Käufer eines Volkswagens mit manipulierter Abgassoftware dürfen einem Gutachten des EU-Generalanwalts zufolge im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen. Der Generalanwalt äußerte sich heute zu 574 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist.
Normalerweise müsste eine Klage in dem Land eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefragt, ob es überhaupt zuständig ist. Der Generalanwalt, dessen Gutachten eine wesentliche Grundlage der späteren EuGH-Entscheidung ist, sieht im vorliegenden Fall aber eine Ausnahme gegeben.
Kommentar hinterlassen