Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Amazon wegen vermeintlich unzulässiger Preiswerbung juristisch abgemahnt. Grund dafür sind Rabattaktionen, die während der sogenannten „Amazon Prime Deal Days“ beworben wurden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer bezogen sich die Rabatte jedoch nicht auf den gesetzlich vorgeschriebenen niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage.
Das bedeutet, dass die angegebenen Rabatte möglicherweise größer erschienen, als sie tatsächlich waren, da als Vergleichspreis nicht der niedrigste Preis des letzten Monats herangezogen wurde. Solche Werbemaßnahmen verstoßen gegen die neuen Vorgaben im Rahmen der Preisangabenverordnung, die seit 2022 vorschreibt, dass Preisnachlässe immer auf den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage bezogen werden müssen.
Die Verbraucherzentrale fordert von Amazon eine Änderung der Werbepraxis und droht andernfalls mit weiteren rechtlichen Schritten.
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