Landgericht Berlin
Beschluss
Geschäftsnummer: 3 OH 14/17 KapMuG | 30.04.2018 |
In dem Rechtsstreit
des Herrn Michael Wedel,
Uhlandstraße 49, 60314 Frankfurt,
Antragstellers,
― |
Prozessbevollmächtigte: |
g e g e n
die HVT Hanse Vermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH,
vertreten durch ihre Geschäftsführerin Ivonne Kupke,
Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg,
Frau Monika Galba,
Hüttenweg 9, 14195 Berlin,
Antragsgegnerinnen,
― |
Prozessbevollmächtigte: |
hat die Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin am 30. April 2018 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Niebisch als Einzelrichter beschlossen:
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Musterfeststellungsantrag bekannt gemacht:
1. Vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter:
1) HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,
2) Monika Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin
2. Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen:
Conserve Oil Corporation, Calgary (Kanada)
3. Bezeichnung des Prozessgerichts:
Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
4. Aktenzeichen des Prozessgerichts:
KapMuG-Verfahren: | 3 OH 14/17 KapMuG |
Klageverfahren: | 3 O 131/17 |
5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags
Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Eins GmbH & Co. KG in der Fassung vom 27. Oktober 2008 unrichtig, irreführend und unvollständig ist, indem er
(1.)
nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert,
(2.)
nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert.
6. Knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts:
Der Kläger macht gegen die Beklagten zu 1) und 2) Schadensersatzansprüche wegen einer auf behaupteten Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer am 30. März 2010 gezeichneten treuhänderischen Beteiligung über 10.000,00 € zzgl. 100,00 € Agio an der POC Eins GmbH & Co. KG geltend. Die Beklagten sind Gründungskommanditistinnen, die Beklagte zu 1) ist zudem Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft. Der Kläger behauptet, ihm sei der Verkaufsprospekt vor seinem Beitritt übersandt worden, er habe ihn gelesen und sich auf dieser Grundlage für die Beteiligung entschieden.
7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht:
Der Musterverfahrensantrag ging am 19. Juni 2017 beim Landgericht Berlin ein. Verzögerungen der Bekanntmachung beruhen maßgeblich auf einer zunächst streitigen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und deshalb verzögert erteilten richterlichen Hinweisen in der Sache.
Niebisch
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