Die EU-Kommission leitet eine Untersuchung gegen die staatlichen Hilfsmaßnahmen in Milliardenhöhe ein, die Deutschland während der Coronavirus-Pandemie für die Lufthansa gewährte. Damit soll geklärt werden, ob diese Beihilfen im Einklang mit den europäischen Staatshilferegeln waren.
Hintergrund ist ein Gerichtsurteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor gut einem Jahr. Damals hatte das Gericht entschieden, dass die EU-Kommission die Hilfen in Höhe von rund sechs Milliarden Euro nicht hätte genehmigen dürfen. Der Kommission seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, weshalb das EU-Gericht die Genehmigung der Kommission für nichtig erklärt hatte.
Laut EuGH hätten die Wettbewerbshüter genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem war das Gericht der Ansicht, dass die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen zu niedrig geschätzt wurde.
Nun überprüft die Kommission ihre Entscheidung nochmals und will dabei etwa die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen in Wien und Düsseldorf berücksichtigen. Die Behörde betont aber, dass die Einleitung einer Untersuchung noch nichts über deren Ergebnis aussagt.
Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. Deutschland, Österreich, die Schweiz und Belgien hatten dem Lufthansa-Konzern insgesamt neun Milliarden Euro Hilfen zugesagt, die aber nicht vollständig abgerufen wurden. Die Airline zahlte die Hilfen bis Ende 2022 vollständig zurück, sodass der deutsche Staat unter dem Strich sogar einen Gewinn von rund 760 Millionen Euro aus Zinsen und Aktienverkäufen erzielt hat.
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