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Anlegerschutz

Änderungen im Fondsvertrag zCapital – Swiss ESG Fund – A;zCapital – Swiss Dividend Fund – A;zCapital – Swiss Dividend Fund – ZA;zCapital – Swiss Small & Mid Cap Fund – ZA;zCapital – Swiss Small & Mid Cap Fund – A;zCapital – Swiss ESG Fund – ZA

IO-Images (CC0), Pixabay
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LLB Swiss Investment AG

Zürich

Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) vom 23. Juni 2006

Mitteilung an die Anleger

des Anlagefonds „zCapital“

(Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art „Effektenfonds“)
mit den Teilvermögen:

Swiss Dividend Fund
Swiss Small & Mid Cap Fund
Swiss ESG Fund

Die LLB Swiss Investment AG, Zürich, als Fondsleitung, mit Zustimmung der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, als Depotbank, haben nachfolgende Änderungen im Fondsvertrag des oben aufgeführten Umbrella-Fonds vorgenommen Die Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA trat mit Wirkung per 19. April 2022 in Kraft.

1.

Änderung des Fondsvertrages

1.1.

Anteile und Anteilsklassen (§ 6 Ziff. 4)

1.1.1. Anpassung der Ausgestaltung der Anteilsklassen beim Teilvermögen „Swiss Dividend Fund“

Bei der „ZA“-Klasse wird die Bedingung, wonach für die Zeichnung in diese Anteilsklasse vorgängig mit der zCapital AG eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden muss, ersatzlos gestrichen. Gleichzeitig wird der Wortlaut für die Beschreibung der Anteilsklassen zur besseren Verständlichkeit leicht umformuliert, ergänzt bzw. präzisiert. Bezüglich diesem Teilvermögen lautet § 6 Ziff. 4 deshalb neu wie folgt:
Das Teilvermögen Swiss Dividend Fund führt zurzeit die folgenden Anteilsklassen, welche nicht auf einen bestimmten Anlegerkreis beschränkt sind.
Die Anteilsklassen unterscheiden sich bezüglich der Gebührenstruktur, der Ausschüttungspolitik sowie bezüglich der erforderlichen Mindestzeichnung bzw. des erforderlichen Mindestbestandes.

«A-Klasse»: Ausschüttungsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken (CHF), die gleichzeitig die Rechnungseinheit des Fonds ist, lautet und die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendet. Es bestehen keine Vorschriften betreffend Mindestanlage und Mindestbestand. Bei der «A-Klasse» werden keine Retrozessionen und/​oder Rabatte entrichtet (retrofreie Klasse).

«ZA-Klasse»: Thesaurierungsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken (CHF), die gleichzeitig die Rechnungseinheit des Fonds ist, lautet. Diese Klasse eignet sich insbesondere für qualifizierte Anleger gemäss Art. 10 Abs. 3 und 3ter KAG. Bei der «ZA-Klasse» werden keine Retrozessionen und/​oder Rabatte entrichtet (retrofreie Klasse). Die Voraussetzung für eine Investition in die «ZA-Klasse» ist eine Mindestzeichnung und ein Mindestbestand pro Anleger oder pro Vermögensverwalter von CHF 3’000’000.—. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Mindestzeichnung und Mindestbestand erfüllt sind, obliegt der Fondsleitung bzw. der Depotbank. In begründeten Einzelfällen kann im Ermessen der Fondsleitung von der Mindestzeichnung und Mindestbestand abgewichen werden, ohne dass hiermit ein Rechtsanspruch für einen Anleger begründet werden soll.

1.1.2. Anpassung der Ausgestaltung der Anteilsklassen beim Teilvermögen „Swiss Small & Mid Cap Fund“

Bei der „ZA“-Klasse wird die Bedingung, wonach für die Zeichnung in diese Anteilsklasse vorgängig mit der zCapital AG eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden muss, ersatzlos gestrichen. Gleichzeitig wird der Wortlaut für die Beschreibung der Anteilsklassen zur besseren Verständlichkeit leicht umformuliert, ergänzt bzw. präzisiert. Bezüglich diesem Teilvermögen lautet § 6 Ziff. 4 deshalb neu wie folgt:
Das Teilvermögen Swiss Small & Mid Cap Fund führt zurzeit die folgenden Anteilsklassen, welche nicht auf einen bestimmten Anlegerkreis beschränkt sind.
Die Anteilsklassen unterscheiden sich bezüglich der Gebührenstruktur, der Ausschüttungspolitik sowie bezüglich der erforderlichen Mindestzeichnung bzw. des erforderlichen Mindestbestandes.

«A-Klasse»: Ausschüttungsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken (CHF), die gleichzeitig die Rechnungseinheit des Fonds ist, lautet und die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendet. Es bestehen keine Vorschriften betreffend Mindestanlage und Mindestbestand. Bei der «A-Klasse» werden keine Retrozessionen und/​oder Rabatte entrichtet (retrofreie Klasse).

«ZA-Klasse»: Thesaurierungsklasse, die auf die Referenzwährung Schweizer Franken (CHF), die gleichzeitig die Rechnungseinheit des Fonds ist, lautet. Diese Klasse eignet sich insbesondere für qualifizierte Anleger gemäss Art. 10 Abs. 3 und 3ter KAG. Bei der «ZA-Klasse» werden keine Retrozessionen und/​oder Rabatte entrichtet (retrofreie Klasse). Die Voraussetzung für eine Investition in die «ZA-Klasse» ist eine Mindestzeichnung und ein Mindestbestand pro Anleger oder pro Vermögensverwalter von CHF 5’000’000.—. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Mindestzeichnung und Mindestbestand erfüllt sind, obliegt der Fondsleitung bzw. der Depotbank. In begründeten Einzelfällen kann im Ermessen der Fondsleitung von der Mindestzeichnung und Mindestbestand abgewichen werden, ohne dass hiermit ein Rechtsanspruch für einen Anleger begründet werden soll.

1.2.

Anlagepolitik (§ 8)

1.2.1. Das Anlageziel des Teilvermögens „Swiss Dividend Fund“ in § 8 Ziff. 3.1 wird bezüglich ESG-Faktoren ergänzt und lautet neu wie folgt:

Das Anlageziel des Teilvermögens Swiss Dividend Fund besteht hauptsächlich darin, einen langfristigen Wertzuwachs durch Anlage in ein Aktienportfolio von Unternehmen, die überdurchschnittliche und/​oder steigende Dividendenerträge ausweisen bzw. ausweisen dürften, zu erzielen.

Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung

In der Finanzanalyse von Unternehmen sollen ESG-Faktoren berücksichtigt werden, wodurch eine ganzheitliche Betrachtungsweise eingenommen wird. Daher werden bei der Aufnahme der Chancen- und Risikoprofile von Unternehmen branchenspezifische ESG-Faktoren miteinbezogen, wodurch die mittel- bis langfristigen Risiko/​Rendite-Profile der Unternehmen besser beurteilt werden können. Bei bestehenden Investments wird zudem ein aktives Engagement & Voting zur Förderung von nachhaltigen Aspekten wahrgenommen.

Zur Erreichung dieses Ziels werden verschiedene Ansätze genutzt. Einerseits wird ein „ESG-Integrationsansatz“ angewandt, wobei sich der Vermögensverwalter auf eigene interne ESG-Analysen wie auch auf ESG-Daten von Drittanbietern abstützt. Diese Nachhaltigkeitskriterien werden in qualitativer Form in die Finanzanalysen der Unternehmen integriert. Andererseits wird ein aktives Aktionärsengagement („Engagement“ und „Voting“) wahrgenommen, basierend auf Stimmempfehlungen und Corporate Governance-Analyse von Drittanbietern sowie auch eigenen internen Analysen.

Gänzlich ausgeschlossen werden Anlagen in Hersteller von kontroversen Waffen („Ausschluss“).

Die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitsansätze werden auf das gesamte Teilvermögen angewandt.

Im Prospekt ist eine umfassendere Beschreibung zu diesen angewandten ESG-Ansätze zu finden.

1.2.2. Das Anlageziel des Teilvermögens „Swiss Small & Mid Cap Fund“ in § 8 Ziff. 3.2 wird bezüglich ESG-Faktoren ergänzt und lautet neu wie folgt:

Das Anlageziel des Teilvermögens Swiss Small & Mid Cap Fund besteht hauptsächlich darin, einen langfristig überdurchschnittlichen Wertzuwachs durch Anlage in ein Aktienportfolio von kleineren und mittleren Unternehmen («Small & Mid Caps») aus der Schweiz zu erzielen.

Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung

In der Finanzanalyse von Unternehmen sollen ESG-Faktoren berücksichtigt werden, wodurch eine ganzheitliche Betrachtungsweise eingenommen wird. Daher werden bei der Aufnahme der Chancen- und Risikoprofile von Unternehmen branchenspezifische ESG-Faktoren miteinbezogen, wodurch die mittel- bis langfristigen Risiko/​Rendite-Profile der Unternehmen besser beurteilt werden können. Bei bestehenden Investments wird zudem ein aktives Engagement & Voting zur Förderung von nachhaltigen Aspekten wahrgenommen.

Zur Erreichung dieses Ziels werden verschiedene Ansätze genutzt. Einerseits wird ein „ESG-Integrationsansatz“ angewandt, wobei sich der Vermögensverwalter auf eigene interne ESG-Analysen wie auch auf ESG-Daten von Drittanbietern abstützt. Diese Nachhaltigkeitskriterien werden in qualitativer Form in die Finanzanalysen der Unternehmen integriert. Andererseits wird ein aktives Aktionärsengagement („Engagement“ und „Voting“) wahrgenommen, basierend auf Stimmempfehlungen und Corporate Governance-Analyse von Drittanbietern sowie auch eigenen internen Analysen.

Gänzlich ausgeschlossen werden Anlagen in Hersteller von kontroversen Waffen („Ausschluss“).

Die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitsansätze werden auf das gesamte Teilvermögen angewandt.

Im Prospekt ist eine umfassendere Beschreibung zu diesen angewandten ESG-Ansätze zu finden.

1.2.3. Das Anlageziel des Teilvermögens „Swiss ESG Fund“ in § 8 Ziff. 3.3 wird bezüglich ESG-Faktoren angepasst und lautet neu wie folgt:

Das Anlageziel des Teilvermögens Swiss ESG Fund besteht hauptsächlich darin, einen langfristigen Wertzuwachs durch Anlagen am Schweizer Aktienmarkt zu erzielen, dies unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.

Das Teilvermögen tätigt Investitionen mit einem langfristigen Anlagehorizont im Rahmen eines strukturierten aktiven Selektionsverfahrens, welches dem «Bottom Up»-Ansatz folgt. Identifiziert werden dabei Unternehmen, die ein attraktives Risiko- und Ertragsprofil aufweisen, die als nachhaltige Unternehmen qualifizieren und als unterbewertet gelten können.

Die Anlagen des Teilvermögens werden nicht nach sektoriellen Kriterien ausgewählt; sie können sich jeweils auf wenige Wirtschaftssektoren fokussieren.

Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung

In der Finanzanalyse von Unternehmen sollen ESG-Faktoren berücksichtigt werden, wodurch eine ganzheitliche Betrachtungsweise eingenommen wird. Daher werden bei der Aufnahme der Chancen- und Risikoprofile von Unternehmen branchenspezifische ESG-Faktoren miteinbezogen, wodurch die mittel- bis langfristigen Risiko/​Rendite-Profile der Unternehmen besser beurteilt werden können. Das Portfolio soll aus Unternehmen bestehen, die aus Sicht des Vermögensverwalters ein überzeugendes Nachhaltigkeitsprofil aufweisen. Favorisiert werden Firmen, die im Einklang mit den Pariser Klimazielen sowie den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen stehen. Bei bestehenden Investments wird zudem ein aktives Engagement & Voting zur Förderung von nachhaltigen Aspekten wahrgenommen.

Zur Erreichung dieses Ziels werden verschiedene Ansätze genutzt. Einerseits wird ein „ESG-Integrationsansatz“ angewandt, wobei sich der Vermögensverwalter auf eigene interne ESG-Analysen wie auch auf ESG-Daten von Drittanbietern abstützt. Diese Nachhaltigkeitskriterien werden in qualitativer Form in die Finanzanalysen der Unternehmen integriert. Andererseits wird ein aktives Aktionärsengagement („Engagement“ und „Voting“) wahrgenommen, basierend auf Stimmempfehlungen und Corporate Governance-Analyse von Drittanbietern sowie auch eigenen internen Analysen.

Gänzlich ausgeschlossen werden Anlagen in Hersteller von kontroversen Waffen („Ausschluss“) oder Unternehmen, welche gegen fundamentale Grundsätze in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung verstossen.

Die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitsansätze werden auf das gesamte Teilvermögen angewandt.

Im Prospekt ist eine umfassendere Beschreibung zu diesen angewandten ESG-Ansätze zu finden.

2.

Fondsvertragsänderungen im Zusammenhang mit neuen bzw. geänderten Gesetzen

Nebst den in Ziff. 1 aufgeführten Fondsvertragsänderungen werden der Fondsvertrag wie auch der Prospekt dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG), dem revidierten Kollektivanlagengesetz (KAG), den dazugehörigen Verordnungen und den darauf basierenden neuen Musterdokumenten der Asset Management Association Switzerland angepasst.

3.

Formelle Änderungen

Im Weiteren werden beim eingangs erwähnten Umbrella-Fonds verschiedene formelle und redaktionelle Änderungen vorgenommen, die die Interessen der Anleger nicht tangieren und daher in dieser Publikation nicht im Detail beschrieben werden (bspw. Anpassung der Terminologie ohne materielle Auswirkung auf die Anleger, Anpassung von Verweisen, etc.).

Die Änderungen im Wortlaut, die aktuelle Fassung des Prospekts mit integriertem Fondsvertrag sowie die letzten Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos bei der Fondsleitung bezogen werden.

Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie ihre Anteile zurückgeben können.

Zürich, im April 2022

Die Fondsleitung:

LLB Swiss Investment AG, Zürich

Die Depotbank:

Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich

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