Startseite Vorsicht BAFIN Ärger für die Deutsche Bank: BaFin ordnet Maßnahmen gegenüber Deutsche Bank AG an
BAFIN

Ärger für die Deutsche Bank: BaFin ordnet Maßnahmen gegenüber Deutsche Bank AG an

Conmongt (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat am 28. September 2022 gegenüber der Deutsche Bank AG zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spezifische Maßnahmen angeordnet, die die Bank zur Umsetzung der Anordnungen der BaFin vom 21. September 2018 und vom 15. Februar 2019 zu ergreifen hat und für den Fall der Nichterfüllung Zwangsgelder angedroht. Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG).

Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG.

Der Bescheid ist seit dem 1. November 2022 bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt: Vorsicht vor der Website marketstradeltd.com – Identitätsdiebstahl aufgedeckt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website...

BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...