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Ärger für Hochtief mit der BaFin

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Hochtief AG: Prüfungsanordnung für die Konzernrechnungslegung der Geschäftsjahre 2020 und 2021

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 30. Mai 2023 eine Prüfung der Rechnungslegung zweier Konzernabschlüsse und zweier Konzernlageberichte der in Essen ansässigen Hochtief Aktiengesellschaft (AG) angeordnet.

Eine solche Anlassprüfung ordnet die BaFin immer dann an, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Unternehmen gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Dazu ist die BaFin gesetzlich verpflichtet. Diese Prüfungen werden in der Regel durch Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durchgeführt.

Bei der Hochtief AG lagen der BaFin konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vor. Betroffen sind die offengelegten Konzernabschlüsse zu den Abschlussstichtagen 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2021 sowie die jeweils zugehörigen Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2020 und 2021.

Die formale Bekanntmachung der Prüfungsanordnung finden Sie unten im Infokasten.

Erläuterung der konkreten Anhaltspunkte

1. Möglicherweise nicht sachgerechte Fehlerkorrektur

Tritt ein wesentlicher Fehler in der Rechnungslegung eines Unternehmens auf, so muss es diesen Fehler im Folgeabschluss korrigieren. Im konkreten Fall hat die Hochtief AG einen Fehler in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 möglicherweise nicht sachgerecht korrigiert. Die Fehlerkorrektur betrifft die BIC Contracting LLC mit Sitz in Dubai. Die BIC Contracting LLC war rückwirkend in den Konzernabschluss einbezogen worden. Hierzu hatte die BaFin bereits festgestellt, dass die von der Hochtief AG gehaltenen Anteile an der BIC Contracting LLC fälschlicherweise als Gemeinschaftsunternehmen (Joint-Venture) nach der Equity-Methode bilanziert worden waren, obwohl die Hochtief AG die Gesellschaft kontrollierte und ab dem Geschäftsjahr 2016 als Tochterunternehmen vollkonsolidieren musste.

2. Möglicherweise nicht sachgerechte Darstellung in den Konzernabschlüssen

Zum 31. Dezember 2020 klassifizierte die Hochtief AG die BICC als aufgegebenen Geschäftsbereich und hat sie daraufhin im Jahr 2021 entkonsolidiert, das heißt, nicht mehr als Tochterunternehmen erfasst. Möglicherweise hat die Hochtief AG die BICC in ihren Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2021 nicht angemessen klassifiziert.

Zudem sind die damit zusammenhängenden Angaben im Anhang des Konzernabschlusses eventuell nicht ausreichend detailliert und sachgerecht.

3. Auswirkungen auf die Konzernlageberichte

Die Konzernlageberichte der Geschäftsjahre 2020 und 2021 enthalten möglicherweise keine hinreichende Berichterstattung zur Beteiligung der Hochtief AG an der BICC Contracting LLC.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, hat sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen anzuordnen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Danach darf die BaFin ihre Prüfungsanordnungen auch bekannt machen (§ 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG). Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) hat die BaFin am 1. Januar 2022 zudem die Befugnis erhalten, die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.

 

Hochtief AG: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021

Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 30. Mai 2023 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Hochtief AG für den offengelegten Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sowie den offengelegten Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 30. Mai 2023 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) eine Prüfung der Rechnungslegung des offengelegten Konzernabschlusses zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des offengelegten Konzernabschlusses zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 der Hochtief Aktiengesellschaft, Essen, angeordnet.

Es bestehen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften.

  1. Die Fehlerkorrektur zur rückwirkenden Einbeziehung der BIC Contracting LLC, Dubai, in den Konzernabschluss zum 31.12.2020 erfolgte möglicherweise nicht sachgerecht.
  2. Die Einstufung und der Ausweis der BICC als aufgegebener Geschäftsbereich in den Konzernabschlüssen zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021 sind möglicherweise nicht angemessen, die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht ausreichend detailliert und möglicherweise nicht sachgerecht.
  3. Die Konzernlageberichte der Geschäftsjahre 2020 und 2021 enthalten möglicherweise keine hinreichende Berichterstattung im Zusammenhang mit der BICC-Beteiligung.

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