DWS Investment GmbH60612 Frankfurt am MainAn die Anteilinhaber der OGAW-Sondervermögen FOS Performance und Sicherheit (ISIN: DE000A1JSUZ4)
|
― |
Arbeitsrechtskontroversen |
― |
Atomenergie |
― |
Alkohol |
― |
Fossile Brennstoffe |
― |
Grüne Gentechnik |
― |
Gewaltverherrlichende Videospiele |
― |
Glücksspiel |
― |
Kinderarbeit |
― |
Pestizide |
― |
Pornografie |
― |
Korruption |
― |
Menschenrechtskontroversen |
― |
Rüstung |
― |
Tabak |
― |
Tierschutz |
― |
Umweltkontroversen |
Staaten
― |
Arbeitsrechtskontroversen |
― |
Atomenergie |
― |
Atomwaffen |
― |
Autoritäre Regime |
― |
Biodiversität |
― |
Diskriminierung |
― |
Energieversorgung |
― |
Geldwäsche |
― |
Kinderarbeit |
― |
Klimaschutz |
― |
Korruption |
― |
Menschenrechtskontroversen |
― |
Presse/Medienfreiheit |
― |
Rüstungsbudget |
― |
Todesstrafe |
― |
Vereinigungsfreiheit |
― |
Weltfriedensindex |
Zudem gilt für das OGAW-Sondervermögen ausdrücklich, dass Emittenten ausgeschlossen sind, die Umsätze
― |
aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) von geächteten Waffen generieren, |
― |
zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) oder Atomstrom generieren, |
― |
zu mehr als 5% aus der Förderung von Kohle generieren, |
― |
zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generieren, |
― |
zu mehr als 5% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand generieren, |
― |
zu mehr als 5% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölschiefer generieren. |
Investmentanteile erfüllen die Nachhaltigkeitskriterien und können erworben werden, wenn die Investmentvermögen die Voraussetzungen des Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung erfüllen. Dies ergibt sich unmittelbar aus deren Anlagebedingungen.
Die Gesellschaft berücksichtigt für das OGAW-Sondervermögen folgende nachteilige Auswirkungen von Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – „PAIs“) durch Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen:
― |
Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind |
― |
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen |
― |
Waffen und Munition (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen). |
Die Gesellschaft berücksichtigt für das OGAW-Sondervermögen folgende nachteilige Auswirkungen von Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – „PAIs“) durch den Best-in Class-Ansatz und Ausschlusskriterien in kontroversen Geschäftsfeldern und Praktiken:
― |
Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) |
― |
Negative Auswirkungen auf biodiversitätssensible Gebiete |
― |
Mangel an Verfahren und Kontrollen zur Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact und der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. |
Zusätzliche Klima- und umweltbezogene PAIs in Bezug auf Wasser:
― |
Natürliche Artenvielfalt und Schutzgebiete. |
Zusätzliche PAIs in Bezug auf Menschenrechte:
― |
mangelnde Menschenrechtspolitik – mangelnde Sorgfalt. |
Derivate werden nicht nach den Nachhaltigkeitskriterien bewertet.“
2. Anpassung der Anlagegrenze in Bezug auf die Investition in Investmentanteile
Gemäß § 27 („Anlagegrenzen“) durften für das OGAW-Sondervermögen FOS Performance und Sicherheit bisher bis zu 49% des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Investmentanteile nach Maßgabe des § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen gehalten werden.
Künftig wird diese Anlagegrenze in Bezug auf die Investition in Investmentanteile auf bis zu 10% des Wertes des OGAW-Sondervermögens geändert.
Für das OGAW-Sondervermögen FOS Rendite und Nachhaltigkeit wird eine neue Anlagegrenze in Bezug auf die Investition in Investmentanteile eingeführt.
Die Anlagegrenze lautet künftig für beide OGAW-Sondervermögen wie folgt:
„§ 27 Anlagegrenzen
(…)
7. Bis zu 10% des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in alle zulässigen Investmentanteile nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen angelegt werden. Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen der §§ 207 und 210 Absatz 3 KAGB anzurechnen. (…).“
Die Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen treten am 1. August 2022 in Kraft.
Sofern die Anteilinhaber mit den Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen nicht einverstanden sind, können sie ihre Anteile an dem OGAW-Sondervermögen kostenlos zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Die jeweils gültigen Vertragsbedingungen, der Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind bei der DWS Investment GmbH kostenlos erhältlich sowie online unter www.dws.de abrufbar.
Frankfurt am Main, im Juli 2022
Die Geschäftsführung
Kommentar hinterlassen