark-Index, der im Prospekt nur zum Performancevergleich angegeben ist. Ab dem Datum des Inkrafttretens wird die Benchmark auf den JP Morgan Emerging Markets Bond Global Diversified Index (USD) umgestellt. Das Portfoliomanagement-Team ist der Ansicht, dass der stärker diversifizierte Charakter der neuen Benchmark besser mit dem Anlageansatz des Fonds übereinstimmt.

Bezugnahmen auf die Benchmark des Emerging Markets Debt Fund werden im Fondsprofil des Emerging Markets Debt Fund aktualisiert. Andere Aspekte der Offenlegung des Fonds ändern sich nicht. Der Fonds wird seine Benchmark weiterhin nur zum Vergleich der Wertentwicklung heranziehen.

6.

Änderungen der primären und sekundären Benchmark: U.S. Concentrated Growth Fund, U.S. Growth Fund and U.S. Value Fund.

Derzeit ist die primäre Benchmark des U.S. Concentrated Growth Fund und des U.S. Growth Fund der Russell® 1000 Growth Index (USD). Die primäre Benchmark des U.S. Value Fund ist der Russell® 1000 Value Index (USD). Die sekundäre Benchmark aller drei Fonds ist der Standard & Poor’s 500 Index (USD).

Ab dem Datum des Inkrafttretens werden die primäre und die sekundäre Benchmark jedes der drei Fonds auf die „Nettogesamtrendite“-Version ihrer aktuellen Indizes umgestellt. Nach dieser Änderung lauten die Benchmarks der drei Fonds wie folgt:

Fonds Neue primäre Benchmark Neue sekundäre Benchmark
U.S. Concentrated Growth Fund Russell 1000® Growth Net TR Index (USD) Standard & Poor’s 500 Net TR Index (USD)
U.S. Growth Fund Russell 1000® Growth Net TR Index (USD) Standard & Poor’s 500 Net TR Index (USD)
U.S. Value Fund Russell 1000® Value Net TR Index (USD) Standard & Poor’s 500 Net TR Index (USD)

Die neuen primären und sekundären Benchmarks für jeden Fonds sind mit den bestehenden Benchmarks identisch, mit der Ausnahme, dass die neuen Benchmarks den Abzug (d. h. „netto“) von Dividenden-Quellensteuern widerspiegeln. Die Benchmarks werden geändert, da die Fonds in Bezug auf bestimmte Anlagen ebenfalls einen Abzug von Dividenden-Quellensteuern von ihren Renditen erfahren. Dementsprechend ist der Anlageverwalter der Ansicht, dass die neuen Benchmarks besser mit dem Anlageumfeld der Fonds übereinstimmen und einen angemesseneren Performancevergleich bieten. Die Benchmarks werden weiterhin nur zum Vergleich der Wertentwicklung angegeben. Diese Änderungen spiegeln keine Änderung des Anlageverwaltungsansatzes der Fonds wider.

7.

Eingehendere allgemeine Angaben zu den Anlagen

Akquisitionszweckunternehmen (Special Purpose Acquisition Vehicle, „SPACs“) – Die Offenlegung wird unter „Allgemeine Informationen zu Anlagepolitik und -instrumenten“ und „Anlagepolitik und Risiken – Risikofaktoren“ hinzugefügt, um darauf hinzuweisen, dass die Fonds in SPACs investieren können. Außerdem werden Informationen über die Merkmale und Risiken von SPACs bereitgestellt. Jeder Fonds wird nicht mehr als 10 % seiner Vermögenswerte in SPACs anlegen.

Darüber hinaus werden Angaben in Bezug auf die folgenden Punkte unter „Anlagepolitik und Anlagerisiken – Risikofaktoren“ hinzugefügt oder ergänzt:

Rentenmarktrisiko

Mit Wertpapieren aus Schwellenmärkten verbundenes Risiko

Aktienmarktrisiko

Mit der geografischen Konzentration verbundenes Risiko – Variable Interest Entities

Mit der geografischen Konzentration verbundenes Risiko – Europa

Zinsrisiko

Risiko in Bezug auf die Geschäftskontinuität des Anlageverwalters

Mit der Anlagenauswahl verbundenes Risiko

Risiko in Verbindung mit großen Anteilinhabern

Mit hypothekenbesicherten Wertpapieren verbundenes Risiko

Risiko im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit

Risiko von Immobilienanlagen

Besteuerungsrisiko

8.

Sonstige Aktualisierungen und Klarstellungen.

Operative Offenlegung – Eine zusätzliche Offenlegung wird unter „Andere praktische Informationen – Wie man Aktien kauft“ hinzugefügt, um die richtige Form für Aufträge zur Übertragung von Beständen zwischen Konten zu spezifizieren. Im Prospekt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Überweisungsaufträge die vollständigen Registrierungsangaben sowohl für das Konto des Übertragenden als auch für das Konto des Empfängers enthalten müssen. Die Angaben unter „Sonstige praktische Informationen – Einlösung von Anteilen“ und „– Umtausch von Anteilen“ werden ebenfalls ergänzt, um klarzustellen, dass telefonische Aufträge bestimmten Bedingungen und Transaktionsbeschränkungen unterliegen.

Interessenkonflikte – Eine zusätzliche Offenlegung wird unter „Sonstige praktische Informationen – Interessenkonflikte“ hinzugefügt. Damit wird die Beschreibung von Interessenkonflikten, die für die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle (State Street Bank International GmbH, Niederlassung Luxemburg) gelten, verbessert. Ebenso werden Grundsätze, Verfahren und andere Maßnahmen zur Minderung solcher Konflikte beschrieben.

Örtlicher Hauptbevollmächtigter in Frankreich – Die Offenlegung wird unter „Sonstige praktische Informationen – Örtliche Hauptbevollmächtigte“ dahingehend aktualisiert, dass die State Street Bank International GmbH, Niederlassung Paris der Hauptbevollmächtigte der Fonds in Frankreich ist. Diese Änderung trat am 11. April 2022 in Kraft.

Sonstiges – Die Offenlegung wird unter „Sonstige praktische Informationen – Anlageverwalter – Portfoliotransaktionen und Maklerprovisionen“ aktualisiert. Damit wird die Praxis des Fondsverwalters, die Kosten für von Maklern erstellte Analysen zu tragen, detaillierter beschrieben. Die Offenlegung wird außerdem unter „Sonstige praktische Informationen – Finanzintermediäre“ aktualisiert, um detailliertere Angaben zur Vergütung von Finanzintermediären durch den Fondsmanager zu machen. Es gibt keine Änderungen an den tatsächlichen Praktiken des Anlageverwalters in diesen Bereichen.

Allgemeines

Während des Zeitraums vom Datum dieser Mitteilung bis zum Datum des Inkrafttretens können Anteilinhaber ihre Anteile ohne Rücknahmegebühren zurückgeben; wobei allerdings jegliche aufgeschobenen Ausgabegebühren (z. B. eine bedingt aufgeschobene Rücknahmegebühr) weiterhin anfallen. Ihr Vermittler kann separat eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

Aktualisierte Prospekte, die alle oben genannten Änderungen widerspiegeln (zusammen mit den Finanzberichten und der Satzung der Fonds), sind erhältlich bei 49, Avenue J.F. Kennedy, c/​o State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg oder bei 4, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, dem Sitz der Gesellschaft sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36 in 20095 Hamburg.

Der Verwaltungsrat übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts dieser Mitteilung.

 

Im Auftrag des Verwaltungsrats

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