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Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen FOS Performance und Sicherheit

geralt (CC0), Pixabay
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DWS Investment GmbH

60612 Frankfurt am Main

An die Anteilinhaber der OGAW-Sondervermögen

FOS Performance und Sicherheit (ISIN: DE000A1JSUZ4)
FOS Rendite und Nachhaltigkeit (ISIN: DE000DWS0XF8)

Wir beabsichtigen, die folgenden Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen mit der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) für die oben genannten OGAW-Sondervermögen vorzunehmen:

1. Änderung der Anlagepolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien und Aufnahme von Angaben über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

In § 26 („Vermögensgegenstände“) wird klargestellt, dass es sich bei den vorstehenden OGAW-Sondervermögen um Finanzprodukte handelt, mit denen ökologische und soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor beworben werden.

Die Anlagepolitik des jeweiligen OGAW-Sondervermögens wird in Bezug auf die Berücksichtigung und Bewertung von Nachhaltigkeitskriterien bei der bei der Auswahl der Vermögensgegenstände geändert und die neuen Absätze lauten wie folgt:

„§ 27 Anlagegrenzen
1. Mindestens 90% des Wertes des OGAW-Sondervermögens wird nach Nachhaltigkeitskriterien verwaltet. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen, Ländern und Organisationen werden Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Kriterien bewertet („Nachhaltigkeitskriterien“). Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgt nach dem Best-in-Class-Ansatz (Prime Status von Institutional Shareholder Service Germany AG). Emittenten beachten bei ihrer Geschäftstätigkeit die in Artikel 2 Nummer 17 der Offenlegungsverordnung genannten Governance-Aspekte.

Es werden folgende Themenbereiche durch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) berücksichtigt:

Unternehmen

Arbeitsrechtskontroversen

Atomenergie

Alkohol

Fossile Brennstoffe

Grüne Gentechnik

Gewaltverherrlichende Videospiele

Glücksspiel

Kinderarbeit

Pestizide

Pornografie

Korruption

Menschenrechtskontroversen

Rüstung

Tabak

Tierschutz

Umweltkontroversen

Staaten

Arbeitsrechtskontroversen

Atomenergie

Atomwaffen

Autoritäre Regime

Biodiversität

Diskriminierung

Energieversorgung

Geldwäsche

Kinderarbeit

Klimaschutz

Korruption

Menschenrechtskontroversen

Presse/​Medienfreiheit

Rüstungsbudget

Todesstrafe

Vereinigungsfreiheit

Weltfriedensindex

Zudem gilt für das OGAW-Sondervermögen ausdrücklich, dass Emittenten ausgeschlossen sind, die Umsätze

aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) von geächteten Waffen generieren,

zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) oder Atomstrom generieren,

zu mehr als 5% aus der Förderung von Kohle generieren,

zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generieren,

zu mehr als 5% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand generieren,

zu mehr als 5% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölschiefer generieren.

Investmentanteile erfüllen die Nachhaltigkeitskriterien und können erworben werden, wenn die Investmentvermögen die Voraussetzungen des Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung erfüllen. Dies ergibt sich unmittelbar aus deren Anlagebedingungen.

Die Gesellschaft berücksichtigt für das OGAW-Sondervermögen folgende nachteilige Auswirkungen von Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – „PAIs“) durch Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen:

Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind

Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen

Waffen und Munition (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen).

Die Gesellschaft berücksichtigt für das OGAW-Sondervermögen folgende nachteilige Auswirkungen von Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – „PAIs“) durch den Best-in Class-Ansatz und Ausschlusskriterien in kontroversen Geschäftsfeldern und Praktiken:

Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen)

Negative Auswirkungen auf biodiversitätssensible Gebiete

Mangel an Verfahren und Kontrollen zur Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact und der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen.

Zusätzliche Klima- und umweltbezogene PAIs in Bezug auf Wasser:

Natürliche Artenvielfalt und Schutzgebiete.

Zusätzliche PAIs in Bezug auf Menschenrechte:

mangelnde Menschenrechtspolitik – mangelnde Sorgfalt.

Derivate werden nicht nach den Nachhaltigkeitskriterien bewertet.“

2. Anpassung der Anlagegrenze in Bezug auf die Investition in Investmentanteile

Gemäß § 27 („Anlagegrenzen“) durften für das OGAW-Sondervermögen FOS Performance und Sicherheit bisher bis zu 49% des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Investmentanteile nach Maßgabe des § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen gehalten werden.
Künftig wird diese Anlagegrenze in Bezug auf die Investition in Investmentanteile auf bis zu 10% des Wertes des OGAW-Sondervermögens geändert.

Für das OGAW-Sondervermögen FOS Rendite und Nachhaltigkeit wird eine neue Anlagegrenze in Bezug auf die Investition in Investmentanteile eingeführt.

Die Anlagegrenze lautet künftig für beide OGAW-Sondervermögen wie folgt:

„§ 27 Anlagegrenzen
(…)
7. Bis zu 10% des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in alle zulässigen Investmentanteile nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen angelegt werden. Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen der §§ 207 und 210 Absatz 3 KAGB anzurechnen. (…).“

Die Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen treten am 1. August 2022 in Kraft.

Sofern die Anteilinhaber mit den Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen nicht einverstanden sind, können sie ihre Anteile an dem OGAW-Sondervermögen kostenlos zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.

Die jeweils gültigen Vertragsbedingungen, der Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind bei der DWS Investment GmbH kostenlos erhältlich sowie online unter www.dws.de abrufbar.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2022

 

Die Geschäftsführung

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