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Ärger bei der Pantera AG aus Köln – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

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pantera AG

Köln

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär hat gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20 April 2022 zu den Tagesordnungspunkten 5.2 und 5.3 (Beschlussfassung gemäß § 147 AktG über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mehrheitsaktionärin und deren Alleingesellschafterin) gefassten Beschlüsse Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, 11. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 91 O 10/​22 anhängig.

Köln, im August 2022

Der Vorstand

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